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Der böse Wulff?: Die Geschichte hinter der Geschichte und die Rolle der Medien

Der böse Wulff?: Die Geschichte hinter der Geschichte und die Rolle der Medien

Titel: Der böse Wulff?: Die Geschichte hinter der Geschichte und die Rolle der Medien
Autoren: Michael Götschenberg
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ehemaligen Vertrauten und Sprecher Olaf Glaeseker an die
Öffentlichkeit, indem der Spiegel lang und breit daraus zitiert. Anfang
Oktober 2012 berichtet der Spiegel schließlich über einen Brief, in dem
der Ministerpräsident Wulff bei Siemens um Unterstützung für einen
Film seines Freundes David Groenewold bittet.

    Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet ebenfalls im Oktober
2012 über bis dahin unbekannte Details zu den Vermögensverhältnissen von Wulff, weiß von einem weiteren Privatkredit bei Egon Geerkens und wie tief Wulffs Konto nach seiner Scheidung im Soll gewesen
sei, unmittelbar bevor Christian und Bettina Wulff mit David Groenewold nach Sylt fuhren. Die Bild am Sonntag will schließlich am 13.
Januar 2013 erfahren haben, dass das Ermittlungsverfahren gegen
Wulff nach der Landtagswahl in Niedersachsen am 20. Januar 2013
eingestellt werden soll, da Wulff nichts nachzuweisen sei. Dabei beruft
sich die Zeitung auf einen angeblichen abschließenden Ermittlungsbericht des Landeskriminalamts, der ihr vorliege. Tatsächlich laufen
die Ermittlungen zu diesem Zeitpunkt aber noch. Dass die Medien
diese Informationen benutzen, ist nachvollziehbar, die zahlreichen
Indiskretionen sind jedoch ein Skandal für sich. Die Staatsanwaltschaft selbst bestreitet, Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren an
die Medien gegeben zu haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft
Hannover sagt Anfang Oktober zu Spekulationen über einen „Maulwurf" innerhalb der Justiz: „Ich halte das für sehr unwahrscheinlich
angesichts der Konsequenzen, die das für den Betroffenen haben könnte." Tatsächlich haben viele Stellen Zugang zu den Akten. Indem die
Medien mit Ermittlungsergebnissen „gefüttert" werden, entsteht in
der Öffentlichkeit zweifellos der Eindruck, Wulff habe mit seinem
Sturz eine gerechte Strafe ereilt, unabhängig davon, was am Ende
justiziabel ist.
    Im August 2012 will die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag
mithilfe einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung klären, „wer die
deutschen Medien mit internen Erkenntnissen aus den staatsanwaltlichen Akten zu den Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff und Olaf Glaeseker versorgt". Ende September weist das Justizministerium
darauf hin, dass neben der Staatsanwaltschaft selbst eine relativ große
Zahl von Personen Zugriff auf die Akten oder zumindest Teile davon
habe: Pressesprecher, Rechtspfleger, Mitarbeiter der Geschäftsstelle,
Kanzleikräfte und Systemadministratoren aus der Justiz sowie ein vergleichbarer Personenkreis aus dem Landeskriminalamt werden genannt,
abgesehen davon, dass auch die Verteidiger immer wieder Einsicht in
einzelne Unterlagen erhalten hätten. Die Frage nach dem „Maulwurf"
lässt sich zunächst nicht beantworten. Justizminister Bernd Busemann
(CDU), ein alter Intimfeind von Wulff, weist jede Schuld von sich.

    Erstaunlich ist allerdings bereits, dass keine Staatsanwälte aus der
politischen, sondern aus der Korruptionsabteilung mit den Ermittlungen beauftragt werden. Da es „politische" Staatsanwälte wie bei den
Ermittlungen gegen ein ehemaliges Staatsoberhaupt zweifellos mit sehr
sensiblen Verfahren zu tun haben, hat die „Deckelung" der Ermittlungsergebnisse bis zum Ende absolute Priorität. Vor allem aber erstaunen die Dauer und der Umfang der Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundespräsidenten. Am 9. Oktober 2012 informiert die Staatsanwaltschaft Hannover in einem Zwischenbericht und teilt zum Ermittlungsumfang mit: Bis zu diesem Zeitpunkt wurden 93 Zeugen
vernommen, etwa eine Million Dateien von Computern, Notebooks,
Datensticks und Mobiltelefonen gesichtet, 380 Aktenordner sichergestellt und 45 Bankkonten ausgewertet sowie die Verbindungsdaten von
37 Telefonanschlüssen rückwirkend überprüft.
    Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Wohn- und Geschäftsräume
in acht Objekten wurden durchsucht. Drei ausländische Staaten wurden um Rechtshilfe ersucht, die bisher in zwei Fällen bewilligt und
geleistet wurde. Die Ermittlungsakten umfassen zwischenzeitlich über
20.000 Blatt. Dieses Arbeitspensum konnte nur durch das besondere
Engagement der 24-köpfigen Ermittlungsgruppe des Landeskriminalamtes und der vier Staatsanwälte der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen geleistet werden." Der Umfang der Ermittlungen erstaunt einerseits, denn er könnte wohl bei einem Verfahren gegen einen MafiaPaten kaum größer sein. Andererseits überrascht er auch wiederum nicht:
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