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Pastetenlust

Pastetenlust

Titel: Pastetenlust
Autoren: Pierre Emme
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der Serie mit dem in diesem Zusammenhang makaber
anmutenden Titel „Wir alle wollen leben” äußerst beliebt gewesen ist, zeigte
bei der Urteilsverkündung keinerlei Reue. Da die Verteidigung Berufung
angemeldet hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
    Wie die „Wiener
Zeiten” schon ausführlich berichtet hat, hat die attraktive Mörderin nicht nur
den Zwillingsbruder ihres Mannes und ihre Freundin, die bekannte Springreiterin
Martina Tessler-Brunhof ermordet, sondern auch ihren Gatten Jürgen Lettenberg.
In Folge dieser Verbrechen kamen auch eine völlig unschuldige Salzburger
Pensionistin und ein Kriminalbeamter zu Tode.
    Ehe Jürgen
Lettenberg selbst ein Opfer seiner Frau wurde, war er maßgelblich an der
Ermordung seines Zwillingsbruders beteiligt. Das Motiv für diese
verabscheuungswürdige Tat? 1,5 Millionen Euro aus einer Lebensversicherung.

     

     
    Datei
palnominativ.doc / Letzte Bearbeitung 28. 11. 2004

     
    ZUSAMMENFASSUNG
Fall »Lettenberg«
     
    Quellen: Mitschriften Prozess / Notizen P.
     
     
    VORGESCHICHTE:
    Am 14. 4. 1963 brachte Maria
Münz, geb. Willinger eineiige männliche Zwillinge zur Welt, die auf die Namen
Jürgen und Thomas getauft wurden.
    Der Vater, Wenzel Münz stand
als einer der maßgeblichen Köpfe der verbotenen »Gewerkschaftssektion Reschitz«
unter Beobachtung der gefürchteten rumänischen Geheimpolizei »Securitate .«
    Am 23. 9.
1963 wurde er am Arbeitsplatz verhaftet und ins Polizeigefängnis nach Temeschburg
(Timisoara) gebracht. Für diesen vorhersehbaren Fall hatte Münz seine Frau
schwören lassen, sofort zu flüchten. Er musste wohl befürchtet haben, dass sich
die Polizei an seiner Familie vergreifen könnte, um ihn zu Aussagen zu
erpressen (Informationen – andere Gewerkschaftsmitglieder).
    Da sich der kleine Thomas zu
diesem Zeitpunkt unglücklicherweise mit einer Lungenentzündung im Krankenhaus
in Temeschburg befand, musste Maria Münz den Jungen zurücklassen.
    Noch am selben Tag nahm sich
Margarete Schuster, eine Cousine von Maria Münz des Babys an und brachte es in
Sicherheit. Offiziell galt der kleine Thomas aber als verstorben. Seine Leiche
war angeblich der medizinischen Fakultät der Uni in Temeschburg zur Verfügung
gestellt worden.
    Später hat Frau Schuster den
Buben an Kindesstatt angenommen und ihm Papiere auf den Namen Roman Schuster
besorgt.
     
    Nach einer mehrere Monate dauernden Flucht gelangten Maria Münz, der
kleine Jürgen und ihre Mutter Josefa Willinger über die damalige
Tschechoslowakei nach Deutschland. Einige Wochen danach wurde eine nie richtig
ausgeheilte Lungenentzündung wieder akut. Maria Münz hatte der Krankheit nichts
mehr entgegenzusetzen und starb am 29.   1.   1964 in Braunschweig.
    Ende Februar 1964 hatten
Josefa Willinger und der kleine Jürgen endlich einmal etwas Glück. Sie fanden
Aufnahme im Haus des Schuldirektors Frank Lettenberg und seiner Frau. Im
Oktober 1964 adoptierte das kinderlose Ehepaar Jürgen.
     
    DIE
VORBEREITUNG:
    In den letzten Monaten des
Vorjahres oder anfangs dieses Jahres erfuhr Sophie Lettenberg, zu diesem
Zeitpunkt erst ein knappes Jahr mit Jürgen verheiratet, von der Existenz des
Zwillingsbruders. Der genaue Zeitpunkt und die Art, wie sie zu dieser
Information kam, konnten nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Die Angeklagte
gab an, durch ein anonymes Schreiben informiert worden zu sein. Das Gericht
folgte aber den vorliegenden schriftlichen Aussagen der Pflegerin von Frau
Josefa Willinger sowie von Pfarrer Puttinger von der k atholischen Kirche in Reschitz.
    Beide sagten aus, dass Frau
Lettenberg bei Josefa Willinger bzw. im Pfarramt in Reschitz gesehen worden
war. Vermutlich hatte Frau Willinger den entsprechenden Hinweis gegeben, der
von der Angeklagten in der Folge in Rumänien verifiziert wurde. Bei dieser
Gelegenheit brachte sie wohl auch den Namen Roman Schuster in Erfahrung.
    Sophie Lettenberg hat diese
Version bis zuletzt bestritten und auf ihrer Version mit dem anonymen Schreiben
bestanden.
     
    Als
Auslandsdeutscher hatte Thomas Münz Anspruch auf einen deutschen Reisepass, den
Jürgen, der sich als sein Bruder ausgab, mit Hilfe einer Kopie des
Taufregisters beschaffte. Wie er sich über die sonst noch erforderlichen, aber
nicht mehr vorhandenen Papiere hinwegschwindeln konnte, war nicht feststellbar
und wurde mangels Relevanz auch nicht weiter verfolgt.
    Mit der Aussicht auf die
deutsche Staatsbürgerschaft und
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