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Anastasija 05 - Die Stunde des Henkers

Anastasija 05 - Die Stunde des Henkers

Titel: Anastasija 05 - Die Stunde des Henkers
Autoren: Alexandra Marinina
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alle Gegenstände aus meinem Büro, die jemand zu seinen Zwecken missbrauchen könnte.«
    »Warum?«, fragte Dozenko verwundert.
    »Weil Sauljak ein Hypnotiseur ist. Womöglich gelingt es mir nicht, ihm standzuhalten. Er könnte mir befehlen, ihm meine Dienstwaffe auszuhändigen.«
    »Wo ist die Waffe?«
    »Sie liegt im Safe.«
    »Geben Sie her. Ich nehme sie mit. Haben Sie ein Messer?«
    »Ja, es liegt in der Schreibtischschublade.«
    »Geben Sie es mir.«
    Mischa ging wieder und nahm alles mit, was Sauljak nach seiner und Nastjas Meinung gegen die Kamenskaja benutzen könnte, nachdem er sie willenlos gemacht hätte. Die Zeit verging, und allmählich beruhigte sich Nastja. Sie hatte Sauljaks hypnotische Kräfte bereits am eigenen Leib erfahren, und sie hatte ihnen widerstehen können. Also war alles gar nicht so schlimm.

NEUNZEHNTES KAPITEL
    Ursprünglich war geplant, Larkin in dem Moment festzunehmen, in dem er sich erneut mit Knjasjew treffen würde. Michail Dawydowitsch hatte Knjasjew befohlen, gleich nach dem Mord auf die Nowokusnezkaja zu fahren und die Imbissbude zu öffnen, so, als wäre nichts geschehen.
    »Du öffnest deinen Kiosk und verkaufst seelenruhig Würstchen, wie immer. Du wirst den Kiosk nicht verlassen und auf mich warten. Ich werde gegen drei Uhr nachmittags zu dir kommen. Du darfst mich nicht ansprechen, wenn du mich siehst. Entschuldige dich bei deinen Kunden, schließe deinen Kiosk für eine halbe Stunde und folge mir.«
    Es war offensichtlich, was Larkin vorhatte. Gleich nach dem Mord wollte er Knjasjew aus der Trance herausführen und sein Gedächtnis blockieren. Knjasjew würde sich danach nie mehr an den etwas gedunsenen Mann mit der getönten Brille erinnern, der ihn auf der Straße angesprochen, zu sich nach Hause eingeladen und ihm gigantische Reichtümer versprochen hatte. Er würde sich nie daran erinnern, dass er in der Tscherepanow-Straße war, um dort einen Mann zu erschießen.
    Natürlich wäre es ideal gewesen, wenn man auf Band hätte aufzeichnen können, wie Larkin dem unseligen Würstchenverkäufer suggerierte, dass die beiden sich nie getroffen hatten und dass es nie einen Mord gegeben hatte. Aber wenn man Larkin sein Werk hätte vollenden lassen, hätte man von Knjasjew nie eine Aussage bekommen, weil er sich in diesem Fall an nichts mehr erinnert hätte. Außerdem war Knjasjew bereits festgenommen, und es war jetzt nicht mehr möglich, ihm die Handschellen wieder abzunehmen und ihn zu seinem Kiosk gehen zu lassen. Aber Knjasjews Aussagen waren ohnehin keinen Pfifferling wert, ob so oder so. Solange er sich noch in Trance befand, konnte man ihn nicht vernehmen. Und ließe man zu, dass Larkin ihn aus der Trance herausholte, würde er sich an nichts mehr erinnern. Nastja hatte Fachleute konsultiert, und alle hatten ihr einhellig versichert, dass ein richtiger Hypnotiseur, wie Larkin es ganz offensichtlich war, Codewörter in seine Suggestionen einbaute, damit niemand außer ihm selbst die Trance wieder auflösen konnte. Mit Kyrill Basanow war allem Anschein nach genau das passiert. Nach dem Mord an dem Erpresser hatte Larkin sich mit ihm getroffen, ihn aus der Trance herausgeführt und sein Gedächtnis blockiert, denn Basanow erinnerte sich ja bis heute an nichts. Nach dem Mord an Lutschenkow hatte Michail es nicht geschafft, sich noch einmal mit Kyrill zu treffen, da man diesen am Tatort festgenommen hatte. Deshalb hatte Basanow anschließend gewissenhaft und verwundert von den Stimmen erzählt, die ihm Befehle erteilt hatten . . .
    Knjasjew war als Zeuge nichts wert. Man würde nichts von ihm erfahren, und falls doch, dann würde man nichts beweisen können. Der einzige Beweis waren die Ton- und Bildaufnahmen, die zeigten, wie Larkin Vitali in Trance versetzte und ihm einen Mord befahl. Zusätzlich gab es die Videoaufnahme, auf der zu sehen war, wie Knjasjew gehorsam alles ausführte, was Larkin ihm befohlen hatte. Es wäre nicht schlecht gewesen, auch eine Aufnahme zu besitzen, die gezeigt hätte, wie Larkin sein Opfer wieder aus der Trance herausführte, aber vom rechtlichen Standpunkt hatte das alles wenig Sinn. Es gab keine Präzedenzfälle, und es war völlig unklar, wie Knjasjews und Basanows Taten in juristischer Hinsicht zu bewerten waren. Weder dem einen noch dem anderen würde man Unzurechnungsfähigkeit zugestehen. Im Strafgesetzbuch existierte kein Paragraph, der sich mit Straftaten befasste, die unter Hypnose begangen wurden. Selbst wenn man beweisen könnte,
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