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Ich gegen Amerika: Ein deutscher Anwalt in den Fängen der US-Justiz (German Edition)

Ich gegen Amerika: Ein deutscher Anwalt in den Fängen der US-Justiz (German Edition)

Titel: Ich gegen Amerika: Ein deutscher Anwalt in den Fängen der US-Justiz (German Edition)
Autoren: Irene Stratenwerth , Reinhard Berkau
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Umrissen, zu begreifen war wichtig, um zu verstehen und zu verarbeiten, was mir persönlich passiert ist. Ein Jahr nach meiner Entlassung aus dem Gefängnis habe ich mit der Arbeit an diesem Buch begonnen.

Nachtrag
    Kurze Zeit nach dem Schuldspruch der Jury im April 2006 hatte ich ernsthaft überlegt, meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zurückzugeben. Mir schien der Gedanke, dass ein deutscher Rechtsanwalt in einem Gefängnis sitzt, unerträglich zu sein – ganz gleich, ob der Schuldspruch nun zu Recht oder zu Unrecht erfolgt war. In einem Gespräch zwischen Jan Jütting, einem weiteren Rechtsanwaltskollegen und ihrem Geschäftsführer, Herrn Rechtsanwalt Hartmut Scharmer, ließ mich aber die Rechtsanwaltskammer in Hamburg wissen, dass alle Fragen im Zusammenhang mit meiner Zulassung als Anwalt in Ruhe geklärt werden können, wenn ich wieder zurück sei. Retrospektiv betrachtet war dies nicht nur eine sehr weitsichtige Entscheidung, sie war vor allen Dingen auch richtig.
    Nach meiner Entlassung aus der Haft im März 2008 berichtete ich der Kammer ausführlich darüber, was geschehen war. Immerhin war von ihr zu prüfen, ob standesrechtliche Maßnahmen zu ergreifen waren oder nicht. Dies geschah dann mit deutscher Gründlichkeit. In einem Gutachten des Anwaltskollegen Dr.   Gerhard Strate wurde festgestellt, dass die Verurteilung des US-Bundesgerichts in Florida keine Grundlage für Maßnahmen der Kammer bildet und ich mich nach deutschem Recht nicht strafbar gemacht habe. Der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer entschied daraufhin im März 2009, dass keinerlei Maßnahmen unter standesrechtlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt sind.
    Kraft Gesetzes war die Verurteilung des US-Bundesgerichtes in Florida in das Bundeszentralregister eingetragen worden, ich galt damit als vorbestraft. In Fällen wie dem meinen sieht das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vor, dass ein solcher Eintrag auf Antrag des Betroffenen entfernt wird, wenn der der ausländischen Verurteilung zugrundeliegende Sachverhalt – auch bei sinngemäßer Umschreibung – nach deutschem Recht unter keinem Gesichtspunkt eine Strafbarkeit zur Folge hat. Diese Auffassung hatte die Große Strafkammer 5 des Landgerichts Hamburg immerhin schon in ihrem Beschluss vom 14.   1.   08 vertreten und später in einem Schreiben vom 9.   10.   08 an meinen Verteidiger bekräftigt.
    Das Bundesamt für Justiz in Bonn hat am 2. Februar 2009 die Eintragung des Urteils des US-Bundesgerichts in Florida im Bundeszentralregister nach umfänglicher Prüfung des Sachverhalts entfernt.

«Wenn die feds auf den Plan treten und behaupten, ein öffentliches Interesse zu vertreten, indem sie Bürger verfolgen, die keinen vernünftigen Grund hatten, ihr Verhalten für strafbar zu halten – dann ist nicht die Frage, wem die Stunde schlägt. Dann schlägt sie für alle.»
    Harvey A. Silverglate: Three Felonies a Day. How the Feds Target the Innocent, New York 2009

Anhang

Glossar
Appeal: Rechtsmittel. Nach einer strafrechtlichen Verurteilung läuft dieses im amerikanischen Recht eher nach den Prinzipien des hiesigen Revisionsverfahrens: Es wird nur geprüft, ob in der ersten Instanz Rechtsfehler gemacht wurden.
Bond Hearing: Gerichtstermin, bei dem geprüft wird, ob eine Entlassung aus der Untersuchungshaft, meist gegen Kaution, gewährt wird
Bureau of Prisons BOP (auch Federal Bureau of Prisons): zentrale Behörde, die auf Bundesebene die Strafvollstreckung organisiert und überwacht. Näheres unter: www.bop.gov
Case manager: Vollzugsbediensteter, der für die Strafvollstreckung eines Inhaftierten zuständig ist, z.   B. Aufnahme, Entlassung, Antrag auf Überstellung
Commissary: Einkaufsmöglichkeit für Gefangene, manchmal in Form eines kleinen Ladens, manchmal auch nur per schriftlicher Bestellung und Auslieferung in die Zelle möglich
Conspiracy to commit: Verschwörung, um etwas (eine Straftat) zu begehen, mehr dazu siehe S.   73   f.
Correction, Correctional Institution: Besserung bzw. Besserungsanstalt, d.   h. Strafanstalt
Correctional Officer (CO): Vollzugsbediensteter, umgangssprachlich «Schließer», ähnlich wie guard
Counsel: Vollzugsbediensteter, der für die Verwaltung persönlicher Angelegenheiten eines Inhaftierten zuständig ist, z.   B. Post, Besuch, Arzttermine
County: politischer Verwaltungsbezirk, ähnlich deutschen Landkreisen
Court: Gericht
Detention Center: Vollzugsanstalt, eher zum vorübergehenden Aufenthalt
Extortion :
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