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Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster

Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster

Titel: Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster
Autoren: Roman
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erlauben. Und wie steht es mit den Verboten von Tom Tom, Holgerson, Rosa, Micha, Josephin, Jona, Venus, Marey, Zooey, Chris oder Michael Jackson? Was daran ist schlimmer als Mikado?

    Gut, die Ablehnung von Heydrich ist nachvollziehbar ; auch über Pfefferminze, Schmitz, Schroeder oder Bierstübl würden wir keinen Streit vom Zaun brechen, und es ist zumindest fraglich, ob „Frieden Mit Gott Allein Durch Jesus Christus“ sein muss oder „Noah ben Abraham“. Jesus übrigens ist erlaubt. Borussia verboten. Vielleicht sollte mal einer fragen, wie es mit Schalke oder Hoffenheim steht?
    Auf ewig Allerheiligen
    Widmen wir uns nun dem wunderbaren Namen November. Einen Monat als Vornamen? Hat Tradition, das steht fest. So gibt es den August – auch den dummen – schon seit Jahrhunderten. Die Römer machten den Augustus sogar zum Kaiser. Bei „April“ – sprich Äipril, wie es der Engländer sagen würde – mag sich manch einer an die toughe Miss Stevens, Bobby Ewings zweite Ehefrau in der legendären Seifenoper Dallas erinnern, bei Summer – Samma! – an eine bezaubernde Bikini-Schönheit aus der US-Serie Baywatch. Auch Juli, Julie, June, Juni und Mai sowie May sind durchaus gebräuchliche Bezeichnungen für Damen unterschiedlichen Semesters. Nun haben aber alle diese Namen eines gemein: Sie bezeichnen Monate des Frühlings und des Sommers. Man assoziiert Licht mit ihnen,Wärme, den Duft der schönen Jahreszeit.

    Wie aber in aller Welt kommt einer auf den Gedanken, sein Kind ausgerechnet November nennen zu wollen? Warum nicht gleich Dauerregen, Herbst-Depression oder Allerheiligen?
    Tatsächlich hatte sich das Amtsgericht Tübingen im Januar 1995 noch gegen einen Vornamen November ausgesprochen. Das Landgericht Bonn hat ihn 2006, elf Jahre später, dann aber doch zugelassen. Entweder die Bonner Richter waren schon wieder jeck, diese Rheinländer, oder aber sie trugen dem Klimawandel Rechnung und der Tatsache, dass man im November nun auch schon mit T-Shirt im Biergarten oder in der Weinlaube sitzen kann – am schönen Rhein sogar noch öfter als andernorts in der Republik. Wir glauben aber eher, dass die Herren bereits ein wenig zu tief in die grüne Waldmeisterbowle geschaut und nicht mehr bemerkt hatten, welch grauenhafte Entscheidung sie da trafen. Das Urteil für

    November wurde nämlich im Juni gefällt, wenn die Sonne bekanntlich am höchsten steht.
    Störenfriede vor Gericht!
    Schließlich noch ein Ratschlag an all jene, die lange genug unter ihrem Namen gelitten haben. Es müssen zwar schwerwiegende Gründe vorliegen, um eine Namensänderung beim Standesamt durchzusetzen. Aber vielleicht könnte ja der Dauerstress mit den eigenen Eltern, denen man wegen seines Namens Vorwürfe macht, vor Gericht als entscheidende Argumentationshilfe dienen.
    Wer für seine Altvorderen von vorn herein nur „Störenfried“ oder „Waterloo“ war – oder gar beides! – , der sollte allerdings aus ganz anderen Gründen gegen seine Erzeuger vor Gericht ziehen. Und am besten das verantwortliche Standesamt gleich mitverklagen.

Namensrecht in anderen Ländern

    Fußball zwischen den Ohren
    §
    Nicht etwa Levski und ZSKA Sofia, die beiden besten Clubs der Bulgarischen Fußballliga, hatten es einem bulgarischen Fußballfan angetan, nein, der englische Top-Club Manchester United musste es sein. Vor einem bulgarischen Regionalgericht erstritt er die Änderung seines Namens. In erster Instanz hatte er noch verloren. Der 36 Jahre alte Mann sei sein ganzes Leben lang Fußballfan und habe sich seit seinem elften Lebensjahr gewünscht, den Namen seines geliebten Fußballclubs zu tragen, schrieb eine Zeitung.

    Nun hat er es geschafft, aus Marin Sdrawkow wurde Manchester United, also mit Vornamen Manchester und mit Nachnamen United. Die Frage sei erlaubt, wie die Bulgaren das Wort „United“ wohl aussprechen.
    ZuRechtgedreht
    §
    In der Türkei sind die Buchstaben X, W und Q in Vor- und Familiennamen verboten. Im türkischen Alphabet kommen die drei Buchstaben gar nicht erst vor, wohl aber im kurdischen. Zwar dürfen Kurden in der Türkei ihren Kindern mittlerweile kurdische Namen geben, aber ohne die genannten Buchstaben, was viele kurdische Namen de facto von vorneherein ausschließt.

    Nun hat dieses Gesetz dazu geführt, dass ein zweijähriger Junge im Herbst 2009 in Berlin als staatenlos erklärt werden musste. Sein Vater, der als politischer Flüchtling nach Deutschland gekommen war, hatte ihm den Vornamen Cigerxwin
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