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MPU - was man wissen muss

MPU - was man wissen muss

Titel: MPU - was man wissen muss
Autoren: Horst Uwe u Ziegler Lenhart
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eine unzureichende Aufarbeitung der Hintergründe für die Auffälligkeiten vorhanden ist, kann diesem Punkt nur begegnet werden, wenn man nachvollziehbar erklären kann, warum man in der gutachterlichen Gesprächssituation diese Punkte nicht hat anführen können. Je konkreter und nachvollziehbarer dies vorgetragen wird, umso höher sind die Chancen, dass der Gutachter diese Argumentation aufnimmt und unter Umständen sogar positiv in sein Gutachten übernimmt oder nachträglich eine entsprechende Stellungnahme an die Fahrerlaubnisbehörde übersendet.
Einspruch bei Fahrerlaubnisbehörde
    Es besteht die Möglichkeit, mit einem schriftlich formulierten Einspruch gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde die eigenen Argumente und Sichtweisen zur gutachterlichen Bewertung vorzutragen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird diese Argumente den zuständigen Gutachtern bzw. der Begutachtungsstelle für Fahreignung weiterleiten und von dort eine entsprechende Stellungnahme anfordern. Hier gelten im Grunde genommen die gleichen Voraussetzungen wie bei der direkten Kontaktaufnahme mit den Gutachtern selbst: Ohne sach- und fachgerecht vorgetrageneArgumente wird man hier keine Änderungen im verwaltungsrechtlichen Verfahren erzielen können.
    Sollte man mit seinen Einwänden zur gutachterlichen Bewertung erfolgreich sein, könnte das Gutachten auch über diesen Weg geändert werden. Die Fahrerlaubnisbehörde selbst könnte theoretisch auch bei einem negativen Gutachten zu einer anderen verwaltungsrechtlichen Bewertung kommen, wenn sie sich nicht der Sichtweise und den Argumenten im Gutachten anschließen würde. Die Verwaltungsbehörde hat die Aufgabe und Verpflichtung, jedes Gutachten in eigener Verantwortung hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und logischer Schlüssigkeit (Ordnung) zu überprüfen.
    Im Regelfall werden jedoch diese Rahmenbedingungen von den Gutachten formal erfüllt. Die zumeist vorgetragenen Kritikpunkte beziehen sich jedoch auf die spezielle inhaltliche psychologische oder medizinische Bewertung des Falles.
    Da den Fahrerlaubnisbehörden die notwendige Fachkompetenz fehlt, wird sie sich nur in ganz seltenen Fällen dazu bewegen lassen, ohne eine entsprechende fachliche Grundlage in Form eines Gutachtens, ihre verwaltungsrechtliche Entscheidung zu ändern. Aus diesem Grunde besteht bei der verwaltungsrechtlichen Vorgehensweise für die Fahrerlaubnisbehörden trotzdem die Notwendigkeit, auch bei berechtigter Kritik an der Nachvollziehbarkeit eines Gutachtens, ein neues Gutachten erstellen zu lassen, auf dessen Grundlage dann die Behörde ihre Entscheidung treffen kann.
    Ohne eine Änderung im Gutachten kann man dies normalerweise nur erreichen, indem man die Möglichkeit bekommt, ein neues Gutachten erstellen zu lassen, ohne dass der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis erneut gestellt werden muss. Eine neue Fahrerlaubnis selbst hat man so allerdings immer noch nicht und ist genauso weit, wie wenn man den Antrag zunächst zurückziehen und anschließend einen neuen Antrag stellen würde. Auch dann hat man wieder die Möglichkeit, eine MPU zu machen und darüber seine Eignung nachzuweisen.
    Man investiert somit viel Arbeit und Energie in eine solche Vorgehensweise, ohne dass man anschließend das eigentliche Ziel erreicht hat: nämlich die Fahrerlaubnis wiederzubekommen. Man sollte sich deshalb an einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt wenden, der zum einen die richtige Argumentationsform und Vorgehensweise kennt und umsetzt und zum anderen auch einschätzen kann, ob eine solche Vorgehensweise überhaupt ratsam ist.
Verwaltungsgerichtsverfahren
    Auch von einem Verwaltungsgerichtsverfahren ist abzuraten, das man gegenüber einer Fahrerlaubnisbehörde nach einem ablehnenden Bescheid anstreben kann. Im Regelfall enden solche Verwaltungsgerichtsverfahren bestenfalls in einem Vergleich, der dann so aussieht, dass man eine erneute Begutachtung vornehmen lassen kann. Bis dahin hat man aber unter Umständen ein gutes Jahr Zeit vergeudet.
    In vielen Fällen kommt man dem eigentlichen Ziel, so schnell wie möglich seine Fahrerlaubnis zu bekommen,nämlich eher dadurch näher, dass man die Empfehlungen und Hinweise der Gutachter, die in den MPU-Gutachten im Regelfall aufgeführt sind oder mündlich mitgeteilt werden, aufgreift und versucht, diese möglichst schnell und umfassend umzusetzen. Auch hier kann die fachkompetente und erfahrene Sichtweise und Empfehlung eines Verkehrsrechtsanwalts sehr hilfreich sein und dafür sorgen,
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