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BKA - Die Jaeger des Boesen

BKA - Die Jaeger des Boesen

Titel: BKA - Die Jaeger des Boesen
Autoren: Michael Juergs
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wird als Angriff auf die Festung verdächtigt. Umgekehrt könnten Journalisten, unter denen es gute und schlechte gibt wie unter Polizisten auch, nicht von ungefähr auf die Idee kommen, dieser automatische Abwehrreflex der Staatsdiener sei in Wahrheit ein subtiler Angriff auf die Pressefreiheit. Ein BKA-Kriminaldirektor, dem nach vierzig Berufsjahren nichts allzu Menschliches mehr fremd ist, erklärt mir, dass der Konflikt in der Natur der Sache liege: Die einen wollen Öffentlichkeit möglichst nur dann, wenn sie Erfolge zu vermelden haben, die anderen wittern hinter jedem Nein aus der Festung einen Skandal, den zu enthüllen ihre Pflicht sei.
    Meiner Pflicht wiederum bewusst, die man auch Berufsethos nennen könnte, teilte ich dem BKA-Präsidenten, der nach dem Abitur seine Polizeilaufbahn begann und geprägt ist von dem, was er dort an Erfahrungen gewonnen hat, mit ebenfalls freundlichen Grüßen mit, ich würde seine Absage als professionelle Herausforderung betrachten und deshalb auch ohne den Segen des Hauses BKA mit den Recherchen für meine Operation Buch beginnen.
Nach langem Zögern und kontroversen Vorgesprächen wurde mir dann doch ein Tor zur Festung geöffnet.
    Sie steht auf dem Geisberg, laut Stadtchronik der BKA—Heimat Wiesbaden einst Galgenberg genannt – was sowohl von den heutigen Bewohnern als auch von Chronisten bezweifelt wird –, weil angeblich in brutalstmöglichen früheren Jahrhunderten Mörder oder Diebe da aufgehängt worden sein sollen. Dieses für doppeldeutige Annäherungen ans Thema passende historische Detail ist also leider nicht beweiskräftig, es könnte sich auch um eine Legende handeln. Ein professioneller Ermittler würde deshalb nachhaken, statt das als Fakt abzuhaken. Unstrittig dagegen ist, dass heute vom Geisberg aus Kriminelle gejagt, über nationale Grenzen hinweg, und, sobald sie gestellt sind, selbstverständlich nicht einem Henker, sondern der Justiz übergeben werden.
    So allgemein formuliert kann das selbstverständlich nicht hier stehen bleiben. Zuständigkeiten müssen erklärt werden. Das geht nicht ohne ein paar spracharme Sätze, weil Begriffe verwendet werden müssen aus der Amtssprache. Das Folgende liest sich deshalb etwas sperrig: Grundsätzlich werden in Deutschland Polizeiverbände geteilt in Schutz- und Kriminalpolizei, beauftragt mit nicht vergleichbaren Aufgaben, obwohl beide zur Gattung Polizei gehören. Kriminalbeamte sind verpflichtet, nach einem Verbrechen die Ermittlungen zu übernehmen und bei einem sich ergebenden dringenden Verdacht den mutmaßlichen Täter zu suchen. Herrin des Verfahrens ist stets die Staatsanwaltschaft. Weshalb die Vorschriften der Strafprozessordnung gelten. Präventive Gefahrenabwehr jedoch zählt nicht zu Pflichten und Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden. Die Schutzpolizei dagegen muss nicht auf eine Erlaubnis der Justiz warten, um Gefahren abzuwehren für einzelne Bürger oder für die Allgemeinheit. Sie ist von sich aus tätig. Gültig sind die Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer, Dienstherren sind deren Innenminister bzw. die Polizeipräsidenten.
    Irgendwo dazwischen steht das Bundeskriminalamt. Die Gefahrenabwehr ist Ländersache, aber bei der Sicherung der obersten Bundesorgane, sowohl was deren Dienstsitze betrifft als auch
die Wohnsitze ihrer Vertreter, werden BKA-Beamte wie Schutzpolizisten eingesetzt. Als Kriminalisten wiederum dürfen sie nicht alles tun, wofür sie gut ausgebildet wurden. Denn natürlich können sie das alles auch, und einiges davon besser als andere – observieren, ermitteln, fahnden, zugreifen. Nur bei international organisierten Delikten – Waffen- und Munitionshandel, Sprengstoff, Falschgeld, Rauschgift – ist seit 1973 originär das BKA zuständig, und auch nur dann, falls es für deutsche Bezüge notwendig ist, im Ausland mit den Ermittlungen zu beginnen. Da können schließlich nicht die Kriminalbeamten aus den einzelnen Bundesländern eingesetzt werden.
    Eine sogenannte Expertenkommission unter dem Vorsitz des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Eckart Werthebach hat Ende 2010 für den Bundesinnenminister eine neue »Sicherheitsarchitektur« vorgeschlagen. Bundespolizei und Bundeskriminalamt sollen demnach in einer Superbehörde vereinigt, das Zollkriminalamt aber autark bleiben. Als in Wiesbaden die zunächst einsetzende Schockstarre nachließ – angeblich hat BKA—Chef Jörg Ziercke das ganze Kommissionspapier erst etwa eine Stunde vor der Bekanntgabe im
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