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Das Gesicht des Todes: Authentische Mordfälle (German Edition)

Das Gesicht des Todes: Authentische Mordfälle (German Edition)

Titel: Das Gesicht des Todes: Authentische Mordfälle (German Edition)
Autoren: Toni Feller
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geschieht.
    Und ist man es den Opfern nicht schuldig, dass sie und ihr oft qualvolles Ende nicht einfach vergessen werden? Warum setzt Michael Buback nach über 33 Jahren immer noch alles daran, dass der Mord an seinem Vater Siegfried Buback restlos aufgeklärt wird? Längst haben doch für diesen Dreifachmord eine ganze Gruppe von Terroristen hohe Gefängnisstrafen verbüßt.
    Ich bin der Meinung, wer die Augen vor den grässlichen Taten gemeiner und brutaler Mörder verschließt, wer davon nichts wissen möchte, lässt die Opfer allein. Und Opfer sind nicht nur die Ermordeten, sondern insbesondere auch deren Hinterbliebene. Nicht selten werden durch ein Tötungsdelikt Familien bis an den Rand der Verzweiflung gebracht, manchmal sogar zerrissen. Und wenn ein Kind durch einen Mord seine Mutter oder seinen Vater verliert, dann ist dieses Kind ohne Frage ein weiteres Opfer dieser grausamen Tat, weil es unter dem Verlust des Elternteils ganz sicher sehr leidet.
    Der Dutroux-Prozess in Belgien hat gezeigt, dass es für die Angehörigen der Mordopfer, aber insbesondere auch für die, die dieses unvorstellbare Martyrium überlebt haben, eminent wichtig war, dass bei der Gerichtsverhandlung die Gräueltaten auch nach über acht Jahren in allen Details zur Sprache kamen und dass die Beschönigungen der Täter kein Gehör bei den Richtern fanden. Sowohl die überlebenden Laetitia Delhez und Sabine Dardenne als auch Jean-Dennis Legeune, der Vater der ermordeten Julie, äußerten sich sehr positiv über die Aufarbeitung der scheußlichen Taten vor Gericht und darüber, dass bei dem Prozess nichts unter den Tisch gekehrt wurde. Für sie war es wie eine Befreiung von einer schweren Last, die bis dahin auf ihren Schultern zu ruhen schien.
    Ich selbst habe mich mehrfach mit dem Vater der jungen Frau unterhalten, die Opfer des Freigängers wurde, dessen grausame Taten in dem Buch beschrieben sind. Er hat mich immer wieder ermuntert, über den Fall zu berichten, weil viele Details bei der Gerichtsverhandlung nicht zur Sprache kamen und weil die Menschen nicht vergessen sollten, welches schlimme Verbrechen seiner einzigen Tochter widerfahren ist.
    Wer also von Voyeurismus und schutzwürdigem Interesse verurteilter Mörder spricht, sollte sich über all diese Fakten einmal Gedanken machen. Auch darüber, dass es heute leider immer noch gängige Praxis ist, Mördern und anderen brutalen Verbrechern in Prozessen und bei ihrer anschließenden Strafverbüßung zum Beispiel in Form von psychiatrischen Untersuchungen und Therapien alle nur möglichen Vorzüge zu verschaffen, während die psychischen Schäden von Opfern und Hinterbliebenen sowie deren Rehabilitation keine oder nur wenig Beachtung finden.
    Welche Mitglieder von Strafvollstreckungskammern und sogenannten Lockerungskonferenzen im Strafvollzug machen sich über die Opfer und deren Angehörige Gedanken, wenn sie brutalen Mördern klammheimlich Ausgang zu Bundesligaspielen, Schifffahrten auf dem Rhein und vieles mehr gewähren und ihnen schließlich auch völlig unkontrollierten Freigang verschaffen? Die Verantwortlichen sollten einmal die Eltern eines getöteten Kindes fragen, ob das noch etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat.
    Und letztlich sollten sie sich fragen, ob sie es tatsächlich vor sich und den unschuldigen Opfern verantworten können, das Leben auch nur eines einzigen Menschen zu gefährden, um lebenslänglich Verurteilten unkontrolliert Freigang zu gewähren. Warum greift man nicht endlich– wie in anderen Ländern– zum Mittel der elektronischen Fußfessel, damit der Aufenthalt hochgefährlicher Täter nach ihrer Haftentlassung insbesondere dann nachvollzogen werden kann, wenn sie im Verdacht stehen, wieder eine schwere Straftat verübt zu haben? Ich bin mir sicher, dass diese Maßnahme die Mehrzahl der potenziellen Täter davon abhalten würde, wieder straffällig zu werden.
    Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll ist einer jener maßgeblichen Personen, die für eine derartige Regelung eintreten. Er ist der Auffassung, dass Schwerstkriminellen im Rahmen ihrer Führungsaufsicht auch ohne ihr Einverständnis eine elektronische Fußfessel angelegt werden müsste. Bleibt zu hoffen, dass er sich mit seiner Meinung in naher Zukunft bei den Justizministerkonferenzen durchsetzt und dass das Bundesverfassungsgericht ihm dann nicht wieder einen Strich durch die Rechnung macht.
    Dieses Buch konnte ich nur deshalb schreiben, weil ich von Vorgesetzten die Erlaubnis zur
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