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GbR, UG, GmbH & Co.

GbR, UG, GmbH & Co.

Titel: GbR, UG, GmbH & Co.
Autoren: Nicco Hahn
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werden, über das die Korrespondenz mit dem Gesellschaftsregister abgewickelt werden kann und in dem die öffentlich zugänglichen Unterlagen für jeden zur Einsicht vorgehalten werden müssen.
Kapital der Limited
    Das Kapital der Limited kann frei vereinbart werden. Da die Einlagen mindestens auf einen Penny lauten müssen, ist das Kapital mindestens in Höhe von einem Penny pro Gesellschafterfestzulegen. Die Aufbringung des Kapitals kann durch Barzahlung oder Sacheinlagen erfolgen.
Geschäftsführung und Vertretung
    Die Geschäftsführung der Limited wird durch den oder die Direktoren wahrgenommen. Im Ergebnis treffen den Direktor gegenüber der Limited vergleichbare Rechte und Pflichten wie den Geschäftsführer gegenüber der GmbH.
    Weiteres Handlungsorgan der Limited ist der Sekretär. Der Sekretär ist für die Überwachung und Einhaltung der Formvorschriften sowie den Rechtsverkehr mit dem britischen Gesellschaftsregister verantwortlich, gegenüber dem der Sekretär die Limited vertritt.
    Direktor und Sekretär müssen verschiedene Personen sein. Grundsätzlich kann jeder Direktor oder Sekretär einer Limited werden. Eine Ausnahme gilt nach britischem Recht für Personen, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren stattfindet. Ferner kann nach britischem Recht nicht zum Direktor bestellt werden, wer persönlich oder fachlich ungeeignet ist. Nach britischem Recht gilt außerdem eine strenge Bindung des Direktors an das Unternehmen. Insbesondere müssen alle Geschäfte mit der Gesellschaft offengelegt werden.
Gesellschafterversammlung
    Die Gesellschafterversammlung der Limited muss einmal jährlich stattfinden, die Sitzungsniederschrift muss zum Gesellschaftsregister eingereicht werden. Grundsätzlichkann auf eine formale Versammlung verzichtet und die Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.
„Doppelte“ Buchführung der Limited
    Die Limited ist nach britischem Recht zur Buchführung und Bilanzierung nach den britischen Regeln und in englischer Sprache verpflichtet. Dies gilt auch, wenn die Limited ihren Sitz in Deutschland hat und dort steuerpflichtig ist. Da die Buchführung und Bilanzierung komplex angelegt ist, muss in aller Regel ein britischer Steuerberater hinzugezogen werden. Die Bilanz ist jährlich einzureichen. Kommt die Limited dieser Pflicht nicht rechtzeitig nach, wird ein Bußgeld festgesetzt und bei wiederholter Nichteinreichung kann der Direktor seines Amtes öffentlich enthoben werden und gilt fürderhin als fachlich ungeeignet.
    Daneben ist die Limited in Deutschland auch vor dem deutschen Finanzamt als körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft zur Erstellung einer Steuerbilanz nach deutschem Recht und in deutscher Sprache verpflichtet.
Gewinnausschüttung
    Soweit die Limited Gewinne erwirtschaftet hat, dürfen diese nur in der Höhe ausgeschüttet werden, in der sie in der nach britischem Recht erstellten Bilanz ausgewiesen werden.
    Auf den Punkt gebracht
 
    Die Limited ist eine britische Gesellschaft, die auch umfassend in Deutschland tätig werden kann. Sie kann sehr einfach und schnell gegründet werden.
 
    Britische Vorgaben müssen beachtet werden, insbesondere müssen in Deutschland und Großbritannien unterschiedliche Bilanzen erstellt und eingereicht werden.
 
    Direktoren unterliegen strengen Bindungen.
 
    Gerichtsstand für interne Konflikte ist meist in Großbritannien. Die Anwendung des britischen Rechts führt häufig zu praktischen Schwierigkeiten und Kosten.
 
    Die Limited wird im britischen Gesellschaftsregister eingetragen.
 
    Rechtsgrundlage sind der britische Companies Act und die britischen Rechtsprechung.

Die GmbH & Co. KG
    Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der KG. Gleichwohl stellt sie eine echte KG dar, auf die nur in Teilen besondere Regeln zur Anwendung kommen.
    Die GmbH & Co. KG ist regelmäßig eine KG, deren einzige persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH ist. In vielen Fällen sind die Kommanditisten zugleich auch die Gesellschafter der GmbH, sodass im Ergebnis aus Sicht der Gesellschafter eine einheitliche Beteiligung am gesamten Unternehmen gewünscht ist. Die Umsetzung dieses Wunsches bedarf einer präzisen Vertragsgestaltung.
    Überdies kann die GmbH & Co. KG in vielerlei Spielarten gestaltet werden. Des Weiteren ist die KG auch nicht auf eine GmbH als Komplementärin beschränkt, sondern kann die Gesellschaft mit jeder Kapitalgesellschaft
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