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1992 Das Theunissen-Testament (SM)

1992 Das Theunissen-Testament (SM)

Titel: 1992 Das Theunissen-Testament (SM)
Autoren: Hinrich Matthiesen
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fünfjährige Carmen Patino Gonzalez zu besuchen, die in Limache von einem Auto überfahren wurde und mehrfach operiert werden mußte. Es ist noch ungeklärt, ob die Versicherung des Autofahrers die Krankenhaus- und Arztkosten übernimmt. Sollte das nicht der Fall sein, so geht ein Betrag in Höhe von 10000 US-Dollar an die Eltern des Mädchens, die aber von dieser Maßnahme erst erfahren dürfen, wenn feststeht, daß die Versicherung nicht zahlt.
    § 11 Die Herren Manuel Lopez Vergara und Dr. Julius Krogmann erhalten außer den für ihre Tätigkeit als Testamentsvollstrecker üblichen Honoraren je einen Betrag von 100000 US-Dollar. Gegebenenfalls treten an ihre Stelle als Begünstigte ihre gesetzlichen Erben.
    § 12 Von meinen Angestellten zu Land und zu Wasser erhalten wegen langjähriger und verdienstvoller Tätigkeit bei der THEUNISSEN REEDEREI folgende Personen je ein Legat, dessen Höhe im einzelnen angegeben ist. Herr Peter Thormeier: 100000 US-Dollar, Herr Jürgen Wessel: 100000 US-Dollar, Frau Elisabeth Mischke: 50000 USDollar, Herr Robert Varnhagen: 25000 US-Dollar, Herr Kapitän Ahrens: 50000 US-Dollar, Herr Kapitän Wohlert: 50000 US-Dollar. Gegebenenfalls geht das Legat an die gesetzlichen Erben.
    § 13 Den Matrosen Eckehard Drews und Rüdiger Hansen sind, sobald für sie der Besuch der Seefahrtschule beginnt, einmalige Ausbildungsbeihilfen in Höhe von 10000 US-Dollar zu zahlen, falls sie sich verpflichten, nach Erhalt ihrer Offizierspatente noch mindestens zehn Jahre für die THEUNISSEN REEDEREI zu fahren. Sollten sie trotz ihrer Zusage innerhalb des genannten Zeitraums die Reederei wechseln, so haben sie die Beihilfen zurückzuzahlen.
    § 14 Es widerstrebt mir, meinen umfänglichen Besitz dem Risiko auszusetzen, daß er gleich nach dem Erbfall verkauft wird. Ebensowenig möchte ich, daß derjenige, dem das Erbe zufällt, die Hände in den Schoß legt, meine Angestellten für sich arbeiten läßt und mit dem, was sie erwirtschaften, ein bequemes Leben führt. Ich wünsche vielmehr, daß er mit Fleiß, Energie und Verantwortung in meinem Sinne tätig ist. Um das zu gewährleisten, treffe ich hiermit eine Regelung, die darauf abzielt, Tüchtigkeit zu belohnen. Die THEUNISSEN REEDEREI wird in zwei voneinander unabhängige Schiffahrtsunternehmen gleicher Größe aufgeteilt. Für die Dauer von sechs Jahren soll das eine mein Neffe John Theunissen, das andere mein Neffe Olaf Theunissen übernehmen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Reedereien wieder zusammengeführt und demjenigen zugesprochen, der die bessere Bilanz aufzuweisen hat. Jedem der beiden wird einer meiner bewährten Prokuristen zur Seite gestellt. Auch das übrige Personal wird entsprechend aufgeteilt. Die Durchführung des Firmen-Splittings wie auch die Ermittlung des Siegers obliegen einem von Herrn Dr. Krogmann beauftragten Wirtschaftsinstitut. John und Olaf Theunissen erhalten während der gesetzten Frist die für Geschäftsführer üblichen Gehälter. Sollte einer der genannten Neffen sich nachweislich illegaler oder auch nur anrüchiger Geschäftspraktiken bedienen, die mit den Grundsätzen eines hanseatischen Kaufmanns nicht vereinbar sind, so scheidet er aus dem Wettbewerb aus. Die dann wieder zusammenzuführende Reederei fällt dem anderen als Eigentum zu. Sollten beide sich unlauterer Mittel bedienen, geht mein Besitz in eine Stiftung ein, und die erzielten Überschüsse werden zum Bau und zum Erhalt von Seemannsheimen verwendet. Einzelheiten zu diesem Punkt, zum Beispiel die Frage, wann ein Geschäftsgebaren als unehrenhaft anzusehen ist und wer darüber zu befinden hat, sind von mir in Zusammenarbeit mit den Herren Thormeier und Wessel formuliert und Herrn Dr. Krogmann übersandt worden.
    § 15 Was nach Ablauf der Sechsjahresfrist an den neuen Firmenchef übergeht, umfaßt nicht nur die THEUNISSEN REEDEREI, sondern auch meinen übrigen Besitz, soweit darüber nicht in den Paragraphen 3 bis 13 anders verfügt wurde. Diese Zuwendungen ausgenommen, handelt es sich um drei Immobilien, und zwar je eine in Panitao bei Puerto Montt, Hamburg und Osterhever/Eiderstedt, ferner um meine Aktien, die in einem Zusatzblatt zu diesem Testament aufgeführt sind, sowie um meine Bankguthaben bei der BANCO DE CHILE in Valparaiso und Puerto Montt, bei der SÜDAMERIKANISCHEN BANK in Hamburg und bei der RAIFFEISENBANK Eiderstedt. Die Übernahme der Häuser versteht sich jeweils mit Inventar, bei dem Rancho in Panitao auch mit den Ländereien und mit dem
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