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Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Titel: Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)
Autoren: Wilhelm Schlötterer
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J. Strauß hat zwar nahezu während seiner ganzen Karriere unter dem Verdacht der Korruption gestanden, aber erst mit seinen Verbindungen zu den zu Gefängnisstrafen verurteilten Waffenhändlern Karlheinz Schreiber und Dieter Holzer sowie zu dem – einem Beamten des Bundeskriminalamts zufolge – »gefährlichsten und größten Waffen- und Drogenhändler der Welt«, dem Syrer Monzer al Kassar, wurden zahlreiche Verdachtsmomente angeführt, die Strauß massiv belasteten.
    Man kann vermuten, dass diese Lesungen den Geschwistern Strauß nicht gefallen haben. Plötzlich, im März 2010 , stellten sie gegen mich Strafantrag wegen Verleumdung und Verletzung des Steuergeheimnisses. Sie empörten sich, ich hätte das Andenken ihres Vaters verunglimpft. Denn ich hätte wahrheitswidrig behauptet, ihr Vater habe illegal ein Vermögen von 400 Millionen Mark vereinnahmt, Steuerhinterziehung begangen, von Waffenhändlern Provisionszahlungen bezogen und auf sechs Schweizer Konten große Geldmengen vor der deutschen Steuer verborgen. Aber auch sie selbst hätte ich verleumdet, indem ich behauptet hätte, sie hätten jeder 150 Millionen Mark geerbt und das ererbte Vermögen nicht versteuert.
    All das hatte ich weder geschrieben noch gesagt, sondern lediglich ausgeführt, dass gegen F. J. Strauß ein entsprechender Verdacht bestehe, und dabei auf zahlreiche einschlägige Fakten und Angaben Dritter verwiesen. Das war rechtlich eindeutig zulässig – ein aus Tatsachen abgeleiteter Verdacht ist keine unwahre Behauptung!
    Die Geschwister hatten den Strafantrag vermutlich nicht nur wegen der angeblichen Verunglimpfung ihres Vaters gestellt, schließlich war er jahrzehntelang dem Verdacht der Korruption ausgesetzt gewesen. In Wirklichkeit handelten sie wohl auch und vor allem aus einem ganz anderen Motiv heraus: Sie fürchteten offensichtlich eine Untersuchung. Dieser Eindruck drängte sich durch verschiedene Argumente des Strafantrags auf. So erklärten sie, es gebe das Vermögen nicht, somit gebe es auch keine Pflicht zur Versteuerung. Die von mir geforderte öffentliche Untersuchung, gegebenenfalls durch das Parlament, sei »juristischer Unsinn«. Außerdem seien die Zeugen bereits alle verstorben, behaupteten sie wahrheitswidrig. Meine Forderung nach einer Einziehung des Vermögens sei »juristischer Unfug«. Dafür gebe es aufgrund der Verjährungsregelungen mehr als 20 Jahre nach seinem Entstehen »keine rechtliche Handhabe«. Was sollte es, all das vorzubringen? Es machte nur Sinn, wenn Strauß tatsächlich ein großes Vermögen aufgehäuft und vererbt hatte. Was sollte zudem der Vorwurf einer Verletzung des Steuergeheimnisses, wenn ein zu versteuerndes Vermögen angeblich gar nicht existierte? Für mich wirkte das so, als seien sie in Panik geraten.
    Ihren Strafantrag garnierten die Geschwister mit Schmähungen wie »notorischer Querulant, scheinheilig, Amoklauf«. Sie bescheinigten mir das Fehlen »wesentlicher menschlicher Eigenschaften«. Die mir zur Last gelegten Straftaten bezogen sich auf zwei meiner Lesungen: Von der einen, die im Presseclub München stattgefunden hatte, legten sie einen Mitschnitt vor, der übrigens ohne Genehmigung entstanden war, und von der anderen – einer Lesung in Dachau auf Einladung von Bündnis 90 /Die Grünen – einen Bericht, den zwei Beobachter verfasst hatten. Diese waren sofort dem Landtagsabgeordneten Martin Runge aufgefallen, weshalb er sie vorsorglich fotografiert hatte, was sogar in der örtlichen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung stand. Die im Mitschnitt wiedergegebenen Äußerungen waren rechtlich nicht zu beanstanden, dagegen hatte ich die im Bericht der beiden Zuhörer niedergeschriebenen Bemerkungen überhaupt nicht gemacht.
    Von der Staatsanwaltschaft wurde ich aufgefordert, mich zu den Vorwürfen zu äußern. Ich beauftragte daraufhin einen Rechtsanwalt, der kurioserweise einer der beiden Anwälte war, die den Waffenhändler und Strauß-Freund Karlheinz Schreiber verteidigt hatten. Das war ein Zufall, der dadurch bedingt war, dass die presserechtliche Abteilung seiner Anwaltskanzlei ständig für meinen Verlag arbeitete. Ende Juni 2010 übersandte mein Anwalt der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme. Da der Fall wegen F. J. Strauß gewaltige politische Bedeutung hatte, wurde er in der sogenannten politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Dort besteht üblicherweise stets Berichtspflicht »nach oben«. Das hieß dann, dass aller Wahrscheinlichkeit nach
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