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Kindheit bei Scientology: Verboten (German Edition)

Kindheit bei Scientology: Verboten (German Edition)

Titel: Kindheit bei Scientology: Verboten (German Edition)
Autoren: Ursula Caberta
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nicht als den entscheidenden Weg zum glücklichen Leben miteinander anerkennen. Wer damit aufwächst, dass es immer und überall so genannte »potenzielle Schwierigkeitsquellen« und »Unterdrücker« gibt, der wird nur schwer unvoreingenommen auf Menschen zugehen können. Bereits im engsten Umfeld, der Familie, können diese Gegner oder gar Feinde zu finden sein. Das wiederum hat mit dem Ziel der Förderung der vertrauensvollen Erziehung im familiären Bereich nichts mehr zu tun. Spätestens bei der Erklärung zum »Unterdrücker der Scientology-Organisation« des Vaters oder der Mutter ist der Einschnitt massiv. Denn die Kontakte zwischen scientologischer und nicht-scientologischer Welt sind nicht erwünscht und zu unterbinden. Berichte über solche Schicksale gibt es immer wieder und weltweit.
     
    Die Lebenswelt der in Scientology hineingeborenen Kinder ist von strenger Hierarchie und Kontrolle des eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer geprägt. Zu schreibende »Wissensberichte« und der im Zweifel immer gegenwärtige »Ethik-Offizier« fördern ein wachsendes Misstrauen im Zusammenleben mit anderen Menschen.
     
    Das Leben nach Statistiken im eigenen Bereich und für die Organisation gibt dem Ganzen einen weiteren, nicht kindgerechten Charakter. Nach der Lehre, der so genannten »LRH Technologie« für alle Bereiche (Managementtechnologie, Studiertechnologie …), gelten nur die Leistungen als akzeptabel, die dazu führen, dass Kurven der anzulegenden Erfolgs-Statistiken nach oben zeigen. Rücksicht auf andere, vielleicht schwächere Personen, kann bei dieser klar ökonomisch fixierten Ausrichtung keinen Raum bei der Erziehung finden. Per Kursabschluss und Statistik wird der menschliche Wert gemessen, worüber dann innerhalb der Organisation Aufwertung oder Missachtung ausgesprochen werden. Wer lernt, dass es Anerkennung – nicht gleichzusetzen mit emotionaler Zuwendung – nur dann gibt, wenn man bewiesen hat, dass man andere Personen beherrscht und »handhabt«, damit sie nicht zu Schwierigkeitsquellen werden, hat mit großer Wahrscheinlichkeit auch bei einem Ausstieg Probleme, sich anderen Menschen zuzuwenden. Der scientologische Mensch hat im System zu funktionieren. Dieses wird von außen häufig als schematisches Verhalten wahrgenommen und lässt sich nicht so leicht ablegen:
    »(…) Eine ›normale Entwicklung‹, eine Kindheit und Adoleszenz, die sich mit der Entwicklung anderer Kinder vergleichen lässt, ist unter den Bedingungen, wie sie von Scientology postuliert werden, nicht möglich. Sie führt vielmehr dazu, dass die Eltern als natürliche Über-Ich-Instanzen nicht zur Verfügung stehen, dass das Kind in die Rolle des Außenseiters gerät, dass es sich nicht an dem in unserer Gesellschaft üblichen Sozialisationsprozess, d.h. dem Prozess des Verinnerlichens unseres gesellschaftlichen Werte- und Normensystems orientieren darf (…)«
    ( http://www.ilsehruby.at/Kinderauditing.html )
    Obwohl inzwischen verschiedene Versuche auch vor Familiengerichten unternommen wurden, scientologische Kinder aus dem Umfeld und der Beeinflussung durch die Organisation und der überzeugten Eltern oder Elternteile zu lösen, ist das bisher so gut wie nie gelungen. Und zwar gleich, ob der ausgestiegene Elternteil nun um seine Kinder kämpft oder andere Verwandte – häufig genug vergeblich – versuchen, zumindest dem zuständigen Jugendamt die Problematik der Kinder oder des Kindes deutlich zu machen. Auch der Rest der scientologischen Familie und häufig genug die Kinder selbst, erzogen und gedrillt darauf, dass die Außenwelt nur Böses vorhat, machen die Vorhaben in den meisten Fällen schon von Anfang an zunichte.
     
    »Im Zweifel für das Kindeswohl« heißt für die Verantwortlichen in Jugendämtern und zuständigen Gerichten, zur Kenntnis zu nehmen, dass Kinder geschützt werden müssen, vor der »Erziehung« in der Scientology-Organisation und vor den scientologisch funktionierenden Erziehungsberechtigten. Denn diese Erziehung entspricht nicht einmal vom Ansatz her den Leitlinien der UNO-Kinderrechtskonvention.
     
    Wer auch immer über Aufenthalts- und Bestimmungsrecht für scientologisch erzogene Kinder in diesem Land zu entscheiden hat, sollte über folgendes Zitat nachdenken:
    »Wenn Sie den Unterschied zwischen einer Gruppe tobender Kinder und psychisch gestörter Menschen erklären können, gebe ich Ihnen eine Medaille/einen Orden.« (If you can tell the difference between a lot of little kids
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