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Steuersensitive Geldanlage

Steuersensitive Geldanlage

Titel: Steuersensitive Geldanlage
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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über die Möglichkeit eines Auskunftsersuchen gegenüber dieser (seiner Bank) zu informieren, damit dieser das Ersuchen gegebenenfalls abwenden kann. Der Einholung einer Bankauskunft geht also im Regelfall ein Auskunftsersuchen der Finanzbehörde direkt beim steuerpflichtigen steuersensitiven Geldanleger, ein anschließender Kontenabruf und, sofern auf diesem Weg bislang unentdeckte Konten ans Tageslicht geraten, ein – nicht zum Ziel führender – Aufklärungsversuch der Finanzbehörde gegenüber dem Geldanleger voraus. Die Sachaufklärung durch den Geldanleger führt dabei – dies zeigt die Praxis – nur in äußerst seltenen Fällen zur Zufriedenheit der Finanzbehörden, sodass einem Kontoabruf im Regelfall ein Auskunftsersuchen an das betreffende Kreditinstitut folgt.
    Seit dem 1.1.2009 können Kontenabrufe zur Überprüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen für bestimmte Sozialleistungen getätigt werden, z.B. zur Überprüfung des Arbeitslosengeldes II, zur Überprüfung der Sozialhilfe, der Ausbildungsförderung oder zur Überprüfung der Ausbildungsförderung und des Wohngeldes.
    2009 wurden auf die Kleine Anfrage diverser Abgeordneter der FDP-Fraktion hin Statistiken zum Bankkontostammdatenabruf für das erste Halbjahr 2009 1 veröffentlicht. Die Zahlen belegen, dass auch nach Einführung der Abgeltungsteuer vom Kontoabruf reger Gebrauch gemacht wird. Vom 1.1. bis 30.6.2009 wurden allein 2.687 Abrufe zur Kontrolle der Grundsicherung für Arbeitssuchende getätigt, im zweiten Halbjahr 2007 waren es noch 124. Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften beantragten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht allein im ersten Halbjahr 2009 26.280 bzw. 10.280 Kontoabrufe. Die Steuerbehörden (das Bundeszentralamt für Steuern) führten in der Zeit insgesamt 2.789 Kontenabrufe für Zwecke der Arbeitslosenunterstützung, der Sozialhilfe usw. durch. Allein zur Überprüfung der Besteuerung von Kapitaleinkünften wurden von Januar bis Juni 2009 insgesamt 17.626 Kontenabrufe durchgeführt. Statistische Angaben darüber, wie viele Konten und Depots dabei im Einzelnen ermittelt wurden, liegen gemäß der Bundestag-Drucksache nicht vor.
    Insgesamt 43.000 Mal nutzten die Behörden diese Befugnis im vergangenen Jahr. 2010 könnte für den Fiskus ein richtiges Rekordjahr werden. Die Zahlen aus dem ersten Quartal 2010 versprechen wieder einen Superlativ: 11.990 Kontenabrufe waren es von Januar bis März, das ergibt auf das Gesamtjahr gerechnet rund 48.000 Abrufe. 2
    Auch wurde wohl ein Großteil der Kontoabrufe ohne Wissen der steuersensitiven Geldanleger durchgeführt. Denn eigentlich müsste jeder Kontoinhaber vor der Durchführung eines Kontoabrufs informiert werden oder zumindest nachträglich. Hierzu schweigt die Bundesregierung allerdings. So heißt es in der oben erwähnten Drucksache: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie oft Betroffene wegen Gefährdung des Ermittlungszwecks nicht vorher um Sachaufklärung ersucht bzw. wegen Gefährdung des Ermittlungszwecks nicht nachträglich von dem Kontenabruf informiert wurden“.
    Schutz gegen den massiv steigenden Kontoabruf bietet nur ein Anlagekonto im Ausland. Weshalb Auslandsgeldanlagen trotz der jüngsten Entwicklungen im Bereich der Amts- und Rechtshilfe attraktiv sein können, lesen Sie in Teil 4.
Keine indiskreten Fragen des Finanzamts nach steuersensitiven Geldanlagen
    â€žUnterhalten Sie nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?“ Diese indiskrete Frage stellte die Finanzverwaltung erstmals in den Einkommensteuererklärungsformularen für 2009 in Zeile 108. Die Rechtmäßigkeit der indiskreten Fragestellung beschäftigte seit Jahresanfang die Gemüter vieler Steuerpflichtiger. Unklar war vor allem, was mit „nachhaltig“ gemeint sein soll und was die Finanzverwaltung unter „Geschäftsbeziehungen“ versteht.
    Weitere Diskussionen dürften sich diesbezüglich aber – zumindest vorerst – erübrigt haben. Denn diese Frage muss vom steuersensitiven Geldanleger seit dem 26.4.2010 nicht mehr beantwortet werden.
    Anlegerhinweis 1
    Die Frage in Ihrer Steuererklärung „Unterhalten Sie Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?“ müssen Sie also nicht mehr beantworten.
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