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Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide)

Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide)

Titel: Selbststaendigkeit wagen (TaschenGuide)
Autoren: Joachim S. Tanski , Andreas Schreier , Steffen Thoma , Axel Singler
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Einkommensteuergesetzes fallen.
    Zur Anmeldung benötigen Sie einen Personalausweis oder Pass und zur Gründung bestimmter Gewerbeunternehmen auch die geforderten Genehmigungen.
    Das Gewerbeamt wird nun auf dem Amtsweg die folgenden Behörden und Institutionen über Ihre Anmeldung informieren:
Finanzamt
Handelsregistergericht
Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer
Berufsgenossenschaft
Statistisches Landesamt
    Wichtig
    Zum schnelleren Abwickeln der Gründungsformalitäten und zur Klärung weiterer Fragen sollten Sie selbst Kontakt zu diesen Stellen aufnehmen.
Finanzamt
    Beim Finanzamt erhalten Sie für Ihr Unternehmen eine Steuernummer. Unter Angabe dieser Steuernummer müssen Sie dann immer Ihre Steuern bezahlen. Nähere Informationen zum Thema Finanzamt erhalten Sie im Kapitel „Was Sie fürs Finanzamt tun müssen“.
Agentur für Arbeit
    Die Agentur für Arbeit teilt Ihnen Ihre Betriebsnummer mit. Diese benötigen Sie für die Sozialversicherungsanmeldung bei Ihrer Krankenkasse. Da die Betriebsnummer an den jeweiligen Betriebsinhaber gebunden ist, müssen Sie auch bei Übernahme eines Unternehmens eine neue Nummer beantragen.
Krankenkasse
    Beabsichtigen Sie, Mitarbeiter einzustellen, so müssen Sie diese in der Regel spätestens sechs Wochen nach der Einstellung bei den zuständigen Krankenkassen anmelden. Die Meldefristen können in bestimmten Branchen auch kürzer sein. Erkundigen Sie sich deshalb vor der Einstellung von Arbeitnehmern nach den Fristen.
Berufsgenossenschaften
    Die Träger der Pflicht-Unfallversicherung übernehmen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder eines Wegeunfalls zur Arbeit für Ihre Arbeitnehmer und teilweise auch für Sie selbst. Die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft ist gesetzlich festgeschrieben. Sie müssen sich also auch dann anmelden, wenn Sie keine Arbeitnehmer beschäftigen.
Handelsregister
    Nutzen Sie Ihr Unternehmen als Vollerwerb, so wird in der Regel ein Eintrag ins Handelsregister nötig sein. Freiberufler werden nicht eingetragen. Das Handelsregister wird beim zuständigen Amtsgericht geführt. Dort erhalten Sie entsprechende Formulare, die Sie ausfüllen und unterschreiben müssen. Ihre Unterschrift muss dann noch durch einen Notar beglaubigt werden.
    Besonders bei der Gründung einer GmbH ist eine schnelle Anmeldung und Eintragung sehr wichtig. Bis zur Eintragung ins Handelsregister haften Sie für alle vorher abgeschlossenen Verträge mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
    Besondere Genehmigungs- und Meldepflichten
    Wollen Sie sich in den nachfolgend genannten Gewerbebereichen selbstständig machen, so müssen Sie weitere Genehmigungen einholen:
Handwerk
bestimmte Bereiche des Groß- und Einzelhandels
Industriebetriebe, die die Umwelt beeinflussen
Gaststätten- und Hotelgewerbe
Makler
Beförderungsunternehmen
    Wichtig
    Informieren Sie sich frühzeitig, welche Genehmigungen Sie für welche Institution benötigen. Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden Stellen und bei den Industrie- und Handelskammern bzw. bei den Handwerkskammern.
Handwerk
    Bevor Sie einen Handwerksbetrieb eröffnen können, müssen Sie sich in die Handwerksrolle bei der örtlichen zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen. Dieser Eintrag erfolgt in einigen Branchen aber nur, wenn Sie selbst einen Meisterbrief oder eine ähnliche Qualifikation (zum Beispiel ein Diplom/Master in der Fachrichtung und genügend Praxiserfahrung) besitzen bzw. einen Meister in Ihrem zukünftigen Unternehmen beschäftigen.
Groß- und Einzelhandel
    Zur Gründung eines Unternehmens im Handel benötigen Sie nur dann besondere Sachkundenachweise und Genehmigungen, wenn Sie sich u. a. in folgenden Bereichen betätigen wollen:
Lebensmittelhandel
Arzneimittelhandel
Handel mit Giftstoffen
Waffen- und Munitionshandel
Handel mit explosionsgefährlichen Stoffen
Handel mit Tieren
Handel mit Pflanzenschutzmitteln
Industrie
    Genehmigungen benötigen Sie u. a., wenn bei Ihrer Produktion die Umwelt beeinflusst wird. Achten Sie auf die geltenden Umweltbestimmungen.
Gaststätten- und Hotelgewerbe
    Bei der Eröffnung eines Hotels oder einer Gaststätte müssen Sie beim Gewerbeamt eine Bestätigung über die Eignung der Geschäftsräume und einen Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln nachweisen. Solche Kurse bietet zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer an.
Makler
    Wollen Sie sich mit der Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, Wohnräume oder
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