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Die Milliarden-Verschwender - wie Beamte, Bürokraten und Behörden unsere Steuergelder zum Fenster hinauswerfen

Die Milliarden-Verschwender - wie Beamte, Bürokraten und Behörden unsere Steuergelder zum Fenster hinauswerfen

Titel: Die Milliarden-Verschwender - wie Beamte, Bürokraten und Behörden unsere Steuergelder zum Fenster hinauswerfen
Autoren: Karl Heinz Daeke
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die Streichung der Entfernungspauschale, die hat mir das Bundesverfassungsgericht aus der Hand geschlagen.« Damit hatte sich Herr Steinbrück in meinen Augen demaskiert. Denn mit der, wie er es nannte, »Streichung der Entfernungspauschale« wollte er Mehreinnahmen von zirka 2,5 Milliarden Euro erzielen, was er bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 10.9.2008 erläuterte, bei der ich persönlich anwesend war. Im Übrigen ging es nicht um die »Streichung der Entfernungspauschale«, sondern um die Begrenzung der Anzahl der Pendler, die die Entfernungspauschale steuerlich in Anspruch nehmen können. So sah die neue Regelung vor, dass nur noch jene Pendler die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung geltend machen konnten, die mehr als 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen mussten. Auch ist es nicht ganz richtig, dass das Bundesverfassungsgericht dem Finanzminister die »Streichung« aus der Hand geschlagen hat. Vielmehr war für das Gericht die Neuregelung von § 9 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (der die geänderte Inanspruchnahme der Pendlerpauschale betraf) mit Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz) nicht vereinbar, also verfassungswidrig. Die Urteilsverkündung fand am 9.12.2008 ein riesiges Medieninteresse. Über dieses Urteil habe ich mich persönlich besonders gefreut. Denn ich war schon nach den ersten bekannt gewordenen Absichtserklärungen, die Inanspruchnahme der Entfernungspauschale neu zu regeln, fest davon überzeugt, dass das verfassungswidrig ist. Mehrfach habe ich die Bundesregierung aufgefordert, die Neuregelung zurückzunehmen, bevor das Bundesverfassungsgericht ihr eine »schallende Ohrfeige« verpasste. Aber die Aussicht auf die ersehnten Mehreinnahmen machten den Bundesfinanzminister taub gegen Mahnungen. In einem anderen Zusammenhang hatte er bereits geäußert, er könne nicht den ganzen Tag auf »irgendwelche Experten« eingehen ( FAZ vom 24.6.2006). »Wer nicht hören will, muss fühlen«, war meine Reaktion auf die ablehnende Haltung.
    Oder nehmen wir eine Bemerkung von Peter Altmaier, zum Zeitpunkt des Interviews Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, vom 13.11.2010 im Deutschlandradio. Altmaier sprach hier im gleichen Atemzug von einem »sehr ausgeglichenen Sparhaushalt«, der »mit Belastungen auch für Besserverdienende, mit Belastungen auch für Unternehmen« verbunden sei. Gespart wird hier, indem man sich das Geld dieses Mal bei den Besserverdienenden und Unternehmern nimmt.
    Und dann gibt es da eine besonders schöne Variante, die das Wort »sparen« noch einmal um eine neue Bedeutung bereichert. Ebenfalls in einem Interview des Deutschlandradios sagte der Vorsitzende der SPD Sigmar Gabriel am 26.11.2010: »Wir müssen auch bei uns in unseren Haushalten sparen, weil wir mehr Geld für Bildung ausgeben müssen, mehr Geld für Integrationsausgaben.« Soll heißen: Wir sparen, um Ausgaben im Haushalt umzuverteilen. Damit sinken die Ausgaben natürlich nicht – sie tauchen nur in der Abrechnung einer anderen Kostenstelle auf. Ähnlich auch Gerhard Schröder, ehemaliger Bundeskanzler, in einem Interview am 7.4.2001 im Tagesspiegel : »Wir sparen ja nicht aus Selbstzweck. Wir haben die Sparsamkeit auch zu neuer Prioritätensetzung genutzt. Der Haushalt für Forschung und Entwicklung hat bei annähernd 16 Milliarden Mark teilweise zweistellige Steigerungsraten. Das kann sich doch sehen lassen. Da sind wirklich im Sparen neue Prioritäten gesetzt worden. Wir müssen diesen Konsolidierungskurs beibehalten.« Fürwahr, da werden dem Wort »sparen« ungeahnte neue Dimensionen verliehen!
    Natürlich ist es angenehmer, sich vor den Wählerinnen und Wählern als sparsamer Haushälter zu zeigen, als ihnen offen zu sagen, dass Steuern erhöht, neue Steuern eingeführt oder Umschichtungen im Haushalt vorgenommen werden. Es ist ein Trick, all diese Maßnahmen als Schritte im Rahmen eines strikten Sparkurses zu verkaufen. Mit tatsächlichen Ausgabenkürzungen haben sie nichts zu tun. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2012 sah ein Ausgabenvolumen von 306 Milliarden Euro vor. Damit war beabsichtigt, 2012 ein wenig mehr auszugeben als 2011. Sparen, angeblich stets das Ziel, sieht anders aus – es würde Ausgabenkürzungen erfordern, die in Zahlen sichtbar sind. Doch das Gegenteil ist der Fall: bis 2015 sollen die Bundesausgaben auf bis zu 315 Milliarden Euro weiter steigen. Damit würden
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