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Ich habe mich versehentlich auf den Staubsauger gesetzt

Ich habe mich versehentlich auf den Staubsauger gesetzt

Titel: Ich habe mich versehentlich auf den Staubsauger gesetzt
Autoren: Laila Kühle , Detlef Dreßlein
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Werkzeug
17.
Sektflasche
18.
Colaflasche
19.
Massagestab
20.
Bocciakugel
21.
Spraydose
22.
Staubsaugeransatzteil, zwei
23.
Hartgummistab
24.
Tischtennisball
25.
Spatenstiel (19 Zentimeter)
26.
Stuhlbein
27.
Ausgabe der »Bild am Sonntag« (zusammengerollt)
    Ärztliches Handwerk
    Keine Angst vorm Gang in die Klinik oder zum Arzt! Unsere Fachleute im weißen Kittel wissen, was sie tun. Flaschen werden mittels zurechtgebogener Kleiderbügel entfernt, Glühbirnen mit einem aus Verbandgaze genähten Netz umfangen, dann zertrümmert und so herausgezogen. Gläser werden mit Gips gefüllt, anschließend wird ein Löffel in die noch weiche Masse gestoßen und später mit dem Gegenstand wieder herausgezogen.
    Mittelalterlich
    Bereits um das Jahr 1000 gab ein Mediziner namens Alkemisi einen Rat, wie man einen Penisbruch selbst behandeln könne. Dafür brauche man die Gurgel einer Gans, die man zur Stabilisierung um das Glied binden und dann mit Binden umwickeln solle. Nach drei Tagen soll die Schwellung abgeklungen und die Ruptur verheilt sein.
    Wassersport
    Was der Kenner nur euphemistisch »Water Sports« nennt, bedeutet nichts anderes als das Einbringen von Flüssigkeiten in das Rektum. Fachbegriff: Klysmaphilie. Besonders erregend soll dabei ein sehr starker Wasserdruck sein. Dazu schließt man einen Schlauch an den Wasserhahn an und stülpt sich das andere Ende in den Hintern. Manchmal werden auch andere Flüssigkeiten in das Wasser gemischt, wie Reinigungs- oder Waschmittel oder Alkohol.
    Doch eher selten
    Im Schnitt erfolgt jeder 175.000. Krankenhausbesuch aufgrund eines Penistraumas in Form einer Fraktur.
    Versicherungsfall
    Große Probleme haben Hinterbliebene eines Opfers autoerotischer Betätigungen mit dessen Lebensversicherung, die häufig nicht ausgezahlt wird. Begründung dafür ist meist, dass das Opfer sich willentlich einer großen Gefahr ausgesetzt hat und es sich deswegen nicht um einen gewöhnlichen Unfall handelt. Damit die Hinterbliebenen eines tödlich Verunfallten den Schaden einfordern können, müssen laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Unfallversicherungen von 2006 fünf rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Ereignis muss plötzlich auftreten.
Es muss eine Einwirkung von außen stattfinden.
Der Körper muss durch diese Einwirkung betroffen sein.
Durch das Ereignis muss eine Schädigung der Gesundheit hervorgerufen werden.
Dem Opfer muss das Ereignis und die Schädigung unfreiwillig passiert sein.
    Sicherlich kann in Zweifel gestellt werden, ob man wirklich von einem unfreiwilligen Ereignis sprechen kann, wenn ein Teil der Schädigung, nämlich der Sauerstoffmangel, sogar gesucht wurde. Die meisten Fälle weisen jedoch auf eine wiederholte Aktivität hin, sodass der Verunglückte zuvor immer wieder zu Bewusstsein gelangt ist. Der Tod tritt also unerwartet ein, womit die Versicherungsbedingungen erfüllt sind und die Ansprüche seitens der Angehörigen geltend sind. Dennoch wird meist nur ein Teil wirklich ausgezahlt, mit einem »normalen« Unfall ist ein autoerotischer Unfall eben doch nicht zu vergleichen.
    Herzensangelegenheit
    Im American Heart Journal diskutierten in den 1990-Jahren verschiedene Herzspezialisten, welche Stellung für den Mann denn wohl am schonendsten sei. Die zwei Optionen dafür waren MOT (»male on top«/Mann oben) und MOB (»male on bottom«/Mann unten). Letztere, vulgo auch als »Reiterstellung« bekannt, galt bislang in Fachkreisen als besonders schonend. Acht Probanden zwischen 24 und 40 Jahren sollten daher für die Wissenschaftler in beiden Positionen kopulieren – 16 Mal in MOT und 19 Mal in MOB. Die maximale Herzrate bei MOT lag beim Höhepunkt bei 114 Schlägen und bei MOB bei 117 Schlägen. Im American Heart Journal hieß es später dazu: »Ein koronar signifikanter Vorteil der MOB-Position ist daher nicht feststellbar.«

Quellen

    Bücher
    Abd El Farrag, Nadja: Ungelogen, Herbig 2003.
    Bohlen, Dieter und Kessler, Katja: Nichts als die Wahrheit, Heyne 2002.
    Dissertationen
    Dissertation Über Fremdkörper der Blase und Harnröhre, Universität Köln Dezember 1924.
    Doege, Wolfgang: Kohabitationsverletzungen, Dissertation, vorgelegt an der Universität Kiel 1977.
    Funk, Wilhelm: Über Pfählungs- und Kohabitationsverletzungen, Dissertation, vorgelegt an der Universität Marburg 1934.
    Kammer, Werner: Klinik der Penisverletzungen unter Berücksichtigung des masturbatorischen Aspektes, Dissertation, vorgelegt an der Universität München
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