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Wenn die Eltern alt werden

Wenn die Eltern alt werden

Titel: Wenn die Eltern alt werden
Autoren: Kai Dietrich
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Datum ist entscheidend für die Hilfestellung, die Ihnen und Ihren Angehörigen gewährt wird. Ist Ihr Angehöriger bereits pflegebedürftig, der Antrag aber noch nicht eingereicht, bekommen Sie das Pflegegeld nicht rückwirkend ausgezahlt.
Pflegeantrag stellen
    Ihr Angehöriger kann den Antrag selbst stellen. Auch Sie können es tun, aber nur dann, wenn Sie bevollmächtigt sind. Bei geschäftsunfähigen Menschen oder bei geistig Behinderten muss der Antrag vom Betreuer eingereicht werden.
    Wie stellt man einen Pflegeantrag?
    Zögern Sie den Antrag nicht hinaus, zumal er völlig formlos gestellt werden kann. Sie brauchen weder ein ärztliches Attest noch eine ausführliche Begründung vorzulegen.
    Es reicht ein Anruf oder eine schriftliche Nachricht an die Pflegekasse mit den Worten: »Ich bin pflegebedürftig, daher beantrage ich Leistungen aus der Pflegekasse.« Bewahren Sie eine Kopie des Antrags auf, notieren Sie sich das Datum und im Falle eines Telefonats auch den Namen des Sachbearbeiters bei der Kasse, denn dieses Datum ist ausschlaggebend dafür, ab wann die Zahlungen geleistet werden.
    Sie bekommen dann von der Pflegekasse ein offizielles Formular zugeschickt, das Sie ausgefüllt zurücksenden. Damit verschiebt sich das Datum der Antragstellung jedoch nicht mehr.
    Laut Gesetz sollten zwischen Antrag und Begutachtung nicht mehr als fünf Wochen verstreichen. Einklagen können Sie dies jedoch nicht. Falls Sie nach mehreren Wochen noch keine Rückmeldung erhalten haben, sollten Sie in jedem Fall bei der Pflegekasse nachfragen.
    Ein abweichender Zeitplan gilt, wenn Ihr Angehöriger direkt aus dem Krankenhaus entlassen wird. In diesem Fall muss die Begutachtung nämlich innerhalb einer Woche erfolgen. Oft wird dann nur nach Aktenlage entschieden. Das heißt, ein Besuch des Gutachters muss nicht unbedingt erfolgen.
Einstufung durch den MDK
    Nachdem Sie oder Ihr Angehöriger den Antrag gestellt haben, wird sich der MDK, der Medizinische Dienst der Krankenkassen, zu einem Besuch anmelden. Dabei will er feststellen, welche Art von Hilfe und in welchem Umfang sie der Patient benötigt.
    Beurteilung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK
    Bevor der MDK zur Begutachtung kommt, sollte er sich rechtzeitig und schriftlich anmelden. Es handelt sich dabei um ausgebildete Pflegekräfte, Krankenschwestern oder Ärzte. Es ist sinnvoll, dass Sie als Angehöriger nicht nur bei diesem Termin dabei sind, sondern sich auch darauf vorbereiten.Der Besuch findet bei Ihrem zu pflegenden Angehörigen zu Hause statt. Der Medizinische Dienst möchte also sehen, wie Ihr Angehöriger dort zurechtkommt, wobei er Hilfe benötigt und wie lange die verschiedenen Verrichtungen dauern.
    Warum ist es ist wichtig, dass Sie bei diesem Besuch dabei sind? Ihre Mutter oder Ihr Vater haben vielleicht selbst oft nicht mehr den Überblick, was sie am Tag so alles tun. Vielleicht fällt es Ihren Angehörigen auch schwer, zu beurteilen, was sie tatsächlich noch alleine erledigen können. Außerdem unterstützen Sie durch Ihre Anwesenheit auch den Eindruck, dass Sie Ihren Angehörigen nicht alleine lassen. Der Gutachter sieht: Sie kümmern sich. Ganz offensichtlich braucht der oder die Angehörige also Hilfe.
    Der MDK bekommt Ihre Angehörigen nur in einer Momentaufnahme zu sehen. Vielleicht ist es auch ein untypischer »guter« Tag. Sie können dazu beitragen, das Bild »umfassend« zu machen« – oder aber auch, es »geradezurücken«.
    WISO -Tipp
    Führen Sie ein Pflegetagebuch! Notieren Sie zum Beispiel, wie lange Ihr Angehöriger braucht, um sich zu waschen, die Zähne zu putzen oder sich an- und auszuziehen. Viele Dinge erledigen Sie ganz selbstverständlich für Ihren Angehörigen und vergessen sie dann. Ein Pflegetagebuch, das Sie vor dem Besuch des MDK führen, hilft Ihnen und Ihrem Angehörigen, den Überblick zu behalten. Sie bekommen Pflegetagebücher zum Beispiel beim Sozialverband VdK Deutschland, beim Kuratorium Deutsche Altershilfe oder Ihrer Krankenkasse.
    Denn auf so etwas müssen Sie gefasst sein: Vor dem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes erzählt Ihre Mutter fröhlich von dem köstlichen Rinderbraten mit Rotkohl, den sie sonntags gern macht, und von Essen, zu denen sie die Nachbarn einlädt. Sie sind erstaunt. Denn eigentlich mag Ihre Mutter sich schon längst selber nichts mehr kochen, weil sie Dosen und Flaschen alleine nicht mehr öffnen kann oder es ihr schwerfällt, sich nach bestimmten Kochutensilien in den unteren
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