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Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Titel: Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
Autoren: Constanze Hintze
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ist, sollten Sie wirklich entbehren können. Das Risiko zeigt sich in ganz unterschiedlichen Facetten: in extrem hohen Schwankungen, sodass Sie keine Planbarkeit haben. In einer geringen oder überhaupt keiner Verfügbarkeit, denn damit steht es für Ihr augenblickliches Leben nicht zur Verfügung. Oder in Intransparenz hinsichtlich der Produktmerkmale und der Preisfindung. In der Konsequenz ist das Risiko eines Totalverlustes am größten.
■ Unternehmerische Beteiligungen
■ Private Equity und Single-Hedgefonds
    Ein Muss: Alles jederzeit auf dem Prüfstand
    Was ist Ihr Anlageziel?
    Geht es um Ihre Altersvorsorge? Planen Sie in einigen Jahren eine Selbstständigkeit? Oder den Kauf einer Immobilie? Zielvorgaben haben wesentlichen Einfluss auf Verteilung und Gewichtung der Geldanlagen in Ihrem Finanzplan.
    Wie ist Ihr Vorsorgebedarf im Alter? Und wie viel müssen Sie sparen?
    Der Vorsorgebedarf richtet sich nach dem Lebensstandard, den ich jetzt habe oder den ich mir wünsche. Die exakte Berechnung stellt viele Anlegerinnen und Anleger vor eine fast unlösbare Frage.
    Bestandsaufnahme: Ihre Geldanlagen und Ihre Sparmöglichkeiten
    Welches Vermögen haben Sie bereits aufgebaut? Auf welche Ansprüche belaufen sich Ihre Altersvorsorgeverträge? Womit können Sie bei der gesetzlichen Rente rechnen? Es ist nie zu spät, die Weichen neu zu stellen. Auf der anderen Seite macht es aber
keinen Sinn, ständig etwas Neues anzufangen, wenn das Alte gut ist.
    Lassen Sie sich gut beraten, entscheiden Sie und schließen Sie ab.
    Gute Finanzberatung basiert auf Erfahrung, Kompetenz und Einfühlungsvermögen.
    Ãœberprüfen Sie regelmäßig Ihre Finanzplanung und die Geldanlagen.
    Vermögensanlage und Altersvorsorge sind keine Entscheidungen, die man nur einmal trifft. Einkommensveränderungen, berufliche und private Wendepunkte, aber auch eine andere Einstellung zu Zielen und zum Risiko machen Änderungen erforderlich.
    Â 
    Wer die perfekte Lösung sucht, übersieht manchmal die gute Lösung. Kennen Sie das?! Stopp! Nehmen Sie den Druck raus! Sie werden sehen, mit einer guten Balance aus Anspruch und Wirklichkeit sind Sie schneller da, wo sie hinwollen.

Der Staat gibt, der Staat nimmt … Steuern im Überblick
    Die Freude an den verdienten Gewinnen währt oft nicht lang, denn der Staat kassiert überall mit. Geldanleger, Arbeitnehmer, Selbstständige, Ruheständler – jeder muss einen Teil seiner Erträge an den Fiskus abgeben und nur wenige Bereiche werden steuerlich entlastet. Seit vielen Jahren wenden die Finanzbehörden viel Energie auf, um Steuersünder aufzuspüren und »Steuerschlupflöcher« zu schließen. Das hat auch sein Gutes, denn nun rückt das reale Investment und der eigentliche Sinn der Geldanlage wieder mehr in den Vordergrund. Wichtig ist daher eine ausreichende Streuung der steuerlichen Belastung. Hier ein kleiner Überblick, wie welche Vermögensanlagen besteuert werden.
    Welche Geldanlage? Welche Erträge?
Steuersatz - Belastung oder Förderung?
Der besondere Tipp
Zinsen
25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, macht 26,375 Prozent, die direkt bei der Gutschrift abgezogen werden. Gegebenenfalls kommt die Kirchensteuer hinzu. Erträge bis zu einem Freibetrag von 801 Euro (Singles) und 1.602 Euro für Verheiratete sind steuerfrei.
Mit einem Freistellungsauftrag kann der Steuerabzug innerhalb des Freibetrags vermieden werden. Freistellungsaufträge können auf mehrere Banken verteilt werden. Wer Einkünfte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag hat (»Existenzminimum«), wie beispielsweise Kinder, kann mit einer vom Finanzamt erteilten Nichtveranlagungsbescheinigung den Steuerabzug komplett vermeiden.
Dividenden (Aktien Inland)
Wie »Zinsen«
Private Lebensversicherung/ Ablaufleistung (Abschluss vor dem 31.12.2004)
Die Kapitalzahlung ist bei Ablauf steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief, Beiträge über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren eingezahlt wurden und eine Todesfallabsicherung von mindestens 60 Prozent vereinbart ist.
Bei einer vorzeitigen Auflösung oder einem Verkauf wird auf die Erträge Abgeltungssteuer berechnet.
Lebensversiche rung/Ablaufleistung (Abschluss ab dem 01.01.2005)
Bei Kapitalauszahlung sind die Gewinne zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Voraussetzung: Der
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