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Kreuzzug gegen den Gral

Kreuzzug gegen den Gral

Titel: Kreuzzug gegen den Gral
Autoren: Otto Rahn
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Kanoniker von Saint-Etienne in Toulouse, der Konnetabel von Carcassonne werden an dieser Stelle als Helfershelfer der Ketzer genannt.
    Die Inquisitoren glaubten den Feuertod mit Joh. XV 6 rechtfertigen zu können: Wer nicht in mir bleibt, der wird weggeworfen wie eine Rebe und verdorrt, und man sammelt sie und wirft sie ins Feuer, und müssen brennen. Lea (Bd. I S. 249) nimmt an, daß der Ursprung dieser Strafe vielleicht auf die heidnische Gesetzgebung des Diokletian zurückgehe, der diese Strafe für den Manichäismus einführte. Lea, der von mir, was die Inquisition anbelangt, in erster Linie zu Rate gezogen und mehrfach frei zitiert wurde, führt noch folgendes aus:
    »Einige Worte werden genügen über den abstoßenden Verlauf der Hinrichtung selbst. Wenn das Volk zusammengerufen wurde, um dem Todeskampf eines Märtyrers der Ketzerei zuzusehen, so wurde sein frommer Eifer nicht etwa durch eine übel angebrachte Milde enttäuscht. Der Schuldige wurde nicht etwa, wie in der späteren Zeit der spanischen Inquisition, erwürgt, ehe die Reisigbündel angezündet wurden; auch hatte noch nicht die Erfindung des Schießpulvers das, allerdings etwas weniger menschliche, in späterer Zeit angewandte Hilfsmittel nahegelegt, dem Delinquenten einen mit diesem Explosivstoff gefüllten Sack um den Hals zu legen, um dadurch seine Qualen abzukürzen, wenn die Flammen ihn erreichten. Er wurde vielmehr lebendig an einen Pfahl gebunden, der hoch genug über den Haufen von Brennmaterial hinaus-ragte, um es den Gläubigen zu ermöglichen, jeden Akt der grausamen Tragödie bis zum Ende zu verfolgen. Diener der Kirche waren bis zum letzten Augenblicke um ihn, um - wenn möglich - dem Satan seine Seele zu entreißen. Und wenn er nicht ein Rückfälliger war, so konnte er noch bis zum letzten Augenblick sein Leben retten. Aber selbst bei dieser ihrer letzten Dienstleistung sehen wir die seltsame Inkonsequenz der Kirche, die sich einbildete, sie könne der Verantwortlichkeit, ein menschliches Geschöpf zum Tode befördert zu haben, entgehen. Denn die Geistlichen, welche das Opfer begleiteten, waren strenge angewiesen, ihn nicht etwa zu ermahnen, standhaft dem Tode ins Auge zu sehen oder die Leiter, die zum Holzstoß hinaufführte, mutig emporzusteigen oder sich entschlossenen Herzens den Händen der Henker preiszugeben; denn wenn sie das täten, könnten sie sein Ende beschleunigen und sich so der »Irregularität« schuldig machen. Wahrlich, das muß man gestehen, ein zartes Bedenken, das wenig angebracht war bei Leuten, die schon einen Justizmord vollbracht hatten! Für die feierliche Exekution selbst wurde gewöhnlich ein Festtag ausgewählt, damit die Menge größer und die dadurch gegebene Warnung wirksamer war. Der Delinquent selbst wurde zum Schweigen gezwungen, um nicht beim Volke die Gefühle des Mitleids und der Teilnahme zu erwecken und dadurch womöglich schlimme Auftritte hervorzurufen.
    Was die genauen Einzelheiten angeht, so besitzen wir zufällig den Bericht eines Augenzeugen über die Hinrichtung des Johannes Huß zu Konstanz im Jahre 1415. Nach diesem Berichte mußte sich Huß auf ein paar Reisigbündel stellen und wurde sodann mit Stricken fest an einen dicken Pfahl gebunden. Die Stricke waren um die Knöchel, unter und über dem Knie, in der Leistengegend, um die Hüften und unter den Armen befestigt. Als man bemerkte, daß er nach Osten blickte, was sich für einen Ketzer nicht geziemte, wurde er nach Westen herumgedreht. Mit Stroh vermischte Reisigbündel wurden bis zum Kinn um ihn aufgehäuft. Dann näherte sich der Pfalzgraf Ludwig, welcher die Hinrichtung leitete, mit dem Marschall von Konstanz und forderte Huß zum letzten Mal zum Widerrufe auf. Als er sich weigerte, zogen sie sich zurück und gaben durch Händeklatschen dem Henker das Zeichen, den Holzstoß anzuzünden. Nachdem alles verbrannt war, folgte eine empörende Sze-ne: man nahm den halbverkohlten Leichnam, zerstückelte ihn, zerbrach die Knochen und warf die Überreste und die Eingeweide auf einen neuen Holzstoß, um sie vollständig zu vernichten. Wenn, wie bei Arnold von Brescia, einigen Franziskanerspiritualen, bei Huß, Savonarola und anderen zu befürchten war, daß die Reliquien der Märtyrer aufbewahrt werden würden, trug man, wenn das Feuer erloschen war, noch besondere Sorge dafür, auch die Asche des Ketzers zu sammeln, um sie in fließendes Wasser zu werfen.
    Es liegt etwas Furchtbares und Grauenerregendes in dem Gegensatze zwischen diesem
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