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Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht

Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht

Titel: Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht
Autoren: C.H.Beck
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erholsamen Urlaubsreise. Der beklagte Reiseveranstalter meint, dieKlage könne nicht ernst gemeint sein. Doch, der Kläger meint sie ernst, und der Richter muss darüber entscheiden.
    Das Amtsgericht weist die Klage ab. Es meint, zwei nebeneinander stehende Betten seien kein Reisemangel. Es sei dem Gericht bekannt, dass es viele Möglichkeiten gebe, auf einem Einzelbett ohne Einschränkungen miteinander zu kuscheln, ein Doppelbett sei dafür nicht notwendig. Selbst wenn der Kläger für seine Gewohnheiten unbedingt ein Doppelbett benötigen sollte, hätte er sich dieses selbst verschaffen können. Er hätte nur die beiden Einzelbetten mit einer Schnur miteinander verbinden müssen. Bis er eine solche Schnur erhalten hätte, hätte er seinen Gürtel zum Verbinden der beiden Betten benutzen können. Denn seinen Gürtel hätte er während des Kuschelns sicher nicht gebraucht.
    Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 24. April 1991 (5a C 106/91)
b. Grüne Haare
    Die Klägerin fährt mit ihrer Tochter Leena, die blonde Haare hat, in den Urlaub nach Mallorca. Die Tochter schwimmt im Swimmingpool, und als sie aus dem Wasser geht, hat sie grüne Haare. Das Hotel hatte in den Pool aus Versehen zu viel Chlor geschüttet. Die Tochter ist entsetzt. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub verklagt sie den Reiseveranstalter auf Rückerstattung eines Teiles des Reisepreises. Das Amtsgericht Bad Homburg spricht der Klägerin 10 Prozent des Reisepreises zu. Die Reise sei mangelhaft gewesen, weil sich die Haare verfärbt hätten. Mehr als 10 Prozent des Reisepreises seien aber nicht angemessen, da Leena ein Mitverschulden habe, denn sie habe keine Bademütze getragen. Schmerzensgeld hat das Gericht dem Mädchen nicht zugesprochen. Bei jungen Mädchen sei es allgemein üblich, dass sie sich ihre Haare in den wildesten Farbenfärben. Für eine gewisse Zeit grüne Haare zu haben, sei also halb so wild.
    Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg vom 30. Juni 1998 (2 c 109/97-10)
3. Pippi Langstrumpf
    Pippi Langstrumpf hat sechs Vornamen: Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter. Und mit Nachnamen heißt sie Langstrumpf. Dafür, dass sie Langstrumpf heißt, kann sie nichts. Kinder tragen den Namen ihrer Eltern. Und wenn die Eltern oder ein Elternteil Langstrumpf heißen, dann heißt auch das Kind Langstrumpf. Aber was ist mit den Vornamen von Pippi Langstrumpf? Darf ein Mädchen Pfefferminz heißen, und dürfen die Eltern ihren Kindern endlos viele Vornamen geben?
    Immer wieder beschäftigen sich Gerichte mit der Frage, welcher ungewöhnliche Vorname für ein Kind erlaubt ist und welcher nicht. Ein Junge darf zum Beispiel nicht Tom Tom, Holgerson oder Zooey heißen und ein Mädchen nicht Sonne, Rosenherz, Pfefferminze oder Borussia. Der Grund: Das Kind soll sich in seinem Leben nicht zum Affen machen müssen. Ein Mädchen mit dem Namen Rosenherz Schneider wird nie einen guten Job finden, und ein Junge mit dem Namen Zooey Müller wird sein ganzes Leben für ein Mädchen gehalten werden.
    Wenn Eltern für ihr Kind einen Namen ausgesucht haben, dann müssen sie zu einem Standesbeamten gehen und für das Kind eine Geburtsurkunde beantragen. Manchmal weigert sich der Standesbeamte, den oder die beantragten Namen einzutragen. Wie bei der Mutter, die ihrem Kind zwölf Namen geben wollte:Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro. Mit der Frage, ob dies geht, beschäftigen sich drei Gerichte, zuletzt das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht. Und das sagt: Zwar dürften die Eltern die Vornamen ihres Kindes aussuchen. Der Staat müsse aber darauf achten, dass ein Kind mit seinem Namen gut durchs Leben komme. Der Vorname sei Teil eines Menschen und ein wichtiges Erkennungsmerkmal. Wenn sich aber ein Kind zwölf Namen merken müsse, in Reihenfolge und Schreibweise, dann sei es überfordert und habe vor lauter Namen letztlich keinen richtigen Namen. Daher dürften Eltern heute ihren Kindern maximal fünf Vornamen geben.
    Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 2004 (1 BvR 994/98)
4. Hinweispflichten
    Wenn irgendwas schiefgeht, sucht man nach einem Schuldigen: Schuld sind immer die anderen. Die hätten warnen und hinweisen müssen. Dann wäre das alles nicht passiert.
a. Jeden Tag Lakritze
    Hertha aus Berlin isst gern Lakritze. Am liebsten die Mischung «Matador Mix» von Haribo. Davon isst sie pro Tag eine 400g-Packung. Am 22. Februar 2003
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