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Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Titel: Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)
Autoren: Wilhelm Schlötterer
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Anwalt schlug vor, Strafantrag zu stellen. Ich wollte mich nicht auf diese Ebene hinunterbegeben und schrieb zurück, ein Strafantrag habe den Nachteil, dass er mich dann nicht mehr beleidige – was Besseres könne mir im Hinblick auf die Öffentlichkeit doch gar nicht passieren.
    Der Fackelträger Verlag nahm mich in Schutz. Das Buch sei seriös, man habe es vorher juristisch prüfen lassen. Das hatte der Verlag im eigenen Interesse getan, er wollte ein Verkaufsverbot vermeiden und sich weder schadensersatzpflichtig noch strafbar machen. Wie sah ich selbst die Sache? Dass die Geschwister Strauß Strafantrag stellten, das hatte ich nicht zu hoffen gewagt. Denn zum einen konnte ich in einem solchen Verfahren durch meinen Anwalt belastende Umstände vorbringen, die ich sonst nur schwerlich hätte beweisen können. Zum anderen war zu erwarten, dass durch die Berichterstattung der Presse mancher aufgerüttelt würde, mir mit eigenem Wissen beizuspringen. Schon das Erscheinen des Buches hatte bewirkt, dass zahlreiche Informanten an mich herantraten.
    Andererseits sah ich auch das Risiko. Das Andenken an den bayerischen Nationalheiligen Strauß durfte unter keinen Umständen geschändet werden. Das hatte Horst Seehofer klargemacht. Der Staatsapparat würde daher mit Sicherheit dafür eingesetzt, die Wahrheit zu verdecken.
    Aber durfte ich nicht wenigstens darauf vertrauen, dass sich die Staatsanwälte und Richter nur dem Recht und Gesetz verpflichtet sehen würden? Die klare Antwort: »Nein«. Die Staatsanwälte waren zwar üblicherweise gut qualifizierte Juristen, aber als Staatsdiener von der Justizministerin weisungs- und beförderungsabhängig. Und der Generalstaatsanwalt, üblicherweise eine vom Justizministerium handverlesen ausgesuchte Person, genoss das uneingeschränkte Vertrauen der politischen Spitze. Die Richter waren zwar weisungsunabhängig, aber über ihre Beförderung entschied ebenfalls das Justizministerium. Auch wenn nicht auszuschließen war, dass alles ordnungsgemäß ablaufen würde, gab es dafür keine Garantie.
    Ein sensationelles Hilfsangebot
    Der Bericht der Süddeutschen Zeitung über den Strafantrag der Geschwister Strauß erschien am 28 . Mai 2010 . Bereits um 10 . 17 Uhr erhielt der Verlag eine E-Mail mit einem an mich gerichteten Hilfsangebot: »Mir liegen Informationen aus der Zeit vor, als ich noch für eine Bank tätig war. Diese Infos lassen die Klage der Strauß-Erben gegen Sie völlig absurd erscheinen«, schrieb mir der mir unbekannte Burkhard K. Ich nahm mit ihm telefonisch Kontakt auf.
    Was er mir erzählte, war eine schier unglaubliche Geschichte. Er sei früher Vice President der Citicorp in Deutschland gewesen mit sowohl einem Büro in München als auch in Frankfurt. Im Frühjahr 1992 habe ihm eine Mitarbeiterin der Niederlassung in Luxemburg fernmündlich mitgeteilt, sie habe über einen Mittelsmann eine Anfrage von einem »Büro Max Strauß« aus München erhalten. Es wurde gefragt, ob die Citicorp bereit wäre, einen großen Bargeldbetrag entgegenzunehmen, um damit ein Konto in Luxemburg zu eröffnen. Die Kollegin, offenbar politisch eher uninteressiert, habe ihn gefragt, wer Max Strauß sei. Er habe ihr geantwortet, Max sei einer der Söhne des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Strauß. Die Kollegin habe ihn daraufhin gebeten, mit Max Strauß Kontakt aufzunehmen.
    Als er unter der erhaltenen Telefonnummer angerufen habe, habe sich eine Frau mit »Büro Max Strauß« gemeldet. Nachdem er gesagt habe, er wolle Herrn Max Strauß sprechen, sei er von der Sekretärin zu einem Mann durchgestellt worden, den er aufgrund der Art und Weise der Kontaktaufnahme für Max Strauß hielt. Diesen habe er gefragt, wie hoch denn die fragliche Summe sei. Der Mann, der für ihn Max Strauß war, habe einen dreistelligen Millionenbetrag genannt. Woher das Geld denn komme, habe er gefragt. Darauf der Mann: »Das ist das Erbe unseres Vaters Franz Josef Strauß.« Auf die Frage meines Informanten, wo sich das Geld derzeit befinde, habe sein Gesprächspartner erwidert, es sei bei der Bayerischen Landesbank in München. Auf die weitere Frage, wie denn das Geld nach Luxemburg kommen solle, habe der Mann, den er für Max Strauß hielt, gesagt: »In bar!«
    Das sei für ihn »der Hammer« gewesen. Bargeld in dieser Höhe! Er habe seinen Gesprächspartner aufgeklärt, per Kurier sei ein Bargeldtransport nur bis zu einer Summe von einer Million Mark möglich. Für höhere Beträge sei ein
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