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Ein König wird beseitigt

Ein König wird beseitigt

Titel: Ein König wird beseitigt
Autoren: Heinz Häfner
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vorzutragen, Allerhöchsten Ortes davon Mittheilung zu machen.
    Weder dem Staatsministerium überhaupt, noch einem einzelnen Staatsminister kommt es competenzmäßigzu, sich über die jeweilige Lage der Königlichen Kabinetskasse auszusprechen, oder über deren Behandlung Rathschläge zu ertheilen. Seit Erlassung des Gesetzes über die permanente Civilliste kann hierüber kein Zweifel bestehen. Der Zweck dieses Gesetzes war kein anderer als der, die Willigung der für den Allerhöchsten Hofhalt erforderlichen Mittel den schwankenden Einflüssen der jeweiligen Landtage und die Verwendung der der Civilliste zu Gebote stehenden Fonds der Controle des Landtags und der auch dem Landtage verantwortlichen Staatsstellen zu entziehen. Diese Controle ist in Artikel 6 des genannten Gesetzes nur noch bezüglich der Inventarien über die Einrichtungen der Residenzen und Hofgebäude, Hofkapellen und Hofämter mit den Mobilien, welche der Aufsicht der Hofstäbe und Hof-Intendanzen anvertraut und zum Bedarf oder zum Glanze des Hofes bestimmt sind, sowie über das, was zur Einrichtung oder zur Zierde der (zum Staatsgut gehörenden) Residenzen oder Lustschlösser dient, statuirt worden. Die bisherige Praxis steht mit den Intentionen des oben genannten Gesetzes in Einklang.
    Wenn aber ein besonderer Allerhöchster Befehl, wie dieß im vorliegenden Falle geschehen ist, einem Minister den Mund öffnet, so wird er sich einer pflichtmäßigen gutachtlichen Äußerung über die Verhältnisse der Kabinetskasse nicht entschlagendürfen, um so weniger dann, wenn diese Verhältnisse sich so gestaltet haben, daß sie nicht mehr bloß auf die Kreise der Allerhöchsten Hofhaltung von maßgebendem Einflusse sind, sondern auch in unabwendbarer Weise auf die Beziehungen Seiner Majestät des Königs zu der Bevölkerung eine Bedenken erregende Wirkung zu äußern drohen.
    Wenn ich mich hiemit anschicke, dem Eingangs dieser Zeilen bezeichneten Allerhöchsten Befehle Seiner Majestät Gehorsam zu leisten, so rufe ich mir vor Allem in das Gedächtniß zurück, welche Fülle von Huld und Gnade mir aus den Königlichen Händen Seiner Majestät zu Theil geworden ist; ich denke daran, daß ich nun schon mehr als 21 Jahre lang das Glück habe, das Allerhöchste Vertrauen zu genießen und in den hervorragensten Stellungen Seiner Majestät dienen zu dürfen; ich denke daran, wie reich Allerhöchstdieselben meine geringen Verdienste belohnt haben, daß mich in Folge davon naturgemäß die stärksten Bande der Dankbarkeit und Treue an Seine Majestät fesseln, daß es also meine Pflicht ist, mit äußerster Anstrengung und Sorgfalt zu sinnen und zu prüfen, ob sich nicht ein Weg finden lasse, um der bedrängten Lage der Kabinetskasse ein glückliches Ende zu bereiten und die Erfüllung der Wünsche Seiner Majestät möglich zu machen. Ich darf und werde aber auch nicht aus den Augen verlieren, daß Dankbarkeit und Treue zu ehrlichem und redlichem Dienste, vor Allem also zur Wahrheit verpflichten und daß derjenige als ein schlechter und verbrecherischer Diener gebrandmarkt zu werden verdient, der unter beschönigender Entstellung des wahren Sachverhalts trügerische und unerfüllbare Hoffnungen erweckt, dadurch die Kabinetskasse und mittelbar auch unseren Allergnädigsten Herrn in immer bedenklichere Schwierigkeiten verwickelt und in der Stunde der Enttäuschung vor Allem von Seiner Majestät Allerhöchst Selbst mit Recht die strengste Verurtheilung zu erwarten hat.
    Ich werde deshalb in Nachfolgendem, obwohl ich Dinge zu sagen haben werde, von denen ich recht gut fühle, daß sie Seiner Majestät zur Betrübniß gereichen werden, der Wahrheit pflichtmäßig die Ehre geben. Mögen nur auch Seine Majestät, wenn Allerhöchstdieselben über mich und meine Anschauungen zu Gericht sitzen werden, allergnädigst dessen gedenken, daß ein alter, ich darf sagen, erprobter Diener spricht, dessen Stolz es ist, sich von keinem andern Bayern an Treue und Anhänglichkeit übertreffen zu lassen.
    Wenn ich recht unterrichtet bin, sind augenblicklich wieder – abgesehen von dem vor circa 1/2 Jahr contrahirten Anlehen von ungefähr 7 Millionen Mark– neue Schulden im Betrage von 6 Millionen Mark vorhanden und ist die Kabinetskasse, hauptsächlich in Anbetracht des für das ersterwähnte Anlehen statuirten Abzugs an der Civilliste, außer Stande, in nächster Zeit diese Schulden zu decken. Auf der anderen Seite werden die Gläubiger der Allerhöchsten Kabinetskasse schwieriger
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