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Staatsverschuldung

Staatsverschuldung

Titel: Staatsverschuldung
Autoren: Aloys Hanno u Prinz Beck
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Berücksichtigung der Zinsausgaben für aufgelaufene Staatsschulden. Die Idee hinter dem Primärsaldo ist einfach: Zinszahlungen gehören nicht zu den Kernaufgaben eines Staates. Wenn die Einnahmen des Staates ausreichen, um all seine Kernaufgaben zu finanzieren, so ist der Primärsaldo Null. Der Staat muss dann keine neuen Schulden aufnehmen, um seine Kernaufgaben zu finanzieren. Ist der Primärsaldo positiv, bleiben dem Staat nach der Finanzierung all seiner Aufgaben noch Steuergelder übrig, um die Zinsen auf seine Schulden zu zahlen. Ein negativer Primärsaldo dagegen bedeutet, dass der Staat nicht nur Kredite aufnehmen muss, um seine Kernaufgaben zu erfüllen, er muss darüber hinaus auch einen Kredit aufnehmen, um seine Zinszahlungen auf bereits bestehende Schulden zu zahlen. Je länger ein Staat einen negativen Primärsaldo aufweist, umso größer wird deswegen der Schuldenberg, den er anhäuft.
    Eine weitere Kennziffer für die Staatsschuldenlast, die auch das Bundesverfassungsgericht verwendet, ist die
Zins-Steuer-Quote.
Sie gibt an, welcher Anteil der Steuereinnahmen für Zinszahlungen verwendet werden muss und somit nicht zur Finanzierung der eigentlichen Staatsaufgaben zur Verfügung steht. Eine Zins-Steuer-Quote von rund 13 Prozent für das Jahr 2010 bedeutet, dass 13 Prozent der Steuereinnahmen der BundesrepublikDeutschland im Jahr 2010 erforderlich waren, um die Zinsen auf die Staatsschuld zu finanzieren[ 3 ]. Je höher diese Quote ist, umso größer ist der Anteil der Steuereinnahmen, der bereits für Zinszahlungen verplant ist, und umso geringer ist der finanzpolitische Spielraum eines Staates. Analog wird auch die
Zins-Ausgaben-Quote
verwendet, die den Anteil der Zinsausgaben des Staates an seinen Gesamtausgaben wiedergibt und damit anzeigt, welcher Anteil der aktuellen Staatsausgaben nicht zur freien Verfügung steht, weil der Staat Zinsen auf frühere Schulden zahlen muss.
3. Offene und versteckte Staatsverschuldung
    Die genannten wichtigsten Kennziffern zur Messung der Staatsverschuldung haben eine gemeinsame Schwäche, die erheblich ist: Sie beziehen sich nur auf die
explizite Verschuldung,
also auf diejenigen Schulden, die der Staat offiziell als Schulden in seinem Haushalt ausweist. Leiht sich der Staat Geld auf den Finanzmärkten, so werden diese Kredite als Schulden in den entsprechenden Haushalten verbucht und tauchen auch als solche bei der Ermittlung der Kennziffern zur Staatsverschuldung auf.
    Neben dieser expliziten Verschuldung existiert aber noch eine
implizite Verschuldung,
die auch als
versteckte Staatsverschuldung
bezeichnet wird, weil sie im jährlichen Haushaltsbudget nicht auftaucht. Ein einfaches Beispiel zur Illustration: Wenn der Staat heute seinen Bediensteten höhere Pensionen verspricht, so entstehen ihm daraus in Zukunft höhere Zahlungsverpflichtungen in Form dieser höheren Pensionen. Grundsätzlich gilt das für jedes Zahlungsversprechen, das der Staat seinen Bürgern gibt: Was er ihnen heute verspricht, muss er morgen zahlen, und das ist nichts anderes als Verschuldung – schließlich schuldet der Staat es seinen Bürgern, diese Versprechen auch zu halten. Alle Pensionszusagen des Staates an seine Beamten sind daher nichts anderes als eine Verschuldung des Staates gegenüber seinen Bediensteten. Nur wird diese Form der Verschuldung nicht in den öffentlichen Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden ausgewiesen und findet sich damit auch nichtin der offiziellen Schuldenquote wieder – es handelt sich um implizite, versteckte Staatsverschuldung.
    Grund dafür sind die Regeln der öffentlichen Buchführung, die an vollzogenen Zahlungen orientiert ist. In vereinfachter Form kann man sagen, dass in öffentlichen Haushalten nur Geschäftsvorfälle erfasst werden, die unmittelbar zu Auszahlungen führen. Künftige Zahlungsverpflichtungen hingegen schlagen sich in der öffentlichen Buchhaltung nicht nieder. Zu letzteren gehören neben den Beamtenpensionen auch die Verpflichtungen des Staates im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung. Diesen Sozialversicherungen ist gemeinsam, dass der Staat den Bürgern für die Zukunft Leistungen zusichert, die er erbringen muss, für die er aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rücklagen gebildet hat und die er auch nicht budgetiert Somit enthalten auch die Sozialversicherungen eine implizite Schuld des Staates gegenüber den künftigen Leistungsempfängern.
    Die Höhe der
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