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Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen sollen

Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen sollen

Titel: Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen sollen
Autoren: Michael Baczko
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ärztlichen Behandlung, üblicherweise delegiert an Pflegefachkräfte, die dazu dient, Krankheiten zu heilen, eine Verschlimmerung zu verhindern oder Beschwerden zu lindern oder/und
Grundpflege: Grundverrichtungen des täglichen Lebens und
Hauswirtschaftliche Versorgung: Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung.
Es besteht nur dann ein Anspruch, wenn der Versicherte oder eine im Haushalt lebende Person die erforderlichen Leistungen nicht selbst erbringen kann.
Für die Zeit einer voll- oder teilstationären Behandlung besteht keine Verordnungsmöglichkeit.
    Die Verordnung von Grundpflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung ist nur im Zusammenhang mit der Behandlungspflege möglich. Voraussetzung hierfür ist die entsprechende Satzung der Krankenkasse und dass der Patient keine Leistungen der Pflegekasse bezieht. Dies gilt nicht für die Behandlungspflege (Spritzen etc.).
    Die Einstufung in die Pflegestufe
    Um die Ihnen bzw. Ihren Eltern zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung tatsächlich auch zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie das Verfahren der Einstufung kennen.
So wird das Gutachten erstellt
    Die Feststellung, ob jemand im Sinne der Pflegeversicherung pflegebedürftig ist, wird durch ein Gutachten ermittelt. Dieses Gutachten erfolgt durch einen Arzt bzw. eine Ärztin oder eine Pflegekraft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Bei dem Gutachten handelt es nicht um eine gesundheitliche Untersuchung, sondern es soll der objektive Hilfebedarf des Pflegebedürftigen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes festgestellt werden. Dabei kommt es teilweise auch auf die Orientierungsfähigkeit des Pflegebedürftigen (z. B. Wochentag, Uhrzeit usw.) an. Der MDK soll den objektiven Hilfebedarf im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) feststellen. Hierfür hat das Gesetz 21 Verrichtungen vorgegeben, die ausschließlich zu beurteilen sind.
Zeitkorridore einschätzen, Pflegetagebuch führen
    Damit der Gutachter sich ein zutreffendes Bild machen kann, sollten Sie vor der Begutachtung mindestens vier Wochen lang ein Pflegetagebuch führen. Ansonsten erfolgt die Einstufung anhand sogenannter Zeitkorridore, d. h. der anerkannte Pflegeaufwand entspricht oft nicht dem tatsächlichen. Pflegetagebücher erhalten Sie bei der Pflegekasse oder im Internet unter www.baczko.de . Die Zeitkorridore enthalten jedoch keine verbindlichen Vorgaben. Sie habennur Leitfunktion und entbinden den Gutachter nicht davon, in jedem Einzelfall den Zeitaufwand für den Hilfebedarf bei der Grundpflege des Versicherten festzustellen.
    Wichtig
    Unzulässig wäre beispielsweise eine schematische und von den Besonderheiten des Einzelfalls losgelöste Festsetzung stets des unteren oder des oberen oder eines arithmetisch gemittelten Zeitwerts.
    Die Werte, die Sie tatsächlich für die Pflege Ihres Vaters oder Ihrer Mutter aufwenden müssen, sollten Sie anhand eines Pflegetagebuchs dokumentieren. Legen Sie es dem Gutachter vor. In das Pflegetagebuch tragen Sie für jede Verrichtung, bei der Hilfe benötigt wird, sowohl den jeweiligen Zeitaufwand als auch die Art der Hilfe ein. Am besten legen Sie das Pflegetagebuch in Form einer Tabelle mit folgenden Spalten an:
Hilfe bei …
Zeitaufwand in Minuten
gesamt pro Tag
morgens
mittags
abends/nachts
Arten der Hilfe
Anleitung oder Beaufsichtigung
mit Unterstützung
teilweise oder volle Übernahme erforderlich
    Die Arten der Verrichtung (in der Spalte „Hilfe bei …) listen Sie jeweils unter folgenden Kategorien auf:
Körperpflege,
Mobilität,
Ernährung und
hauswirtschaftliche Versorgung
Ihre Rolle bei der Begutachtung
    Sie haben das Recht, während der Begutachtung Ihres Vaters bzw. Ihrer Mutter anwesend zu sein. Bestehen Sie darauf, dass Angaben korrigiert werden, die nur auf Hinweisen des bzw. der Pflegebedürftigen selbst basieren. Vielfach glaubt der betroffene Pflegedürftige rein subjektiv, Verrichtungen noch selbstständig ausführen zu können, obwohl dies objektiv nicht mehr der Fall ist. Außerdem führt die „Prüfungssituation“ der Begutachtung dazu, dass sich der Geprüfte möglichst gut „verkaufen“ will. Er ist dann besonders anfällig für Suggestivfragen wie z. B.: „Sie können doch sicherlich noch …?“.
Die Festlegung der Pflegestufen
    Die Einstufung in die Pflegestufe erfolgt nach dem für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung notwendigen Zeitaufwand wöchentlich im Tagesdurchschnitt.
    Pflegestufe
täglich
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