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Die Milliarden-Verschwender - wie Beamte, Bürokraten und Behörden unsere Steuergelder zum Fenster hinauswerfen

Die Milliarden-Verschwender - wie Beamte, Bürokraten und Behörden unsere Steuergelder zum Fenster hinauswerfen

Titel: Die Milliarden-Verschwender - wie Beamte, Bürokraten und Behörden unsere Steuergelder zum Fenster hinauswerfen
Autoren: Karl Heinz Daeke
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und je öfter die »leeren öffentlichen Kassen« trotz steigender Steuereinnahmen vor allem von der Politik beklagt werden, umso größer wird die »Wut über den verlorenen Groschen«. Wer Steuern hinterzieht, schadet der Allgemeinheit, denn dann müssen die ehrlichen Steuerzahler für das aufkommen, was die Unehrlichen dem Staat vorenthalten. Dafür werden sie zu Recht bestraft. Ebenso aber schadet auch derjenige der Allgemeinheit, der Steuergelder verschwendet, wenn er geltende Gesetze bewusst nicht beachtet oder umgeht. Steuergeldverschwender müssen deshalb ebenso zur Rechenschaft gezogen werden wie Steuerhinterzieher. Dies war mein ständiges Credo, und so setzte ich mich während meiner Amtszeit sehr dafür ein, eine Verbesserung der bestehenden Rechtslage zu bewirken. Auch bei den Mitgliedern des Bundes der Steuerzahler fand die Auffassung zunehmend Zustimmung, dass derjenige, der Steuergelder gegen geltende Rechtsvorschriften ausgibt, ebenso wie ein Steuerhinterzieher strafrechtlich verfolgt werden sollte.
    Das sehen jene naturgemäß ganz anders, die von solchen Maßnahmen betroffen wären. Nicht alle ihre Bedenken sind völlig von der Hand zu weisen. Viele haben grundsätzliche Einwände gegen die Ahndung von verschwenderischen Ausgaben im öffentlichen Bereich. Sie fürchten, die Entscheidungsfreude von Beamten oder Politikern würde im Falle von Strafandrohungen bedenklich eingeschränkt. Zudem könnten Probleme nicht mehr ernsthaft in Angriff genommen werden, weil sämtliche Lösungswege zu Tode geprüft würden. Die Politik, so lautet der zentrale Einwand, wird handlungsunfähig, wenn man sie allzu sehr kontrolliert. Ein wichtiges Gegenargument gegen alle, die auf Verschwendungsfälle hinweisen, besteht außerdem in der grundsätzlichen Schwierigkeit, solche Fälle zu beurteilen. Denn meist liegen die Dinge nicht so eindeutig, sind Fehlausgaben nicht so haarsträubend wie der Kauf eines Whirlpools für die Dienstvilla in einem Staatsbad.
    So berechtigt diese Bedenken sein mögen, sie erscheinen dennoch zu einfach. Wer sich in der Lage befindet, über die Verwendung von öffentlichen Geldern entscheiden zu können, der hat einen Posten inne, der mit Verantwortung verbunden ist. Verantwortung zu übernehmen bedeutet, für die Konsequenzen des eigenen Handelns geradezustehen. Auch die Befürchtungen, Politiker wagten es kaum noch, sich zu bewegen, wenn man ihnen allzu sehr auf die Finger schaut, ist für mich allerdings sehr weit hergeholt. Es stellt sich die Frage, ob eine amtlich legitimierte Instanz zur Verfolgung von Fehlausgaben, von Prunk und Protz, Fehlplanungen und öffentlicher Misswirtschaft nicht eine gute Lösung wäre, die Missstände wenigstens teilweise in den Griff zu bekommen.
    Natürlich gab und gibt es längst zahlreiche Vorschriften und Bestimmungen, die zu sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung verpflichten. Das Gesetz hält ein ganzes Arsenal von Sanktionen bereit, das Verschwendern von Steuergeldern droht. Wer etwa Kontroll- und Überwachungsverantwortung trägt, kann wegen Dienstvergehens belangt werden, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt. Steuergeldverschwender können für den von ihnen angerichteten Schaden in Regress genommen oder disziplinarisch belangt werden, z.B. durch Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Entfernung aus dem Dienst, Kürzung oder gar Aberkennung des Ruhegeldes. Von diesen Maßnahmen wird allerdings so gut wie kein Gebrauch gemacht. Wo jedoch schon zivil- und dienstrechtliche Sanktionen kaum zur Anwendung kommen, steht es um die strafrechtlichen Konsequenzen noch schlechter. Selbst dann, wenn die Rechnungshöfe die Vergeudung von Haushaltsmitteln öffentlich rügen, werden die Verantwortlichen nur in den allerseltensten Fällen zur Rechenschaft gezogen.
    Für diesen Zustand gibt es zahlreiche Gründe. Der Fehler liegt, wie so oft, im System. Behördenchefs, die die Befugnis haben, in Fällen von Misswirtschaft entsprechende Verfahren einzuleiten, würden sich damit indirekt selbst belasten. Läuft in ihrem Haus etwas schief, stehen sie schnell selbst im Zentrum der Kritik. Warum sollte ein Minister in seinem Ressort Steuergeldverschwender entdecken und sanktionieren, wenn er am Ende für alles, was in seinem Ministerium geschieht, persönlich verantwortlich gemacht wird? Bietet nicht jeder Fehler eine Steilvorlage für Kritik aus den Reihen der Opposition? Sie wird ihm öffentlich vorhalten, seinen Laden nicht im Griff zu haben.
    Ein
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