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Mordkommission

Titel: Mordkommission
Autoren: dtv
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lebensgefährlichen Verletzungen. Es gelang den Beamten der
     zuständigen Kriminaldienststelle, den Täter namentlich zu ermitteln. Wie sich herausstellte, hatte er vorübergehend in der
     Nähe des Gasthauses auf einem Bauernhof gewohnt. Die Kollegen setzten ein Fahndungsfernschreiben nach diesem Täter ab, das
     auch unser Hauptsachbearbeiter las. Aufgrund des Modus operandi, also der täterspezifischen Besonderheiten der Tatausführung,
     beschloss mein Kollege spontan, diesen Täter in die Münchner Überprüfungen mit einzubeziehen.
    Man konnte dem Kollegen förmlich anmerken, wie ihn diese Spur in kürzester Zeit vollständig in ihren Bann zog. Über den Vergewaltiger
     aus der Silvesternacht gab es bereits polizeiliche Unterlagen, in denen sich ein Hinweis auf eine Kontaktperson fand, mit
     der der Kollege sich alsbald in Verbindung setzte. Aus der Polizeiakte ergab sich auch, dass der Täter bislang noch nicht
     in der DN A-Datenbank geführt wurde. Da seine Täterschaft bei der Vergewaltigung im Landkreis Starnberg jedoch feststand, waren die Voraussetzungen
     für seine Erfassung erfüllt. Wir erfuhren, dass von ihm wegen eines anderen Deliktes DN A-Material bei einer bayerischen Polizeidienststelle existierte, das allerdings noch nicht ausgewertet war. Ich veranlasste, dass dieses
     Untersuchungsmaterial per Polizeistafette zum Münchner Institut für Rechtsmedizin gebracht wurde, wo aufgrund eines mittlerweile
     eingeholten richterlichen Beschlusses sofort ein DN A-Muster erstellt wurde.
    Etliche Stunden später klingelte unser Telefon. Die Mitteilung aus dem Institut für Rechtsmedizin schlug ein wie eine Bombe:
     Das DN A-Muster des Vergewaltigers aus dem Landkreis Starnberg war identisch mit dem DN A-Muster |23| aus der Schule. Der Vergewaltiger und Beinahe-Mörder der kleinen Anna war identifiziert! Endlich hatte das Grauen einen Namen
     und ein Gesicht. Man kann sich als Außenstehender wahrscheinlich nur schwer vorstellen, welche Gefühlsregungen diese Nachricht
     bei den Kollegen auslöste, die seit Wochen Tag für Tag Hunderte von Spuren verfolgt und zahllose Vernehmungen durchgeführt
     hatten. Und einen Rückschlag nach dem anderen hingenommen hatten mit jeder vermeintlich vielversprechenden Spur, die sich
     im Nichts auflöste. Mit einem Schlag waren alle Mühen und die zahllosen Enttäuschungen vergessen, waren alle Müdigkeit und
     aller Frust wie weggeblasen. Jetzt hatten wir ein greifbares Ziel vor Augen.
    Wieder wurde eine Einsatzbesprechung einberufen, an der alle Beamten der Soko teilnahmen. Die Person des Täters – ein 1 9-jähriger berufs- und wohnsitzloser Mann aus Düren – wurde abgeklärt und dabei stießen wir auf zwei erstaunliche Tatsachen: Zum einen
     waren die Fingerabdrücke des Beschuldigten beim Landeskriminalamt bereits gespeichert; sie waren bei den Suchläufen vom System
     auch ausgewiesen worden, jedoch nicht mit der erforderlichen Priorität, um sie einem manuellen Abgleich mit dem Vergrößerungsglas
     zu unterziehen. Und außerdem wurde festgestellt, dass das DN A-Muster des Beschuldigten nach einem Sexualdelikt in Köln bereits bekannt, jedoch nicht in die bundesweite Datenbank eingestellt
     worden war. Zur Begründung hieß es, dies könne man erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung machen. (Zu welchem Zeitpunkt
     DN A-Spuren eingestellt werden – ob bereits während dem laufenden Ermittlungsverfahren oder erst nach der rechtskräftigen Verurteilung   –, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.)
    Nachdem der Täter jetzt identifiziert war, begann die gezielte, intensive Fahndung nach ihm, die innerhalb weniger Stunden
     zu seiner Festnahme führte. Diesmal aber war das Glück auf unserer Seite: Fast zeitgleich mit der Einleitung der polizeiinternen
     Fahndung bekam eine Funkstreifenbesatzung den Auftrag, zu einer Wohnung in |24| einer Gemeinde im Osten Münchens zu fahren, da dort ein Übernachtungsgast sich weigerte, die Wohnung zu verlassen. Der Anrufer
     hatte dem Beamten auch den Namen des Hausfriedensbrechers genannt: Es war der von uns Gesuchte. Der Kollege hatte unser Fernschreiben
     gelesen und verständigte uns sofort. Alle verfügbaren Polizeikräfte in weitem Umkreis um den Einsatzort wurden eiligst zu
     der bezeichneten Adresse entsandt, um ein Entkommen des Täters um jeden Preis zu verhindern. Unter anderen beteiligten sich
     auch Beamte unseres Zielfahndungskommissariates an diesem Einsatz, denen letztlich die
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