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Es ist nicht alles Gold was glänzt

Titel: Es ist nicht alles Gold was glänzt
Autoren: Jeffrey Archer
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Araber 1974 der übrigen Welt die Pistole auf die Brust setzen und daß im britischen Unterhaus dann elf schottische Nationalisten als Parlamentsmitglieder sitzen würden, würde sie mit Sicherheit völlig anders gehandelt haben.
    Am 13. Mai 1964 legte der Minister für Energie dem Parlament die ›Gesetzesurkunde – Nr. 708 – Kontinentalsockel-Öl‹ vor. Harvey las dieses Dokument mit großem Interesse, da er glaubte, hierin sehr wahrscheinlich Mittel und Wege gefunden zu haben, einen besonders großen Coup zu landen. Er war geradezu fasziniert von Absatz 4 und 5:
    »Personen, die Bürger des Vereinigten Königreiches und seiner Kolonien und im Vereinigten Königreich wohnhaft sind oder die im Vereinigten Königreich amtlich eingetragene Körperschaften bzw. juristische Personen sind, können sich in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen bewerben um:
    a) eine Produktionsbohrungs-Lizenz oder
    b) eine Aufschlußbohrungs-Lizenz.«
    Nachdem er die Bestimmungen in ihrer Gesamtheit studiert hatte, lehnte er sich zurück und dachte gründlich nach. Um sich eine Produktions- und Aufschlußbohrungs-Lizenz zu sichern, war nur ein geringer Geldbetrag erforderlich. Absatz 6 lautete:
    »1. Für jeden Antrag auf eine Produktionsbohrungs-Lizenz ist eine Gebühr von zweihundert Pfund zu entrichten und zusätzlich eine Gebühr von fünf Pfund für jeden Nordsee-Block nach den ersten zehn Blöcken, für die dieser Antrag gestellt wird.
    2. Für jeden Antrag auf eine Aufschlußbohrungs-Lizenz ist eine Gebühr von zwanzig Pfund zu entrichten.«
    Wie leicht könnte Harvey, im Besitz einer solchen Lizenz, nach außen hin den Eindruck eines riesigen Unternehmens kreieren: sein Name würde in einem Atemzug mit Shell, BP, Gulf, Occidental und all den anderen großen Ölgesellschaften genannt werden!
    Er las die Bestimmungen wieder und wieder durch und konnte es kaum fassen, daß die britische Regierung ein derartiges Potential gegen eine so geringe Investition aus der Hand gab. Lediglich das Antragsformular, ein kompliziertes und peinlich genaues Dokument, machte ihm zu schaffen. Harvey war kein britischer Staatsangehöriger, keine seiner Gesellschaften war britisch, und er wußte, er würde bei seiner Bewerbung Schwierigkeiten bekommen. Ihm war klar, daß sein Antrag von einer britischen Bank unterstützt werden und daß er eine Gesellschaft gründen müsse, deren Direktoren der britischen Regierung Vertrauen einflößten.
    Dies bedenkend, ließ er Anfang 1964 eine Gesellschaft mit dem Namen ›Prospecta Oil‹ in England eintragen, mit Malcolm, Bottnick und Davis als ihren Anwälten und Barclays Bank, die bereits den Lincoln Trust in Europa vertrat, als Bankverbindung. Lord Hunnisett wurde Vorsitzender, und diverse distinguierte Herren traten dem Aufsichtsrat bei, darunter zwei ehemalige Parlamentsmitglieder, die beim Wahlsieg der Labour-Partei 1964 ihre Sitze verloren hatten. Als Harvey entdeckte, wie streng die Gesetze für die Gründung einer Handelsgesellschaft in England waren, beschloß er, für die Hauptgesellschaft die Aktienzulassung an der kanadischen Wertpapierbörse zu beantragen und die englische Gesellschaft lediglich als Tochtergesellschaft zu führen. Prospecta Oil gab 2 Millionen 10-Cent-Aktien zu 50 Cent aus, die sämtlich durch Beauftragte für Harvey aufgekauft wurden. Außerdem zahlte er 500.000 Dollar in die Barclays Bank, Zweigstelle Lombard Street, ein.
    Nachdem er auf diese Weise die Fassade errichtet hatte, ließ Harvey durch Lord Hunnisett die Lizenz bei der britischen Regierung beantragen. Die im Oktober 1964 gewählte neue Labour-Regierung war sich über die Bedeutung des Nordsee-Öls ebensowenig im klaren wie die zurückgetretene der Konservativen. Die Forderung der Regierung für eine Lizenz belief sich auf einen Pachtzins von 12.000 Pfund im Jahr und 12,5 Prozent Einkommensteuer zuzüglich einer weiteren Kapitalertragssteuer auf die Gewinne; aber das würde kein Problem darstellen, da nach Harveys Plan die Gesellschaft gar keine Gewinne machen sollte.
    Am 22. Mai 1965 veröffentlichte der Minister für Energie in der ›London Gazette‹ den Namen der Firma Prospecta Oil in der Liste der zweiundfünfzig Gesellschaften, denen Förderlizenzen erteilt worden waren. Am 3. August 1965 erfolgte mit Gesetzesurkunde Nr. 1531 die endgültige Zuweisung der Felder. Das der Prospecta Oil zugeteilte Gebiet lag auf 51°50'00" Nord, 2°30'20" Ost, ein Bohrfeld, das an eines der British Petroleum
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