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1.000 Euro für jeden

Titel: 1.000 Euro für jeden
Autoren: Götz W. Adrienne; Werner Goehler
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Fünfzigtausend Unterschriften hätten ausgereicht, damit der Petitionsausschuss zusammenkommen muss, um in öffentlicher Anhörung zu beraten. Die abgewählte wie die neue Regierung bemühen sich nach Kräften, den Zeitpunkt hinauszuschieben. Mittlerweile ist der Anhörungstermin für den November 2010 angesetzt, wird also leider erst nach Erscheinen dieses Buches stattfinden. Aber man kann davon ausgehen, dass nicht nur die 20000 Facebook-Fans genau hinhören werden, was dort gesagt wird. Im Juni 2010 startete das Netzwerk Grundeinkommen zudem eine europaweite Unterschriften-Kampagne für ein bedingungsloses Grundeinkommen: auf der Website www.basicincomeinitiative.eu.
    Die vier Kriterien für ein
bedingungsloses Grundeinkommen
    Das internationale Netzwerk BIEN ist nicht auf ein bestimmtes Finanzierungsmodell festgelegt, auch nicht auf eine Höhe, formuliert aber vier Kriterien für das Grundeinkommen: Es muss existenzsichernd sein, einen individuellen Rechtsanspruchbegründen, darf mit keiner Bedürftigkeitsprüfung einhergehen und keinem Zwang zur Arbeit. Das Grundeinkommen soll so hoch sein, dass es gesellschaftliche Teilhabe garantiert, und individuell gezahlt werden – unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen von Ehegatten sowie dem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Eltern und erwachsenen Kindern.
    1. Existenzsichernd
    Dieser Punkt betrifft die Höhe des Grundeinkommens, die von der Art der Finanzierung der gemeinschaftlichen Zahlungen abhängt. In der Regel sehen die Überlegungen zum Grundeinkommen nämlich vor, dass alle Sozialversicherungen und Sozialleistungen, wie beispielsweise Renten- und Arbeitslosenversicherung, Kranken-, Wohn-, Kinder- und Elterngeld, abgeschafft werden. Auch spezielle Rentenformen wie Beamtenpensionen oder die Altershilfe der Landwirte zum Beispiel würden entfallen. Das Grundeinkommen soll all diese bisherigen existenzsichernden Zahlungen ersetzen, muss deshalb mindestens so hoch sein wie die oben genannten Zahlungen zusammengenommen. Ob das Grundeinkommen auch Gelder zur Gesundheitsvorsorge enthalten soll und um welche Höhe es dann gehen müsste, ist umstritten: Aber für das Wesen des Grundeinkommens ist es letztlich unerheblich, wie es berechnet wird, solange es existenzsichernd ist. In jedem Fall muss die Höhe des Grundeinkommens so hoch sein, dass man davon nicht nur überleben, sondern an der Entwicklung der Gesellschaft, am gemeinschaftlichen, sozialen wie kulturellen Leben teilhaben kann.
    Ob eine solche Teilhabe mit tausend Euro im Monat möglich ist, hängt auch davon ab, wie sich die Preise entwickeln und welche Leistungen die Gesellschaft kostenlos zur Verfügung stellt. Waren zum Beispiel früher Schule und Universität genauso wie Bibliotheken und sogar Museen ein hohes öffentliches Gut, das subventioniert wurde, erleben wir nun, dass der Staat auch solche Güter zunehmend privatisiert. Wenn die Busfahrkarte jedoch nicht nur die Kosten des öffentlichen Verkehrs, sondern auch noch den Gewinn eines Privatunternehmens finanzieren muss, könnte es sein, dass man eines Tages sehr viel Grundeinkommen braucht, um am gesellschaftlichen Leben noch teilhaben zu können.
    Die Grundidee jedoch dürfte deutlich geworden sein: Egal, ob teilweise als Bildungsgutschein oder nicht, in welcher Form und in welcher Höhe das Grundeinkommen ausgezahlt wird, es muss nicht nur die Existenz, sondern auch die kulturelle Teilhabe sichern.
    2. Individueller Rechtsanspruch
    Dieser Ansatz bricht mit der Logik der bisherigen Sozialsysteme. Heute werden staatliche Leistungen an Lebensgemeinschaften gezahlt. Eine Person erhält das Einkommen stellvertretend für alle und kann es daraufhin ziemlich eigenmächtig verteilen. Das war in der klassischen Familie der Vater als Alleinverdiener, der das Einkommen der Familie erwirtschaftete. Aus diesem Einkommen wurde das Leben der gesamten Familie finanziert, getragen von der Ideologie, dass die Reproduktion der ganzen Familie, die auf den unbezahlten Schultern der Frau und Mutter lastet, mitfinanziert ist. DerStaat subventioniert bekanntlich diese Lebensform immer noch, indem er den verheirateten Mann gegenüber dem unverheirateten steuerlich begünstigt. Geht die verheiratete Frau ebenfalls einer bezahlten Tätigkeit nach, werden beide Einkommen zunächst unterschiedlich besteuert, am Jahresende jedoch gemeinsam bewertet. Dadurch wird die bestehende Einkommenshierarchie zwischen den Geschlechtern noch verstärkt und einem Gesellschaftsbild
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