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Gekuendigt - Was nun

Gekuendigt - Was nun

Titel: Gekuendigt - Was nun
Autoren: Thomas Muschiol , Friederike Decoite
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werden können, selbst wenn Sie schon Ihre Lehrzeit im Unternehmen absolviert haben. Erst ab einem Lebensalter von 27 Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Monatsende.
    Beispiel: Lehrjahre
    Karl Müller ist bereits mit 15 Jahren als Lehrling in die Firma eingetreten. Elf Jahre später kündigt sein Chef ihm. Welche Kündigungsfrist gilt?
    Die Kündigungsfrist von Karl Müller beträgt trotz seiner langen Betriebszugehörigkeit vier Wochen. Erst mit seinem 27. Geburtstag erhöht sich die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Monatsende, da dann die geforderten zwei Jahre Betriebszugehörigkeit, zählend ab dem 25. Geburtstag, erfüllt sind.
    Achtung: Die meisten Arbeitsrechtler sind der Meinung, dass alle Zeiten bei der Fristenberechnung mitzählen müssen, da ansonsten gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, siehe S. 40) verstoßen würde. Bestätigt wird dies durch mehrere Gerichtsurteile. Vor Gericht haben Sie daher gute Chancen, die Berücksichtigung der Zeiten vor dem 25sten Lebensjahr trotz anderslautendem Gesetz durchzusetzen.
    Ausnahme: Probezeit
    Wenn Sie noch in der Probezeit sind, kann Ihnen mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Dabei muss sich Ihr Arbeitgeber nicht an das Monatsende oder den 15. des Monats halten, sondern kann zu jedem beliebigen Endzeitpunkt die Kündigung aussprechen. Es muss sich aber um eine ausdrücklich vereinbarte Probezeit handeln und diese darf maximal sechs Monate betragen. Auch eine vertraglich vereinbarte Verlängerung einer Probezeit ist juristisch ohne Belang, da der Gesetzgeber die Obergrenze auf ein halbes Jahr festgelegt hat.
    Ebenfalls kann Ihr Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren die vierwöchige Grundkündigungsfrist zu jedem beliebigen Endzeitpunkt aussprechen, wenn in Ihrem Betrieb maximal 20 Mitarbeiter beschäftigt sind und er dies ausdrücklich in Ihrem Arbeitsvertrag vermerkt hat. Wenn Sie nur einen Aushilfsjob haben, kann Ihr Chef mit Ihnen beliebig kurze Fristen vereinbaren, sogar eine tägliche Kündigungsfrist ist möglich.
    Falsche Kündigungsfrist – was tun?
    Arbeitsverträge gehen auf unterschiedliche Art und Weise auf Kündigungsfristen ein. Oft wird auf die einschlägigen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen verwiesen oder diese Vorschriften werden wörtlich noch einmal abgedruckt. Es kann aber auch vorkommen, dass sich ein Arbeitgeber bewusst eigene Kündigungsfristen ausdenkt.
    Beispiel: Vertragliche Kündigungsfristen
    Jan Ruf bekommt einen Arbeitsvertrag, in dem Folgendes festgelegt ist: Eine Probezeit wird nicht vereinbart, aber in den ersten zwei Wochen kann innerhalb von drei Tagen gekündigt werden. Danach soll die Kündigungsfrist zwei Wochen, nach zwei Jahren vier Wochen betragen.
    Hier hat sich der Chef umsonst Gedanken über eine eigene sinnvolle Staffelung der Kündigungsfristen gemacht. Sofern er mit seinen eigenen Regeln die gesetzlichen Fristen verkürzt, ist dies unzulässig. Daher kann er Herrn Ruf in den ersten beiden Beschäftigungsjahren nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen vierwöchigen Frist kündigen. Nach zwei Jahren beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat, sodass auch die Verlängerung auf vier Wochen unwirksam ist.
    Was können Sie tun, wenn Sie bemerken, dass in Ihrer Kündigung eine falsche oder falsch berechnete Kündigungsfrist steht? Zunächst ist zu beachten, dass dadurch die Kündigung nicht vollständig unwirksam ist wie beispielsweise bei der fehlenden Vollmacht. Vielmehr wird die falsche Frist in die richtige umgewandelt. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber die Betriebszugehörigkeit nicht richtig berechnet.
    Wichtig
    Prüfen Sie die Berechnung und die Einhaltung der Kündigungsfrist sorgfältig – kleine Verlegungen können hier große Wirkung haben.
    Beispiel: Verlegung des Kündigungszeitpunkts
    Ein Bote wirft bei Sonja Klar am Samstag, den 30.9.09 um 14.00 Uhr eine Kündigung in den Briefkasten. Gekündigt wird ihr auf den 31.10.09, wobei der Arbeitgeber von einem Eintritt am 01.10.04 ausgeht. Frau Klar wendet ein, dass sie am Samstag immer spätestens um 12.00 Uhr den Briefkasten leert, außerdem sei sie schon im September 2004 als Aushilfe im Lager beschäftigt gewesen.
    Vorausgesetzt, Sonja Klar kann die längere Betriebszugehörigkeit beweisen, beträgt ihre Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Da sich der Zugang der Kündigung von Samstag auf Montag und damit in den November hinein verschiebt, kommt
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