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100 Bauernregeln, die wirklich stimmen

100 Bauernregeln, die wirklich stimmen

Titel: 100 Bauernregeln, die wirklich stimmen
Autoren: Jurik Mueller
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für die Bauern auch Dukaten.«
    »Nass zuvor und auch im Mai, füllt die Speicher und macht viel Heu.«
    »Ist der Mai recht warm und trocken, macht er alles Wachstum stocken.«
    »Mai ohne Regen, fehlt’s allerwegen.«
    Und wie kein anderer Monat fasziniert uns der Mai durch seine Blütenfülle.
    Der Vollfrühling, der als phänologische Jahreszeit mit dem Erblühen von Apfelbaum und Flieder seinen Einzug hält und mit unsichtbarem Pinsel die Rapsfelder in gelbe Farbe taucht, kann sich auch von einer weniger lieblichen Seite zeigen: Obwohl die Sonne schon in der Lage ist, sommerliche Temperaturen zu erzeugen, kann es im Mai noch zu sehr kühlen Tagen, mitunter auch zu Frosttagen kommen. Die Eisheiligen (11. bis 15. Mai) werden normalerweise dem heranwachsenden Getreide nicht mehr gefährlich, doch insbesondere der Apfelbaumblüte können schon leichte Nachtfröste schweren Schaden zufügen. Hinzu kommen bei zu kühler Witterung durch ausbleibenden Bienenflug noch Befruchtungs- bzw. Bestäubungsschäden. Neben der Apfelblüte sind auch die Weinstöcke gefährdet. Herrscht jedoch trübes und regnerisches Wetter, bleiben die dem Wein gefährlichen Nachtfröste normalerweise aus, sodass im Herbst entsprechend viel Rebensaft ins Fass kommt.
    Mitunter laufen die sogenannten kleinen Eisheiligen Urban und Philipp (25./26. Mai) ihren Vorbildern, dem fünfköpfigen Regiment der »großen« Eisheiligen, bestehend aus Mamertus, Pankratius, Servatius, Bonifatius und der »Kalten Sophie«, den Rang ab. Meist sind sie aber harmloser Natur und können den ins Freilandbeet gesetzten Tomaten und Gurken nichts anhaben.

»Wenn sich Mamertus mit Nachtfrost schmückt, die Apfelernte nicht beglückt.«
11. Mai – Mamertus

    Kältere Witterungsperioden im Mai treten häufig dann auf, wenn hoher Luftdruck im Nordwesten tiefem Druck im Südosten Mitteleuropas gegenübersteht. Bei einer derartigen Luftdruckverteilung wird die jahreszeitlich bedingte schnell vor sich gehende Erwärmung durch das Einströmen kalter nördlicher Luft unterbunden. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts kam es regelmäßige zu einem Kälterückfall zwischen dem 11. und 15. Mai – den Eisheiligen . Hier treffen zwei Ereignisse aufeinander: eine starke nächtliche Ausstrahlung des Bodens bei klarem Himmel und eine zur Ruhe gelangte, von Norden her eingeflossene kalte Luft. Zum Regiment der Eisheiligen zählen neben Mamertus noch Pankratius (12. Mai), Servatius (13. Mai.), Bonifatius (14. Mai) und die »Kalte Sophie« (15. Mai). Frostschäden können an den Obstbaumblüten schon bei geringen Kältegraden eintreten. Dabei sind die einzelnen Teile der Blüte in sehr verschiedenem Maße frostanfällig. Während ausgereifter, befruchtungsfähiger Blütenstaub Temperaturen bis minus 20 Grad Celsius schadlos überstehen kann, ist der junge Fruchtknoten mit Griffel und Narbe überaus frostempfindlich und zeigt erlittenen Schaden durch Bräunung an. Berührt Väterchen Frost unsere Apfelbäume zu intensiv mit eisiger Hand, dann sieht es schlecht um die Apfelernte im Herbst aus – und unsere Bauernregel hat Recht.
    Regel-Variation
    »Wenn Pankratius und Servatius nach Reif und Frösten streben, wird es im Herbst nur wenige Äpfel geben.«

»Lässt Sophie am Morgen die Pfützen gefrieren, kann der Winzer mitunter viel Wein verlieren.«
15. Mai – Sophie
    Rebstöcke sind umso mehr frostgefährdet, je näher sie sich am Fuße des Weinberges oder gar in einer Senke oder Mulde befinden, da sich in windstillen und wolkenarmen Frühlingsnächten die kälteste Luft in unmittelbarer Bodennähe bildet und in Geländevertiefungen zusammenfließt. Vor allem der frostige Hauch der zum fünfköpfigen Regiment der Eisheiligen zählenden »Kalten Sophie« (siehe Regel 94) hat insbesondere im süddeutschen Raum bei Gärtnern und Winzern schon häufig zu Verdruss geführt.
    Spätfrostschäden an den Rebstöcken äußern sich dadurch, dass bereits sichtbare Blätter bzw. Triebteile schlaff werden, sich dann braun verfärben und vertrocknen. Gerade austreibende Knospen nehmen innen eine dunkelbraune Färbung an, verharren in ihrer Entwicklung und sterben dann ab. Bereits leichte Fröste lassen den Pflanzensaft gefrieren. Dadurch dehnt sich dieser in den Zellen aus und lässt die Zelle platzen. Je nach Intensität und Verteilung der irreversiblen Schädigungen sind Teile des Rebstockes, mitunter auch der ganze Rebstock zum Absterben verurteilt. Je größer der Wassergehalt des Gewebes ist, desto
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