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Richtig vererben und verschenken

Richtig vererben und verschenken

Titel: Richtig vererben und verschenken
Autoren: Otto N Bretzinger
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herangezogen werden. Vermieden bzw. abgemildert wird diese für die Erben ungerechte Rechtslage insbesondere durch Doppelbesteuerungsabkommen oder durch Anrechnung.
Doppelbesteuerungsabkommen, die eine mehrfache Belastung ausschließen, gibt es bisher erst mit wenigen Staaten (Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweiz, USA). Die Abkommen enthalten Regelungen darüber, welches Nachlassvermögen besteuert wird und wie durch Anrechnung oder sonstige Berücksichtigung eine doppelte Inanspruchnahme vermieden wird. Soweit ein solches Abkommen ausländisches Vermögen von der Besteuerung ausnimmt, gilt ein sogenannter Progressionsvorbehalt: Bei der Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes ist das ausländische Vermögen mit zu berücksichtigen (§ 19 Abs. 2 ErbStG). Für den deutschen Nachlass wird die Erbschaftsteuer also nach dem Steuersatz erhoben, der für den gesamten (inländischen und ausländischen) Erwerb gelten würde. Und von diesem (höheren) Steuersatz wird dann die Erbschaftsteuer für den inländischen Erwerb berechnet.
Fehlt ein Doppelbesteuerungsabkommen, wird für auf Immobilien entfallende Erbschaftsteuer eine Anrechnung gewährt, nicht jedoch für andere Vermögensteile (z. B. Bankguthaben). Danach ist die im Ausland für Auslandsvermögen bezahlte Steuer auf Antrag auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen (§ 21 ErbStG). Eine Anrechnung kommt im Regelfall aber nur bis zur Höhe der sonst in Deutschland zu entrichtenden Erbschaftsteuer in Betracht. Weil allerdings im Erbschaftsfall in anderen Ländern häufig kräftig abkassiert wird, bleibt am Ende immer noch eine hohe Besteuerung des Auslandsvermögens.
    Tipp
    Wenn Sie Ihr Vermögen international anlegen, sollten Sie unbedingt steuerlichen Rat einholen und dabei auch klären, welche Art von Kapitalanlagen, wie Immobilien, Spareinlagen, Unternehmensbeteiligungen etc., in einem Land erbschaftsteuerlich eher nicht sinnvoll sind.

Impressum
    Herausgeber
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Telefon: 02 11/38 09-5 55
Telefax: 02 11/38 09-2 35
Internet: www.vz-nrw.de
E-Mail: [email protected]
Autor:
Dr. Otto N. Bretzinger, Baden-Baden
Herausgeber:
Dr. Frank Bräutigam
Koordination:
Wolfgang Starke
Lektorat:
Dr. Mechthild Winkelmann, Dortmund
Umschlaggestaltung:
Groothuis, Lohfert, Consorten – Gesellschaft für Formfindung und Sinneswandel mbH, Hamburg
Umschlagfoto:
INMAGINE
E-Book-Produktion:
eScriptum Publishing Services, Berlin, www.escriptum.de
unter Verwendung des Open-Source-Font Source™ Sans Pro von Paul D. Hunt (Adobe Systems Incorporated; Lizenz: SIL Open Font License, 1.1 )
    1. Auflage 2013
© Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
ISBN 978-3-86336-801-2
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