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Zukunftsmenue

Zukunftsmenue

Titel: Zukunftsmenue
Autoren: Sarah Wiener
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des 20. Jahrhunderts war dies die Domäne der Gärtner und Bauern. Ein Bauer behielt aus der Ernte Saatgut zurück und säte es im nächsten Jahr wieder aus. Man tauschte mit den Nachbarn, probierte mal eine neue Sorte aus und war unabhängig von Lieferanten. Dann beschäftigte sich die Naturwissenschaft mit dem Saatgut und schließlich die Industrie. 1923 brachte der spätere US-Landwirtschaftsminister Henry A. Wallace den ersten Hybridmais auf den Markt und gründete Pioneer HiBred. Heute befinden sich rund zwei Drittel des auf 22 Milliarden
US-Dollar geschätzten Saatgut-Weltmarkts in der Hand einiger großen Konzerne wie Pioneer und Monsanto.
    Die rechtlichen Instrumente der Konzerne sind Patente und daraus stammende Lizenzzahlungen. Es darf nur mit Saatgut gehandelt werden, das amtlich registriert ist, und diese Zulassungsverfahren sind aufwendig und teuer, was sich nur große Unternehmen leisten können. Wichtigstes biologisches Instrument ist die Entwicklung und der Vertrieb von Hybridsaatgut, das jedes Jahr neu von Gärtnern und Bauern gekauft werden muss. In den 1980er Jahren schlossen sich einige Demeter-Gärtner zu einer Initiative zusammen, um noch erhaltene samenfeste Gemüsesorten biologisch zu vermehren. 2001 entstand daraus die Bingenheimer Saatgut AG. Für die Züchtung neuer Sorten speziell für den Öko-Landbau gründeten die Gärtner 1994 den Verein Kultursaat. Der Verein koordiniert und finanziert die Erhaltung bestehender sowie die Züchtung neuer Sorten. Knapp 20 Demeter-Züchter aus verschiedenen Regionen Deutschlands sowie den Niederlanden und der Schweiz arbeiten daran.

    Transgene Pflanzen Sie werden in der Regel als GVO (Gentechnisch veränderte Organismen) beziehungsweise als GMO (Gentechnisch Manipulierte Organismen) bezeichnet. Dabei handelt es sich um lebende Organismen, deren Genom im Labor durch das Einschleusen artfremder Gene verändert wurde.

    Zusatzstoffe Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln werden Zusatzstoffe meist mit den E-Nummern angegeben.
    Farbstoffe stecken in Lollis, Bonbons, Kaugummis, Limonade, Cola und Energy-Drinks, aber auch in Käse, Eiscreme, Fruchtjoghurts, Fischkonserven oder Margarine. Ihr Image ist schlecht, da sie im Verdacht stehen, insbesondere Kindern zu schaden. Seit 2010 müssen Lebensmittel mit künstlichen Farbstoffen laut EU-Verordnung den Warnhinweis »kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen« tragen. Vertrauenerweckender wirkt da schon der Zusatz »natürliche Farbstoffe« aus Rote Bete oder Orangen, die aus tristen Produkten Appetitanreger machen. Ganz nebenbei lässt sich so auch ein höherer Fruchtanteil vortäuschen. Auch färbende Gewürzextrakte sind eine Alternative für Lebensmittelhersteller, sie werden allerdings unzulässigerweise immer wieder als »Gewürzaroma« oder Ähnliches ausgezeichnet.
    Zur Gruppe der Farbstoffe gehören die Nummern E 100 bis E 180. Einige Beispiele für schädigende Farbstoffe sind:
    Tartrazin (E 102) : Der Farbstoff färbt zitronengelb und ist unter anderem zugelassen für Spirituosen, Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck, Brausepulver, Schmelzkäse, Senf und Würzsaucen. Er kann Allergien der Haut oder der Atemwege auslösen.
    Chinolingelb (E 104) : Der Stoff erzeugt unterschiedliche Gelbnuancen. Er ist neben den unter Tartrazin genannten Lebensmitteln auch für Fischersatzprodukte, Speiseeis und Desserts zugelassen. Im Tierversuch zeigt Chinolin eine krebserregende Wirkung, weshalb er in den USA verboten wurde. Bei Allergikern und Asthmatikern kann Chinolingelb pseudoallergische Reaktionen hervorrufen.

    Gelborange S (E 110) : Der gelbe bis orangefarbene Azofarbstoff wird unter anderem in Konfitüren, Marmeladen und Fruchtzubereitungen, Süßwaren, Knabberartikeln, Gebäck und Senf verwendet. Bei empfindlichen Menschen kann er zu Hautausschlag, Atemwegsbeschwerden oder verschwommenem Sehen führen. Im Tierversuch löste Gelborange S in hohen Dosierungen Nierentumore aus.
    Azorubin (E 122) : Der rote Azofarbstoff kommt in Knabbereien, Senf, Süßwaren, Konfitüren und Fleisch- und Fischersatzprodukten aus pflanzlichem Eiweiß vor. Er ist auch für Arzneimittel und Kosmetika zugelassen und kann zu Hautausschlag, Atemwegsbeschwerden oder verschwommenem Sehen führen.
    Cochenillerot A (E 124) : Der ebenfalls rote Azofarbstoff ist unter anderem für essbare Käserinden, Saucen, Würzmittel, Fleisch- und Fischersatzprodukte, Wursthüllen, Süßwaren und Knabberartikel zugelassen sowie für
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