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Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht

Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht

Titel: Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht
Autoren: C.H.Beck
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angeklagt worden ist und aus welchen Gründen er davon ausgeht, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat auch tatsächlich begangen hat. Und schließlich begründet der Richter, wie er zu der Strafe gekommen ist, die er verhängt hat. Das Urteil wird dem Angeklagten zugeschickt. Wenn der Angeklagte mit dem Urteil einverstanden ist, ist das Strafverfahren zu Ende.
II. Ein Zivilverfahren: der misslungene Urlaub
    Bevor ein Richter eine Klage auf den Tisch bekommt, ist schon allerhand passiert:
    Du willst mit deinen Eltern Urlaub in Spanien machen. Beim Reiseveranstalter «Gut-und-günstig-Reisen» buchen deine Eltern zwei Wochen das Hotel «Sonnenpalast». Sie bezahlen dafür 2000 Euro. Ihr habt ein Zimmer mit Meerblick gebucht, und der Reiseveranstalter hat euch versprochen, dass das Hotel «einen feinen, langen Sandstrand hat». Im Hotel angekommen, trifft euch der Schlag. Aus eurem Zimmer seht ihr auf eine Baustelle, weil der hügelige Platz nebenan mit einem Presslufthammer tagaus tagein in Tennisplätze verwandelt wird. Von Meer weit und breit keine Spur. Der lange Sandstrand entpuppt sich als steinige Landschaft, über die es unmöglich ist, ins Wasser zu gelangen. Und zum Essen gibt es eine ganze Woche lang nur Spaghetti, was du großartig findest, nicht aber deine Eltern. Das Hotel meint, es sei doch alles nur halb so wild. Wenn man den Strand zwei Kilometer entlang laufe, dann komme ein toller Sandstrand. Und das mit der Baustelle müsse man hinnehmen. Gebaut werde überall auf der Welt, Bauen bedeute Fortschritt und Erneuerung, und die Tennisplätze seien wirklich notwendig, nächstes Jahr würden sich alle Gäste darüber freuen. Spaghetti seien lecker und ein landestypisches Gericht; leider sei der Koch krank, so dass man nichts anderes anbieten könne. Und der fehlende Meerblick? Der fehle doch gar nicht! Vom gesamten Hotel aus könne man das Meer sehen, da komme es doch wirklich nicht darauf an, ob man es ausgerechnet auch vom Zimmer aus sehen könne. Im Geheimen siehst du das mit dem Meerblick ja auch so, und die Spagetti, coole Sache – aber die anderen Punkte? Darf man etwas versprechen und dann nicht einhalten? Schließlich haben deine Eltern ja auch ihr Vertragsversprechen eingehalten und den vollen Reisepreis bezahlt.
    Wieder zu Hause angekommen, beschließen deine Eltern, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen. Bevor sie zu einem Rechtsanwalt gehen, schreiben sie den Reiseveranstalter an, aber auch der sieht kein echtes Problem. Für die «entstandenen Unannehmlichkeiten» schickt er deinen Eltern einen Reisegutschein in Höhe von Euro 100,-. Damit sind deine Eltern aber nicht einverstanden. Sie gehen zu einer Rechtsanwältin für Reiserecht, Frau Schlesinger, und schildern ihr den Fall. Auch die Rechtsanwältin findet, dass deine Eltern die Hälfte des Reisepreises, also 1000 Euro, zurückbekommen sollten. Sie schlägt vor, dem Reiseveranstalter zunächst einen Mahnbescheid über die geforderten 1000 Euro zu schicken.
    Ein Mahnbescheid ist ein Formular, das man in jeder Schreibwarenhandlung kaufen kann. In das Formular kann man eintragen, wie viel Geld man von einer anderen Person – man nennt diese Person Schuldner, weil sie einem etwas schuldet – haben will und, in wenigen Worten, warum man es haben will. Das ausgefüllte Formular schickt man dem Gericht, zusammen mit einer Gebühr, und das Gericht schickt das abstempelte Formular als Mahnbescheid an die Person, von der man das Geld haben möchte. Mahnbescheide sind die übliche Form, mit der man zunächst versucht, zu seinem Geld zu kommen. Ein Mahnbescheid ist viel billiger als gleich eine Klage beim Gericht einzureichen. Wenn der andere den Mahnbescheid bekommt, dann sagt er oft: «Au Backe, hatte ich ja ganz vergessen zu bezahlen» und zahlt schnell. Oder er sagt: «Dem ist es ja ernst, wenn ich jetzt nicht zahle und mich gegen den Mahnbescheid wehre, dann kommt die Sache zum Richter. Das wird teuer. Und eigentlich hat er ja Recht, dann zahle ich lieber gleich.»
    Leider reagiert der Reiseveranstalter anders und findet weiterhin, dass er nichts zahlen muss. Und weil er nichts zahlen will, legt er gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein. Jetzt landet die Sache bei einem Richter.
    Deine Eltern nennt man jetzt Kläger, den Reiseveranstalter Beklagten. Der Richter bittet deine Eltern bzw. ihre Anwältin zu erklären, warum sie vom Reiseveranstalter Geld wollen. Man nennt das eine Klagebegründung. Frau Schlesinger erklärt
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