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Das Spektrum der Toten

Das Spektrum der Toten

Titel: Das Spektrum der Toten
Autoren: Hans Pfeiffer
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hypnotischen Befehl einen Selbstmord zu arrangieren, ist nur durch Zufall kein perfekter Mord geworden, weil der Strick riss. Und dass die Hypnose die Frage aufwirft, ob sie zu Verbrechen missbraucht werden kann, ist nur zu verständlich. Die Antwort der Psychologen ist gegensätzlich. Ludwig Mayer meinte, die überwiegende Mehrzahl der Fachleute bezweifle heute nicht mehr, dass unter Sonderbedingungen Verbrechen jeder Art an Hypnotisierten und mit Hilfe von Hypnose begangen werden können.
    Der Psychiater Ferdinand Schoen dagegen sieht es als durch Erfahrung und Praxis für bewiesen an, »dass es hypnotische Verbrechen in dem Sinne, dass ein Mensch willenlos den Willen eines anderen ausführt, nicht gibt.«
    Hypnose und Verbrechen - dieses Thema hat viele Aspekte. So wäre zu unterscheiden zwischen Verbrechen, die von hypnotisierten Personen unter dem Befehl des Hypnotiseurs begangen werden, und Fällen, in denen der Hypnotiseur Verbrechen an Hypnotisierten begeht. Bei diesen handelt es sich meist um sexuellen Missbrauch von Frauen. Ferdinand Schoen allerdings erhob gegen Aussagen von Frauen, die behaupteten, sie seien durch Hypnose zum Beischlaf gezwungen worden, heftige Bedenken. Oft würden sie nur zur Tarnung gebraucht, denn ein körperlich gesunder und charakterlich einwandfreier Mensch könne nicht gegen seinen Willen hypnotisiert werden.
    Die meisten Forscher halten es für unmöglich, dass Menschen durch Hypnose gezwungen werden können, Verbrechen zu begehe n. Auch in tiefster Hypnose behalte der Mensch seine ethischen Vorstellungen und eigenen Hemmungen bei. Er werde daher keine Tat begehen, die seiner inneren Einstellung widerspräche.
    Dieser Meinung wiederum steht die Ansicht von Experten mit Hypnoseerfahrung entgegen. In dem Beitrag »Verbrechen durch Hypnotisierte?« (Archiv für Kriminologie) heißt es, ein Hypnotiseur wird kaum Erfolg haben, wenn er jemandem in Hypnose befiehlt, einen anderen Menschen zu erschießen. Es sei denn, er beseitigt die indirekten Hemmungen und macht das Medium glauben, es werde von einem anderen mit der Waffe bedroht und müsse in Notwehr handeln und den Gegner niederschießen. Je überzeugender ihm das suggeriert werde, desto magischer werde er die Suggestion verinnerlichen. Manche Versuchspersonen hätten dementsprechend die - natürlich ungeladene - Pistole auf den vermeintlichen Angreifer gerichtet, sogar gegen die eigene Mutter.
    Hypnose und Verbrechen - das schließt eine weitere Problematik ein. Können Menschen hypnotisiert werden, damit sie sich beispielsweise als Zeugen eines Verbrechens vergessene oder unterbewusste Beobachtungen unter Hypnose wieder ins Gedächtnis zurückrufen? Kriminalfilme und -romane stellen solche Versuche als erfolgreich dar.
    Kriminaloberkommissar Bernd Fuchs berichtete 1983 von einem Versuch, durch Hypnose eines Zeugen einen Mord aufzuklären.
    In der Nähe von Heidelberg hatten Spaziergänger in einem verschilften Gewässer eine weibliche Leiche gefunden. Die Kriminalisten stellten fest, dass der Körper der Toten zu zwei Dritteln verkohlt war. Sie war mit Benzin übergossen und verbrannt worden.
    Die Identifizierung bereitete keine Schwierigkeiten. Es handelte sich um ein 16jähriges Mädchen, das morgens wie immer mit der Eisenbahn zur Arbeit in die Nachbarstadt fahren wollte.
    Mit dem Fahrrad fuhr es zum Bahnhof. Dort angekommen, musste es feststellen, dass der Zug an diesem Tag nicht verkehrte. Das Mädchen stellte das Fahrrad am Bahnhof ab. Es blieb rätselhaft, wie das Mädchen dann vom Bahnhof bis zum Schilfgewässer gelangt war.
    Im Verlauf der polizeilichen Ermittlungen, die sich besonders auf den Bahnhofsbereich konzentrierten, fand sich schließlich ein vielversprechender Zeuge. Ein 33jähriger Bahnbeamter erinnerte sich, zur fraglichen Zeit das Mädchen gesehen zu haben, als es am Bahnhof zu einem Mann in den Wagen stieg. Als Alter des Fahrers gab er etwa 40 Jahre an.
    Hocherfreut waren die Kriminalisten, als ihnen der Zeuge sogar Typ und Kennzeichen des Autos nannte: ein älterer goldmetallicfarbener Ford 17m, Kennzeichen ABC - RX 81. Das aber war das Kennzeichen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine. Schließlich war sich der Zeuge nur noch des Buchstabens X im Kennzeichen sicher. Die Kripo überprüfte alle X-Kombinationen ohne Erfolg.
    Die Kriminalpolizei rekapitulierte nochmals die Wahrnehmung des Zeugen. Dabei, so Kriminaloberkommissar Fuchs, »wurde deutlich, dass er bewusst auf das Mädchen, den Ford, das
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