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Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Titel: Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
Autoren: Constanze Hintze
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gehen der Einfachheit halber davon aus, dass ihre Ausgaben konstant bleiben – werden in 37 Jahren 4.800 Euro. Die gesetzliche Rente deckt das nicht ab und es ergibt sich eine Lücke von zunächst 2.660 Euro.
    Die junge Frau schafft es aber, ihre bereits laufenden Sparanstrengungen bis zum Rentenbeginn durchzuhalten. Auf diese Weise hat sie bis zum Rentenbeginn rund 386.000 Euro auf der hohen Kante, die anschließend verrentet werden. 386.000 Euro steuern monatlich 1.540 Euro für ihre Altersvorsorge bei. Somit ergibt sich eine Versorgungslücke von »nur noch« 1.120 Euro – inflationsbereinigt.

    Um diese Lücke zu schließen, muss ein zusätzliches Vermögen von 280.000 Euro bereitstehen. Das erreicht sie, wenn sie ab sofort ihr Sparprogramm um weitere 280 Euro auf 585 Euro erhöht. Oder: Sie erhöht die Sparrate zunächst auf 400 Euro und steigert die Sparleistung jedes Jahr um 2,50 Prozent.
    Sicher – es ist eine Momentaufnahme, die größere Karrieresprünge nicht berücksichtigt. Auf der anderen Seite führen Familienzeiten, Arbeitslosigkeit und lange Ausbildungszeiten, wie sie gerade für Akademiker typisch sind, zu Lücken in den Erwerbsbiografien. Diese Lücken senken Rentenansprüche.
    Das Beispiel zeigt überdies: Der Aufbau der eigenen Altersvorsorge ist nichts, was nebenbei laufen kann – es wird ohne Verzicht nicht gehen, das ist noch nicht allen Menschen bewusst. Ein großer Teil dessen, was wir heute verdienen, ist Geld, über das wir nicht verfügen können. Es gehört uns faktisch erst in einigen Jahren.
    Wer es versäumt, sich um seine Altersvorsorge zu kümmern, dem drohen später mindestens starke Einschränkungen im Lebensstandard – im schlimmsten Fall gar der Gang zum Sozialamt.
    Die neue Welt der Altersvorsorge
    Mit den vielen Rentenreformen der letzten Jahre wurde versucht, die Finanzierbarkeit des ursprünglichen Systems der Generationenversorgung aufrechtzuerhalten. Nachhaltigkeitsfaktor, Riester-Rente, nachgelagerte Besteuerung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Renten, Kürzung der Ausbildungszeiten und die Verschiebung des frühestmöglichen Renteneintritts von 60 auf 63 Jahre zielen aber ehrlicherweise vor allem auf eines ab: auf Rentenkürzungen. Ich wage die Prognose, dass das noch nicht alles ist, und kann mir gut vorstellen, dass auch bei den Erwerbsminderungs-
und den Witwenrenten das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
    65, 67, 70 – wer bietet mehr?
    Der Aufschrei über die Anhebung der Regelaltersgrenze war riesengroß. Ab 2012 wird der Zeitpunkt, ab dem man abschlagsfrei seine Rente beziehen kann, schrittweise von bisher 65 auf 67 im Jahr 2029 angehoben. Wer vorher die Rente beantragt, muss mit Kürzungen rechnen. Für jeden Monat, den wir die gesetzliche Rente früher als vorgesehen beziehen möchten, muss ein Abschlag von 0,3 Prozent hingenommen werden – für immer. Auch wenn die »Anti-67-Liga« gern auf den tatsächlichen Rentenbeginn – der 2009 in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 60,9 Jahren lag – verweist, wird dieser Prozess meines Erachtens nicht mehr zu stoppen sein.
    Die Zeiten der Frühverrentungen gehen dem Ende zu, weil es auch zunehmend an qualifizierten Fachkräften fehlt. Auf das Können und den Erfahrungsschatz der Älteren können die Unternehmen nicht verzichten. Inzwischen wird sogar laut über die Rente mit 70 nachgedacht.
    Lediglich Personen, die mindestens 45 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können weiter ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen. Aufgrund ihrer häufig unterbrochenen Erwerbsbiografie kamen die wenigsten Frauen bislang auf diese Berufsjahre. Das wird sich kaum ändern, auch wenn Familienpausen verkürzt oder zwischen Frau und Mann aufgeteilt werden. Andere berufliche Einschnitte, wie Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit, verhindern, dass Frauen (und auch Männer!) auf ein derart langes und kontinuierliches Erwerbsleben kommen.
    Regelaltersgrenze von 65 auf 67 verschoben
    So lesen Sie die Tabelle: Wenn Sie etwa 1960 geboren sind, bekommen Sie erstmals Ihre gesetzliche Rente abschlagsfrei mit 66 Jahren und vier Monaten. Wenn Sie bereits ab 63 nicht mehr arbeiten wollen, wird Ihre Rente um zwölf Prozent gekürzt.
    Alterseinkünftegesetz: Licht und Schatten
    Mit dem Alterseinkünftegesetz hat die Bundesregierung zum
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