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Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster

Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster

Titel: Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster
Autoren: Roman
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Kleingedruckte – und genau das hat eine Frau aus Heilbronn missachtet. Sie hatte Kinderkleider bei E-Bay verkauft. Vermutlich ging es ihr vor allem darum, einfach Platz im Kinderschrank zu schaffen und die Klamotten gegen ein bisschen Geld zu tauschen. Da aber hatte sie nicht mit der Findigkeit eines Anwalts gerechnet, der sich offenbar auf die Regeln des Online-Verkaufs spezialisiert hatte. Er schickte ihr nämlich eine Abmahnung, weil sie keine Widerrufsbelehrung in ihre Verkaufsanzeige hineingeschrieben hatte.

    Die Erlangerin schrieb daraufhin dem Anwalt einen freundlichen Brief, weil sie das Ganze für ein Versehen hielt – stattdessen hätte sie sich aber besser schnell selbst einen Anwalt genommen. Der Anwalt antwortete nämlich mit einer einstweiligen Verfügung und das Gericht folgte der Einschätzung auch noch. Statt 30 Euro Gewinn verzeichnete die Mutter 3000 Euro Verlust, für Anwalts- und Gerichtskosten. Schafft auch Platz im Schrank, weil das Geld für neue Kinderkleider fehlt. Unangemessen!
    Halber Hengst
    §
    In Nordrhein-Westfalen hat sich die folgende Geschichte abgespielt: Ein Mann kaufte einen Araberhengst, ließ ihn kastrieren und forderte sechs Monate später wegen gesundheitlicher Mängel des Pferdes die Rückabwicklung des Kaufes. Tatsächlich urteilte ein Gericht, die Verkäuferin habe das Tier –
bei dem ein Ekzem aufgetreten war, das möglicherweise schon vor dem Verkauf bestanden hatte, zurückzunehmen. Allerdings bekam sie keinen Hengst zurück, sondern einen Wallach. Für die Richter war klar: Kastriert ist der Vierbeiner nicht schlechter als unkastriert. Das gilt aber nur für Pferde!
    Teuflische Zwiegespräche
    Der Brandner Kasper hat es vorgemacht, wie man es mit Gesellen aus der Unterwelt treiben muss, damit sie es nicht selbst böse mit einem treiben. Mit der nötigen Respektlosigkeit nämlich. Dem Gevatter Tod ein Schnäpschen verabreichen oder auch zwei – und schon lässt er mit sich reden.

    Die katholischen Bischöfe machen es sich ungleich schwerer. Bei einer Konferenz der kirchlichen Würdenträger in Italien wurde der angemessene Umgang mit Satan diskutiert. Soll man also nun im Rahmen einer Teufelsaustreibung den dunklen Gesellen in der Landessprache anreden, also vielleicht mit Signore Diavolo? Oder versteht der Seelenräuber nur Latein? Immerhin gibt es ihn ja schon ein paar Jahre, also stammt sein Sprachschatz vielleicht aus den Zeiten römischer Weltherrschaft. Faszinierend war aber auch die Debatte der obersten Glaubenshüter über die passende Höflichkeitsform. Ist eher ein „Sie“ Luzifer angebracht oder ein „Du“? Vielleicht hätten sie auch noch festlegen sollen, ob die Anrede groß oder klein geschrieben werden soll, falls sie ihm mal einen Brief schreiben wollen …
    Teuflische Einflüsse
    Die Skurrilität der klerikalen Debatte relativiert sich allerdings erschreckend, wenn man erfahren muss, dass sich 500 000 Italiener allein im Jahr nach dem Millennium tatsächlich einer Teufelsaustreibung unterzogen haben. 75 Prozent der Italiener glauben einer Umfrage aus dem Jahr 2001 zufolge tatsächlich daran, dass der Teufel ihr tagtägliches Leben beeinflusse.
    Na, hoffentlich haben sie sich schon mal Gedanken darüber gemacht, wie sie ihn möglichst unterwürfig darum bitten, sie in Ruhe zu lassen, ohne ihn dabei mit unflätiger Ausdrucksweise zu verärgern.
    Teuflische Machenschaften
    „Wo man singt, da lass dich ruhig nieder, böse Menschen haben keine Lieder“, heißt es im Volkslied. Möglicherweise hatte also Luzifer auch bei folgendem Falle seine Finger im Spiel. Einer Metallarbeiterin aus Ghana jedenfalls wurde der Job bei einer Firma in Bergamo gekündigt, weil sie bei der Arbeit sang. Sie bekam zwar nachträglich eine Abfindung von 6 Monatsgehältern zugesprochen, wurde aber nicht wieder eingestellt, obwohl sie zuvor 17 Jahre lang in dem norditalienischen Betrieb tätig gewesen war. Teuflisch!
    Armdrücken
    Streitbeilegung einmal anders: Statt eine Menge Geld in Anwälte zu investieren, entschieden die Leiter zweier kleiner Mobilfunkunternehmen in Neuseeland, ihren Streit um den Zugang zum Mobilfunknetz mit einer Partie Armdrücken auszutragen.
    Gekennzeichnet
    „Verurteilte Ladendiebin“. Das steht laut richterlichem Urteil auf einem Abzeichen, dass eine Amerikanerin ein Jahr lang beim Einkaufen tragen muss. Verdonnert wurde sie dazu in Lebenan, im Staat Pensylvania, damit die Ladenbesitzer gleich erkennen, wen sie vor sich haben, wenn die Frau
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