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Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Titel: Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)
Autoren: Wilhelm Schlötterer
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heraus, dass ihn Finanzminister Söder informiert hatte und danach auch die Justizministerin Merk. Damit war offenbar geworden: Das Steuergeheimnis galt in der CSU -Spitze nicht! Erwin Huber erklärte in der Jauch-Sendung, es sei ganz natürlich, dass man den Regierungschef unterrichtet habe. Dieser, so behauptete er, unterliege auch dem Steuergeheimnis – eine beachtliche rechtliche Erfindung des früheren Finanzministers. Hingegen sprach der Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, von einer schweren Verletzung des Steuergeheimnisses.
    Einst hatte Edmund Stoiber zur öffentlichen Empörung erklärt, die Verfassung sei »elastisch« auszulegen. Diese Maxime gilt in Bayern inzwischen offenbar auch für das übrige Recht.
    Ethik in der Psychiatrie
    Die vorstehenden Schilderungen zeigen, wie es möglich ist, Menschen auszuschalten, indem man sie schikaniert, mobbt und dadurch krank macht. Und sie am Ende als geisteskranke Querulanten hinstellt, nur weil sie schweres Unrecht, gegen das sie jahrelang angegangen sind, nicht hinnehmen wollen. Werden solche Machenschaften von Privatleuten praktiziert, lässt sich das nicht vermeiden. Aber wenn staatliche Amtsträger sich solcher Mittel bedienen oder Hilfestellung dabei leisten, dann darf die Öffentlichkeit das nicht tolerieren. Sie muss Sanktionen einfordern, Haftung und Bestrafung.
    Die renommierte wissenschaftliche Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie unter der Leitung von Dr. Weinberger und Prof. Dieckhöfer tritt seit Langem Gutachten psychiatrischer Sachverständiger entgegen, die unter Überschreitung der anerkannten Grundregeln der Psychiatrie Diagnosen und Prognosen stellen. In ihren Veröffentlichungen hat sie dies den Gutachtern Kröber/Berlin, Pfäfflin/Ulm, Möller/München, Leipziger/Bayreuth und Holzmann/Frankfurt vorgehalten. Deren Votum war für die Betroffenen verheerend. Dass jemand den Professorentitel führt oder gar als Koryphäe gilt, ist für sich allein weder ein Qualitäts- noch ein Glaubwürdigkeitsnachweis. Das ist inzwischen erwiesen. Die jeweiligen Motive seien hier dahingestellt – die möge jeder selbst vor den zuständigen Stellen darlegen. Aber wenn die Justiz sich so verhält wie in den Fällen Mollath und Herrmann beschrieben, dann gibt es keinen Schutz.

III. Teil Unrechtssysteme in der Demokratie

1 Die gegenwärtige Situation
    Die Grundstruktur
    In der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags am 15 . April 1994 zeterte Ministerpräsident Edmund Stoiber gewaltig. Was sich der Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung geleistet hatte, war in seinen Augen ungeheuerlich. Der hatte in der Fernsehsendung Talk im Turm seine Regierung als Regime bezeichnet. Das wollte Stoiber nicht hinnehmen. »Die mit dem Vertrauen der Bürger Bayerns legitimierte Staatsregierung« sei kein Regime. Um eine solche Klassifizierung zu rechtfertigen, versuche die Süddeutsche Zeitung , das Handeln führender Repräsentanten der Staatsregierung »in kriminelles Zwielicht zu rücken«. Und er hatte recht. Der Ausdruck »Regime« steht für Regierungen, die nicht demokratisch gewählt sind und physische Gewalt einsetzen, um Oppositionelle zu unterdrücken. Beides traf damals in Bayern nicht zu.
    Was der Chefredakteur wohl anprangern wollte, war etwas anderes: nämlich ein System rechtswidriger Herrschaftsmethoden. Ist ein solches System in einer Demokratie überhaupt denkbar? Durchaus, und es kann recht gut funktionieren. Beispiele sind die Herrschaft von F. J. Strauß und später von Edmund Stoiber in Bayern, aber auch die von Roland Koch und Volker Bouffier in Hessen.
    Ein derartiges System kann sich innerhalb einer Demokratie und eines Rechtsstaats etablieren, ohne dass der demokratische Rahmen für jedermann sichtbar gesprengt wird. Es gibt nach wie vor freie Wahlen, und im Allgemeinen handeln die Behörden und die Justiz pflichtgemäß. Bei bestimmten Affären allerdings – meist sind es begünstigende Maßnahmen etwa seitens der Staatsanwaltschaft oder von Steuerbehörden und Auftragsvergabestellen – ist der Rechtswidrigkeit Tür und Tor geöffnet. Bei diesen Affären pseudopolitischer Natur kann es bisweilen auch nur um die Ausschaltung und Abstrafung von Personen gehen, die sich dem Machtmissbrauch von Politikern entgegenstellen. Weil es aber zahlenmäßig gesehen Ausnahmen sind, das Unrechtssystem also nur partiell wirksam wird, vermag die Öffentlichkeit dies nicht zu erkennen.
    Die Unrechtssysteme innerhalb einer
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