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Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Titel: Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)
Autoren: Wilhelm Schlötterer
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Bayerischen Staatszeitung von mehreren Konten gesprochen hatte: »Aber wir Erben haben das nach dem Tod unserer Eltern alles angegeben und versteuert. Auch das Geld, das auf Schweizer Konten lag … Meine Eltern haben diese Konten stets vollständig bei der Steuer angegeben.«
    Zu dem Hinweis von Strauß-Freund Walter Schöll, Strauß sei Kunde beim Bankhaus Bär in Zürich gewesen, hatte der Spiegel Max Strauß mit den Worten zitiert: Er wisse, dass die Eltern nicht nur bei Pictet und der Bank Vontobel, sondern auch bei der Deutschen Bank in der Schweiz Kunden gewesen seien. Dass der Vater aber zudem beim Bankhaus Julius Bär eingeführt worden war, davon habe er nichts gewusst. Da müsse man »nachfassen«.
    Die Geschwister Strauß bestritten nunmehr, dass Max Strauß die Existenz von Konten bei mehreren Schweizer Banken zugegeben habe. Sie behaupteten, sie hätten diesbezüglich gegen den Spiegel gerichtliche Schritte unternommen und obsiegt. Indessen hatten sie lediglich eine Gegendarstellung im Spiegel abdrucken lassen (Heft 26 / 1994 , S. 77 f.). Eine Gegendarstellung muss von einem Verlag abgedruckt werden ohne Rücksicht darauf, ob sie zutrifft oder nicht – das ist kein Obsiegen vor Gericht. Überdies hatte der Spiegel der Gegendarstellung den Vermerk angefügt: »Der Spiegel bleibt bei seiner Darstellung.«
    Bei genauem Lesen konnte man außerdem feststellen, dass sich die Gegendarstellung lediglich auf das Spiegel -Heft 14 / 1994 bezog, überdies nur auf einige Punkte. Sie betraf nicht das Heft 15 / 1994 mit dem erwähnten Eingeständnis von Max Strauß. Darin zitierte der Spiegel auch die Eheleute Eduard und Angelika Zwick, die erklärten, ihr Sohn Johannes habe nach dem Tod von Strauß Monika Hohlmeier auf Konten ihres Vaters in der Schweiz hingewiesen, die unter Tarnnamen liefen. Auch insoweit gab es keine Gegendarstellung der Geschwister. Vielleicht fürchteten sie, die Zwicks würden mit Beweisen aufwarten.
    Eduard Zwick hatte gegenüber dem Spiegel erklärt, Strauß habe beim Bankhaus Pictet in Genf »Konten« gehabt, die unter dem Namen eines Freundes geführt worden seien. Nach deren Stand habe sich Strauß bei einem Besuch dort erkundigt ( Spiegel , Heft 14 / 1994 , S. 18 , 19 ). Auch das sparten die Geschwister Strauß in ihrer Gegendarstellung aus. Sie stellten lediglich in Abrede, dass Zwick persönlich Strauß beim Bankhaus Pictet eingeführt habe. Man erkennt: Der Widerspruch bezieht sich nur auf einen unwesentlichen Punkt, nämlich die Einführung ihres Vaters bei Pictet durch Eduard Zwick. Der flüchtige Leser aber glaubt, es werde bestritten, dass Strauß überhaupt Kunde dort war.
    Sogar im Bayernkurier hatten die Geschwister früher die Existenz von Schweizer Konten eingeräumt, die »der reinen Vermögensanlage« gedient hätten. »Zufluss von Dritten gab es nicht.« Zur Höhe der Kontobeträge befragt, habe Max Strauß zugegeben, dass es »ein paar Millionen« seien, berichtete der Spiegel . Warum gab es auch dazu keine Gegendarstellung?
    Außerdem hatten sie eingestanden, dass es noch ein Konto bei der Bank Ernst & Co. in Zürich gegeben habe. Darüber sei der Nachlass der Großmutter abgewickelt worden – eine recht verfängliche Erklärung. Als ein Schweizer Gericht entschied, die Unterlagen über das Konto seien an die deutschen Behörden herauszugeben, versuchte Max Strauß das durch eine Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne zu verhindern, wie die Neue Zürcher Zeitung berichtete.
    Zu beachten ist: Die Journalisten Rudolf Lambrecht und Michael Mueller versichern in ihrem 2010 erschienenen Buch Die Elefantenmacher , die im Spiegel genannten Strauß-Konten seien ihnen auch »aus anderen Quellen« bekannt. Mir selbst wurden von einer absolut glaubhaften Quelle mehrere Banken in der Schweiz genannt, wo Vater Strauß Geld gebunkert hatte.
    Es war unfassbar, dass die Geschwister Strauß trotz alldem meine Bestrafung wegen Verleumdung erwirken wollten!
    Die Banken in der Schweiz haben Mindestsummen für Geldanlagen festgelegt. Wer Konten bei mehreren Banken unterhält, verfügt demnach über nicht unerhebliches Vermögen. Zudem stellt sich stets die Frage: Woher stammt dieses Geld? Und auf welchem Weg kam es auf diese Konten? Per Überweisung aus Deutschland? Oder aus dem Ausland? Oder als Bareinzahlung?
    Die Justizministerin Beate Merk und eine Vorwarnung
    Am 5 . Juli 2010 suchte mein Anwalt den Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz in der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft
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