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Der Moderne Knigge

Der Moderne Knigge

Titel: Der Moderne Knigge
Autoren: Julius Stettenheim
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ihres Tischnachbars mißdeuten und einen Schrei des Entsetzens ausstoßen, so daß sich Männer in der Nähe finden, welche bereit scheinen, die gar nicht gefährdete Ehre der Schreienden energisch zu schützen. Ich habe durch das Aufheben der Serviette schon höchst peinliche Scenen sich entwickeln sehen, und die Chronik der Soupers weiß sogar von der Aufhebung einer Verlobung zu melden, nachdem die allerdings etwas angejahrte Braut in dem Griff nach der Serviette einen Angriff auf ihre Ehre, oder doch in ihrem Verlobten einen höchst aggressiv sinnlichen Charakter entdecken zu müssen glaubte. Es mag hierbei betont werden, daß es meist die mit den Jahren häßlich gewordenen Damen sind, welche in dem Serviettengreifen fortwährend eine untugendhafte Ausschreitung oder den Versuch einer solchen sehen, während junge, schöne Frauen weniger anmaßend sich zu benehmen pflegen. Ängstliche Männer, namentlich solche, welche ungern in einen ungerechtfertigten Verdacht kommen, werden sich also an der Seite einer jungen Schönen sicherer fühlen können, als an der einer alten Häßlichen.
    Wirte sind einzuteilen in solche, die nach Tisch eine rauchbare Cigarre opfern, und solche, deren Cigarren nicht rauchbar, sondern höchstens anzustecken und dann fortzuwerfen sind. Der auf dem Gebiete des Rauchens geschulte Gast hat seine eigene Cigarre bei sich, namentlich wenn der Wirt in der Cigarrenbranche nicht stubenrein ist. Die von solchem Gast verschmähte Cigarre fällt später in die Hände irgend eines der anwesenden Havannadiebe, die in keiner anständigen Gesellschaft fehlen, und bildet somit einen Teil der irdischen Gerechtigkeit, welcher der unehrliche Gast nicht entfliehen kann. Viele Gäste betrachten die Cigarren nach Tisch vogelfrei. Es giebt sehr verwegene Cigarrendiebe, welche in wohlverwahrte Kistchen einbrechen, wie es Gewohnheits- und Gelegenheitsdiebe giebt, welche keinen Cigarrenbecher sehen können, ohne zu einem Eingriff verführt zu werden. Es ist wohl noch kein Fall vorgekommen, daß ein solcher Eingriff gerichtlich geahndet worden ist, aber ich möchte doch auch an dieser Stelle auf das Ungehörige des Cigarrenraubes hindeuten. Wenn der Wirt, nachdem er seine Gäste glücklich losgeworden, einen Blick in seine Cigarrenkisten wirft, die Verwüstungen bemerkt, welche durch die Eingriffe der Gäste angerichtet worden sind, und berechnet, daß jeder Gast etwa in einer Stunde sechs oder acht Zigarren geraucht haben müßte, wenn er nicht wenigstens vier oder sechs entwendet hat, so gerät der Nichtraucher, oder der ehrliche Raucher in einen falschen Verdacht, und schon dieser peinliche Umstand sollte eigentlich genügen, das Stehlen von Cigarren als absolut unstatthaft erscheinen zu lassen.
    Naht bei Tisch der Diener mit der Schüssel, so sitze man möglichst still. Jede plötzliche Bewegung könnte die Folge haben, daß man einen Stoß mit der Schüssel bekommt, und daß diese ihren Inhalt über das Festgewand verbreitet. Beides verstimmt.
    Verläßt man den angenehmen Kreis, so hüte man sich, zur Ersparung des Trinkgeldes das Dienstmädchen leise zu fragen: Wie geht's? um mit deren Antwort »Danke« bei den Ohrenzeugen den Glauben zu erwecken, man habe ihr ein Geldstück in die Hand gesteckt. Es ist dies ein Trik, der nur noch in seltensten Fällen gelingt. Die Dienstmädchen sind längst dahintergekommen, geben keine Antwort und öffnen die Hand. Man frage also nicht nach ihrem Befinden, sondern gebe einfach nichts. Dies ist bedeutend gefahrloser, wenn es auch auf das Dienstmädchen einen höchst üblen Eindruck macht.
    Ist das Wetter feucht und kalt und ist man ohne Gummischuhe in die Gesellschaft gegangen, so wähle man beim Verlassen des gastlichen Hauses unter den vorhandenen Gummischuhpaaren ein passendes, sende es aber am anderen Morgen prompt zurück. Ebenso verfahre man mit Regenschirmen, auch wenn diese noch fast neu sind. Was ich vorher über die Cigarren gesagt habe, trifft auch hier zu, nur daß der Gastgeber kein Eigentumsrecht an seinen verschwundenen Cigarren geltend machen kann oder mag. Dagegen ließe sich doch an Gummischuhen, wie an Schirmen und Hüten nachweisen, daß man sich solche widerrechtlich angeeignet hat. Es steht wenigstens fest, daß in Gummischuhen geheime Zeichen angebracht worden waren, welche nur der Eigentümer kannte, der denn auch das im Winter mit Recht geschätzte Fußzeug dem Herrn wieder abzog, der sich aus Gesundheitsrücksichten acht Tage vorher an den
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