Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Alzheimer u Demenz muessen nicht sein

Alzheimer u Demenz muessen nicht sein

Titel: Alzheimer u Demenz muessen nicht sein
Autoren: Dr. Klaus Bertram , Joelnoah S. A.
Vom Netzwerk:
hat jeder Patient laut Verankerung im Grundgesetz einen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und dies beinhaltet die sozialstaatliche Verpflichtung einer medizinischen Basisversorgung, unabhängig von dem Vorliegen einer Behinderung.
    Die Praxis zeigt, viele Demenzkranke bekommen nicht die ärztliche Versorgung, die sie benötigen. Die Ursachen hierzu sind sehr verschieden. In einem späteren Stadium können Demenzkranke ihre Beschwerden / Schmerzen oft nicht äußern. Die Betreuenden deuten ein verändertes Verhalten eher als ein Voranschreiten der Demenz-Erkrankung. Fachärzte machen meist keine Hausbesuche und Hausärzte sind sparsam mit einer Überweisung zu einem Facharzt. In manchen Fällen möchte der Kranke keinen Arzt aufsuchen, weil ihm die Krankheits-Einsicht fehlt.
    Angehörige und Pflegende stellen sich auch die Frage, ob eine Behandlung in Anbetracht der Demenz-Erkrankung sinnvoll ist. Ärztlicherseits werden manchmal Behandlungen angeboten, welche die Frage aufwerfen, ob die Lebensqualität sich dadurch wirklich erhöht oder ob unabhängig der individuellen Situation eine Maximalversorgung geleistet wird.
    Prinzipiell sind einige Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll:
    Besuche beim Zahnarzt: Falls Zahnprothesen vorhanden sind, kann der Zahnarzt überprüfen, ob sie richtig sitzt.
    Weitere Vorsorgeuntersuchungen sollten beim Augen-, HNO-Arzt erfolgen und auch beim Gynäkologen bzw. Urologen.
    Weitere sinnvolle Behandlungen sind die folgenden:
    Demenzkranke sind häufig multimorbide, d.h. sie leiden an mehreren Erkrankungen wie z.B. Zuckerkrankheit, Osteoporose oder andere chronische Erkrankungen. Selbstverständlich sollten diese behandelt werden.
    Geben Demenzkranke ständig Laute von sich wie Wimmern, Stöhnen oder Schreien, so könnte dies ein Ausdruck von Schmerzen sein. Es sollte daher sehr ausgiebig abgeklärt werden, ob Schmerzen vorliegen.
    Operationen stehen Demenzkranken selbstverständlich auch zu. Sie sollten operativ versorgt werden, wenn sie gestürzt sind und sich z.B. den Oberschenkelhals gebrochen haben oder wenn sie einen Herzschrittmacher benötigen. Schwierig kann sich die operative Behandlungsentscheidung gestalten, wenn es um die Frage einer Tumorentfernung geht.
    Bei dem Treffen einer Behandlungsentscheidung sollte im Vordergrund stehen, die Lebensminderung zu reduzieren oder anders formuliert die Lebensqualität zu steigern. Um eine adäquate Entscheidung treffen zu können, muss im Vorfeld eine sachliche Aufklärung erfolgen, was im Falle der Behandlung geschieht und was die Folgen einer Nicht-Behandlung sind.
    Krankenhäuser sind nicht immer auf Demenzkranke eingestellt. Es lohnt sich anzufragen, ob Sozialdienste unterstützend helfen können, ggf. kann ein Angehöriger mit aufgenommen werden.
    Zu beachten ist ferner, jeder Patient hat einen Anspruch auf ärztliche Behandlung, wobei der Arzt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu beachten hat und unter diesem Aspekt Leben zu erhalten hat, die Gesundheit schützen und wieder herstellen muss und Leiden zu lindern hat. Für die ärztliche Behandlung ist die Einwilligung des Patienten erforderlich. Ist der Patient selbst nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen, so wird ein gesetzlicher Betreuer gerichtlich bestellt.
    Aufgrund einer Patientenverfügung kann es geboten sein, eine Behandlung zu unterlassen. Tritt der Fall ein, ein Arzt hält eine lebenserhaltende Behandlung für geboten und der Betreuer möchte diese verweigern, so entscheidet das Vormundschaftsgericht, dies vor allem deshalb, da Demenzkranke Lebensqualität empfinden können, aber häufig nicht mehr äußern können.

Umgang mit Schuldgefühlen von Angehörigen bei der Pflege
    Wer als Angehöriger eine demenzkranke Person pflegt, übernimmt viel Verantwortung und ist stark belastet, denn er betreut die Person 24 Stunden pro Tag und meist das ganze Jahr über. Dabei bleiben eigene Bedürfnisse oft auf der Strecke. Aufgrund der ständigen Belastung kann es zu Situationen kommen, welche die pflegende Person überfordert. Sie reagiert ungewollt anders und leidet dann unter Schuldgefühlen.
    Die Schuldgefühle können einerseits bestehen, weil objektiv Dinge versäumt wurden oder zu einer Misshandlung geführt haben, andererseits können Schuldgefühle entstehen, weil die Pflegeperson evtl. zu hohe Ansprüche an sich stellt.
    Ein Beispiel für eine objektive Schuld wäre, wenn die Pflegekraft den Demenzkranken schlägt, weil der Kranke mehrfach eine Maßnahme
Vom Netzwerk:

Weitere Kostenlose Bücher