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Wenn die Eltern alt werden

Wenn die Eltern alt werden

Titel: Wenn die Eltern alt werden
Autoren: Kai Dietrich
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nicht mehr alleine anziehen und auch das Duschen schafft sie nicht alleine. Außerdem kann sie ihre Wohnung nicht mehr putzen oder eine schwere Einkaufstasche tragen.
    Pflegestufe II Dazu gehören Menschen, die schwer pflegebedürftig sind. Nach den Kriterien des MDK bedeutet das: Sie brauchen mindestens dreimal am Tag zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Ernährung, der Körperpflege und der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Zeitaufwand insgesamt muss drei Stunden täglich erfordern, davon zwei Stunden bei den Grundpflegebereichen.
    Beispiel
    Ihr Vater hatte einen Schlaganfall und ist nun halbseitig gelähmt. Sowohl bei der Körperpflege und dem Toilettengang wie auch dem Ankleiden und beim Essen braucht er Hilfe. Auch die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten muss größtenteils jemand anders übernehmen.
    Pflegestufe III Laut MDK handelt es sich hierbei um Menschen, die schwerstpflegebedürftig sind. Hierzu gehören diejenigen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen Hilfe benötigen. Zusätzlich müssen sie regelmäßig auch in der Nacht Hilfe bei einer Verrichtung benötigen. Der Zeitaufwand muss mindestens fünf Stunden betragen, davon vier bei der Grundpflege.
    Beispiel
    Ihre Angehörige hat eine Krebserkrankung im fortgeschrittenen Stadium. Dadurch ist ihr Körper insgesamt stark geschwächt, wichtige Lebensfunktionen wie Atmung und Kreislauf sind in akuter Gefahr. Sie braucht in allen Bereichen Hilfe, auch für einen nächtlichen Toilettengang.
    Pflegestufe IV Diese Pflegestufe ist keine offizielle. Sie gilt für die Härtefälle aus der Pflegestufe III. Es sind Menschen, deren Hilfsbedarf weit über die von Pflegestufe III gewährten Maßnahmen hinausgeht. Voraussetzung ist ein Hilfebedarf von wenigstens sechs Stunden am Tag, ebenso dreimal in der Nacht. Es werden mehrere Pflegepersonen gleichzeitig benötigt. Für diese Einstufung gibt es Härtefallrichtlinien.
    Beispiel
    Wachkomapatienten, Krebs- oder Aidspatienten im Endstadium ihrer Krankheit, Menschen mit Querschnittslähmungen oder Lähmungen an allen vier Gliedmaßen.
    Wenn Ihre Angehörigen nur Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich benötigen, jedoch in den Bereichen Mobilität, Körperpflege und Ernährung noch weitgehend selbstständig sind, gehören sie in die Pflegestufe 0. Das heißt, sie haben kein Anrecht auf Pflegegeld. Sie sind im Sinne der Pflegeversicherung nicht pflegebedürftig. In diesem Fall sollten Sie überlegen, ob eine Haushaltshilfe sinnvoll sein kann. Sie muss allerdings selbst finanziert werden.
    Kriterien der Pflegebedürftigkeit
    Pflegebedürftig im Sinne des Pflegegesetzes ist weiterhin nur derjenige, der mindestens sechs Monate lang diese Hilfe brauchen wird. Ein kurzfristiger Bedarf zählt nicht. Er muss dauerhaft sein oder aber mindestens für ein halbes Jahr medizinisch prognostiziert werden.
    Bei dem Kriterium der Dauerhaftigkeit gibt es eine Ausnahme. Das sind Menschen mit nur noch geringer Lebenserwartung. Wenn sich der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen rapide verschlechtert, eine plötzliche schwere Krankheit auftritt, ein Schlaganfall oder ein Unfall – wenn also die Lebenserwartung plötzlich weniger als ein halbes Jahr beträgt – wird die Pflegedürftigkeit anerkannt, wenn die Bedingungen für eine der oben genannten Pflegestufen erfüllt werden.
    Diese Einstufung mit ihren so sperrigen und sachlichen Kriterien mag Ihnen vielleicht manchmal kleinlich und arg bürokratisch erscheinen. Doch letztlich soll sie dazu dienen, nach einheitlichen Anhaltspunkten möglichst gerecht zu beurteilen, wer Pflege braucht und wie viel. Für Sie als Angehöriger ist es wichtig, diese Kriterien zu kennen. Denn dann können Sie die Beurteilung Ihrer Angehörigen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen besser verstehen und vielleicht sogar beeinflussen. Zumindest können Sie verhindern, dass ein falscher Eindruck entsteht und dadurch eine unangemessene Beurteilung vorgenommen wird.
    Fast jeder dritte Antrag auf Pflege wird von den Pflegekassen abgelehnt. Wir wollen Ihnen helfen, alles zu tun, damit Ihr Angehöriger in die richtige Pflegestufe kommt und damit die bestmögliche Pflege erhält.
Der richtige Zeitpunkt für den Pflegeantrag
    Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Pflegebedarf so schnell wie möglich stellen, also sobald diese Situation eintritt. Das
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