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Richtig vererben und verschenken

Richtig vererben und verschenken

Titel: Richtig vererben und verschenken
Autoren: Otto N Bretzinger
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des Ehegatten. Im Zweifel ist auch eine zugunsten des anderen Ehegatten getroffene Verfügung von Todes wegen unwirksam. Allerdings ist zu beachten, dass der frühere Ehegatte wieder indirekt am Nachlass partizipiert, wenn er ein gemeinschaftliches Kind beerbt oder Pflichtteilsansprüche erwirbt.
    Der Ex-Ehegatte kann das Vermögen erwerben, wenn ein gemeinsames Kind stirbt, ohne selbst Abkömmlinge zu hinterlassen, nachdem es Erbe des erstversterbenden Elternteils geworden ist. Der überlebende Elternteil wird dann nicht Erbe, wenn das Kind eine anderweitige Verfügung von Todes wegen trifft. Allerdings wird der überlebende Elternteil dann über sein Pflichtteilsrecht nach dem Kind am Vermögen des geschiedenen Ehegatten mittelbar beteiligt, wenn das Kind selbst noch keine Abkömmlinge hinterlassen hat.
    Beispiel: Erbrecht überlebenden Elternteils
    A ist von B geschieden und hat einen Sohn C aus dieser Ehe. Würde A ihren Sohn C als Alleinerben einsetzen, dann würde B, wenn C stirbt und keine Abkömmlinge hinterlässt, gesetzlicher Erbe des Sohnes sein und damit auch das Vermögen von A erben. Wenn C im Erbfall noch minderjährig wäre, stünde die elterliche Sorge über ihn und damit auch die Verwaltung des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten allein zu.
    Vor- und Nacherbfolge
    Durch die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge kann die indirekte Teilhabe des früheren Ehegatten beziehungsweise dessen Verwandten am Nachlass verhindert werden. Hierzu werden die Kinder aus der geschiedenen Ehe als befreite Vorerben berufen. Ferner ist zu bestimmen, welche Personen nach dem Vorerben Nacherbe werden sollen. In Betracht kommen in erster Linie die Abkömmlinge des Vorerben, in zweiter Linie die gesetzlichen Erben des Vorerben zum Zeitpunkt des Nacherbfalls mit Ausnahme des geschiedenen Elternteils beziehungsweise dessen Verwandten. Den Zeitpunkt des Nacherbfalls kann der Erblasser frei bestimmen. Falls er keine Bestimmung getroffen hat, tritt der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben ein. Sinnvoll kann es sein, die Vor- und Nacherbschaft zeitlich zu beschränken. Mit der Befristung der Nacherbschaft wird erreicht, dass die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt doch Vollerben werden und über das ererbte Vermögen durch Verfügung von Todes wegen frei verfügen können.
    Musterformulierung: Nacherbschaft
    Ich setze meinen Sohn ............ als befreiten Vorerben ein. Nacherben sind die Kinder meines Sohnes; mehrere Kinder erben zu gleichen Teilen. Zu Ersatznacherben berufe ich ............
    Der Nacherbfall tritt bei Tod des Vorerben ein.
    Die Anordnung der Nacherbschaft endet, wenn mein Sohn das 25. Lebensjahr vollendet hat.
    Eine geringere Beeinträchtigung der Kinder wird erreicht, wenn diese als Vollerben eingesetzt und mit Vermächtnissen belastet werden, die erst nach dem Tod anfallen. Den Kreis der Vermächtnisnehmer kann der Erblasser selbst bestimmen oder dieses Recht einem von ihm bestellten Testamentsvollstrecker übertragen.
    Verwaltungsbefugnisse des geschiedenen Ehegatten können verhindert werden, wenn entweder eine Testamentsvollstreckung angeordnet oder dieser von der Verwaltung des Nachlasses ausgeschlossen wird (vgl. → Testamentsvollstreckung ).
    Tipp
    Eine erbrechtliche Gestaltung, die vermeiden soll, dass Ihr geschiedener Ehegatte indirekt über gemeinsame Kinder an Ihrem Nachlass partizipiert, ist recht kompliziert. Sie sollten deshalb fachkundigen Rat einholen und die Angelegenheit auch mit Ihren Kindern besprechen.
Vermögensübertragung auf Kinder
    Die Versorgung der Kinder wird im Regelfall davon abhängen, ob und inwieweit auch Zuwendungen an den Ehepartner erfolgen (vgl. oben). Ferner wird von Bedeutung sein, ob Vermögen an erwachsene oder minderjährige Kinder übergehen soll. Unterschiedliche Interessen müssen unter Umständen bei der Versorgung nichtehelicher oder adoptierter Kinder berücksichtigt werden. Und besondere Vorsorge muss für behinderte und pflegebedürftige Kinder getroffen werden.
Vermögensübertragung auf erwachsene Kinder
    Zunächst muss entschieden werden, ob Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten oder erst mit dem Tod des Erblassers auf die Kinder übertragen werden sollen (vgl. → Vor- und Nachteile lebzeitiger Vermögensübertragung ). Danach muss geklärt werden, wem – also Ehegatten oder Kindern – Priorität bei der Versorgung eingeräumt, ob einzelne Kinder bevorzugt oder sogar enterbt werden sollen.
    Vorsicht
    Denken Sie daran, dass eine Schenkung zu Lebzeiten
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