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Gartenreisefuehrer Normandie

Gartenreisefuehrer Normandie

Titel: Gartenreisefuehrer Normandie
Autoren: Heidi Howcroft
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verschlossener Gartenpforte.
    Vor Ort übernachten. Gärten und Landschaft lassen sich intensiv erleben, wenn man direkt vor Ort oder in der Nähe wohnt. Einige Anwesen bieten Übernachtungsmöglichkeiten an, entweder als Ferienwohnung (Gîte) oder als Zimmer (Chambre d‘hôtes) mit Frühstück.
    Lassen Sie sich nicht von Regen abhalten. Das Wetter ist nie schlecht, lediglich die Kleidung ist unpassend; also: entsprechend anziehen und den Garten für sich genießen, denn bei »schlechter« Witterung ist er meist leer, und die Pflanzen haben besondere Leuchtkraft.
    Latein verbindet: Stets die lateinischen Namen der Pflanzen erfragen und aufschreiben, da lokale, mündlich überlieferte Namen verwirrend sein können.
    Ein Garten für das Volk: Jardin des Plantes
    Französische Stadtparks, angelegt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, spielen eine wichtige Rolle in der Gartengeschichte und für die Stadtplanung. Sie gehen auf eine Zeit zurück, in der Parks nicht nur Grünflächen für die Naherholung, das Stadtklima und Stadtbild waren, sondern auch Bildungsorte und kulturelle Treffpunkte. Das gärtnerische Element war wesentlich höher geschätzt als heute. Die Neugier und das Interesse an den damals neuen Spezies aus Übersee waren so groß, dass im Zuge der Stadterweiterungen fast jede größere französische Stadt einen Jardin des Plantes, eine öffentliche Gartenanlage, erhielt. Sie unterschieden sich von den botanischen Gärten der Universität insofern, als das Neuartige und der schmückende Wert der Pflanzen im Vordergrund standen, nicht das Wissenschaftliche. So folgt die Anordnung einer solchen Anlage einem Schema: ein meist rechteckiges Areal, von Gittern eingefriedet, mit einer zentralen Achse, unterbrochen von Rondellen mit Blumenschmuck oder auch Wasserbecken, mit parkartigen Bereichen, durchzogen von organisch verlaufenden Wegen mit einzelnen und zu Gruppen gefügten Ziergehölzen, unterstützt von heimischen Spezies. Die Pflanzen, vor allem die Bäume, wurden als etwas Kostbares betrachtet, und jeder Stadtgärtner wollte zeigen, dass er, was Raritäten und Blumenschmuck anging, auf dem Laufenden war. Man traf sich im Park, ging spazieren, unterhielt sich und bewunderte die aufwendigen, präzis ausgeführten Blumenuhren wie auch die Blumenrabatten und die damals neuartigen Bäume. Siehe auch Seite 64 (Rouen) und 114 (Caen).

    Le Comité des Parcs et Jardins de France
    Viele Gartenbesitzer sind Mitglieder des überregionalen Comité des Parcs et Jardins de France (CPJF), einer wichtigen Organisation, die die Interessen ihrer Mitglieder auf höchster Ebene vertritt. Es wird zur Beratung hinzugezogen bei der Abfassung neuer Gesetze zum Denkmal- und Landschaftsschutz und ist auch maßgeblich an den Verhandlungen von steuerlichen Vorteilen für die Besitzer von Gärten und Parks beteiligt. Dank dieses Einsatzes können Parks oder Gärten, die ihre Pforte dem Publikum öffnen, ihre Gartenpflegekosten von der Steuer absetzen. Ferner betreibt der CPJF Öffentlichkeitsarbeit und bemüht sich, die Anzahl und Arten der Gärten und Parks zu erweitern. Die Webseite der Organisation ist umfangreich und eine der besten Quellen für Informationen über die Mitgliedsgärten: www.parcsetjardins.fr
    Jardins remarquables
    Die Auszeichnung jardin remarquable (bemerkenswerter Garten) wurde 2004 vom Ministerium für Kultur und Kommunikation eingeführt. Parks und Gärten müssen einen Antrag stellen und werden von einer Kommission mit unter anderen Vertretern des CPJF begutachtet. Ausgezeichnete Anlagen verpflichten sich, mindestens vierzig Tage im Jahr zu öffnen, Informationen über den Garten mindestens in Form von Faltblättern bereitzuhalten und ihren Garten zu pflegen. Als Gegenleistung erhalten sie steuerliche Vorteile, werden bei Planungsverfahren berücksichtigt und in den entsprechenden Publikationen des Ministeriums präsentiert.
    Hinweise für den Gartenbesucher
    Der gute Gartenbesucher hinterlässt keine Spuren.
    Gärten sind keine Selbstbedienungsläden. Mitbringsel oder Souvenirs sind nicht im Eintrittspreis enthalten. Das »Stehlbesteck« und die Tüten unbedingt zu Hause lassen. Es ist absolut unhöflich und auch untersagt, Ableger oder dergleichen mitzunehmen. Wenn Sie gerne Ableger oder Samen haben möchten, fragen Sie bitte; der
Eigentümer oder Gärtner kann Quellen nennen und wird Ihnen gegebenenfalls auch Ableger, Samen oder sogar ein kleines Pflänzchen samt Pflegeanleitung und richtiger
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