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Schandweib

Schandweib

Titel: Schandweib
Autoren: Claudia Weiss
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in Oxford. Wallis war ein englischer Mathematiker, der Beiträge zur
     Infinitesimalrechnung und zur Berechnung der Zahl – leistete. Er war Mitglied der Royal Society, schrieb eine englische Grammatik und gab auch Texte
     antiker griechischer Mathematiker heraus. 1642 fragte ihn ein befreundeter Geistlicher halb im Scherz, ob er eine verschlüsselte Botschaft der Royalisten
     entschlüsseln könne, was ihm in diesem und in folgenden Fällen auch gelang. Unter anderem deswegen wurde er 1649 von Cromwell auf den Savilian Chair of
     Geometry in Oxford berufen. Seinen Lehrstuhl behielt er auch nach der Restauration 1660, er wurde sogar königlicher Kaplan.
Historische Begriffe
    Abortanbieter: Bevor es öffentliche Bedürfnisanstalten gab, verdienten Abortanbieter ihr Geld damit, in größeren Städten Bürgern,
     die ihre Notdurft öffentlich verrichten mussten, hierfür einen Eimer und einen Sichtschutz, wie etwa einen ledernen Radmantel, anzubieten.
    Advocatus: lat. Anwalt
    Agitakel: ein keulenartiges Rührholz, mit dem Pulver mit dicklichen Flüssigkeiten vermischt werden. Den Vorgang nennt man »agitieren«.
    Aktuar: auch Actuar, lat. Actuarius, »Schnellschreiber« – Sekretär und Verantwortlicher für die Schriftstücke bei Gericht
    Allongeperücke: Perücke mit herabhängenden Locken
    Baumwall: Der Baumwall war ein Teil der Hamburger Stadtbefestigung. Er bestand aus Baumstämmen, die den an der Alstermündung
     gelegenen Binnenhafen von der Norderelbe trennten. Bis 1852 wurde der Binnenhafen nachts mittels Baumstämmen unpassierbar gemacht.
    Bastion: vorgeschobener Teil einer Festung, die als Verteidigungsstellung dient
    Bigamie: bezeichnet das Eingehen einer weiteren Ehe, bevor eine daneben schon bestehende Ehe aufgelöst worden ist.
    Brookvogt: oberster Gerichtsdiener oder Polizeiherr. Der Brookvogt unterstand direkt dem Prätor.
    Buhlerei: altertümliche Bezeichnung für ein Liebesverhältnis sexueller Art
    Bürgerschaft: historische Bezeichnung für den Stand der Bürger innerhalb der Ständeordnung. Um in der Frühen Neuzeit der
     Hamburgischen Bürgerschaft anzugehören, musste ein Mann Eigentümer eines Grundstückes innerhalb der Stadt sein oder aber einen akademischen Beruf
     ausüben.
    Carolina = »Constitutio Criminalis Carolinae«: Die Carolina wurde 1532 verfasst und gilt als erstes allgemeines deutsches
     Strafgesetzbuch. Schon früh wurde sie auf Deutsch als »peinliche Halsgerichtsordnung« Karls V. bezeichnet, wobei »peinlich« sich auf das lateinische poena
     – Strafe – bezieht und Leibes- sowie Lebensstrafen bezeichnet.
    Emissär: Abgesandter
    Ewer: kleiner, aus Friesland stammender Segelschifftyp mit Flachkiel und einem oder zwei Masten. Ewer wurden besonders als
     Frachtschiffe in der Küsten- und Flussschifffahrt genutzt, teilweise auch für die Fischerei.
    Frohn/Frohnerei: Als Frohn wurde der Scharfrichter bzw. Henker bezeichnet. Sein Haus, das üblicherweise auch einige Verliese hatte
     sowie eine Folterkammer und oft vor der Tür den Pranger, bezeichnete man als Frohnerei.
    Höker: Kleinhändler, der vor allem auf Märkten seinem Geschäft nachging
    Husar: Bezeichnung für einen Soldaten in der Truppengattung der leichten Reiterei
    Kiepe: ein aus Weidenruten oder ähnlichem Material hergestellter Korb, der mit Tragegurten ausgestattet auf dem Rücken getragen
     wurde. Eine Kiepe hatte meist eine D-förmige oder quadratische Grundfläche.
    Küster: Kirchendiener
    Laudanum: Opiumtinktur
    Licentiat: Als Licentiat wird jemand bezeichnet, der den akademischen Grad der Licentiatur erreicht hat. Sie ist unterhalb der
     Doktorwürde angesiedelt und erlaubt somit noch nicht, eigenverantwortlich Vorlesungen an einer Universität zu halten.
    Niedergericht: Das Niedergericht war in Hamburg seit dem 13. Jahrhundert das erstinstanzliche Gericht für Zivil- und Strafsachen. Zwei
Ratsherren waren als Prätoren allein für die Urteilsfindung in Bagatellfällen zuständig. Bei größeren Fällen standen ihnen zwei Rechtsgelehrte und
sieben Bürger aus dem Handelsstand als Schöffen für die Urteilsfindung zur Seite. Über Kapitalverbrechen konnte hier nicht gerichtet werden. Darüber
entschied in Hamburg das Obergericht.
    Obergericht: Das Obergericht war die höhere hamburgische Gerichtsinstanz und wurde durch den Rat gebildet. Es urteilte über
     Delikte, die mit Körper- oder Lebensstrafen zu bestrafen waren. Hierzu zählten etwa Mord, Diebstahl, Brandstiftung, Vergewaltigung, Ketzerei,
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