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Mix Guide

Titel: Mix Guide
Autoren: Franz Brandl
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beispielsweise sind leichter und altern schneller als die von Bas-Armagnac. Haut- und Bas-Armagnac und Ténarèze sind keine Qualitätsbezeichnungen, sondern rein regionale Unterscheidungen. Auf knapp 20000 Hektar Weinland werden jährlich rund 1,5 Millionen Hektoliter Wein gewonnen. Etwa die Hälfte davon wird zu Armagnac destilliert, so entstehen ungefähr 20 Millionen Flaschen im Jahr. Die Sand-, Ton- und
Kreideböden bieten ideale Bedingungen. Auf ihnen gedeihen die weißen Rebsorten besonders gut, die laut Gesetz vom August 1936 als einzige für Armagnac verwendet werden dürfen: Die wichtigsten unter ihnen sind Folle Blanche, Folle Jaune, Picpoul, Meslier, Colombard, Clairette, Ugni blanc (Saint Emilion) und Bacco.
    Armagnac darf sich der gebrannte Wein erst nennen, wenn er mindestens zwei Jahre lang in kleinen Eichenfässern gereift ist.
    Die Weinlese findet in Armagnac von Mitte bis Ende Oktober statt. Sobald der junge Wein durchgegoren ist, beginnt die Destillation. Sie muss laut Gesetz bis zum 30. April des auf die Ernte folgenden Jahres abgeschlossen sein. Im Gegensatz zum Cognac, der in einer geschlossenen Brennblase zweimal destilliert wird, brennt man Armagnac im kontinuierlichen, einmaligen Verfahren. Diese Methode wurde 1936 gesetzlich zum einzig zugelassenen Armagnacverfahren erklärt. Während der Armagnac im Fass lagert, verdunstet ein Teil des Alkohols, dafür dringt durch das Holz Sauerstoff ein. Der Alkohol entzieht dem Holz verschiedene Bestandteile, vor allem Gerbstoffe.

    Junge Destillate kommen immer in frische, ungebrauchte Fässer. Nach einiger Zeit werden sie dann in gebrauchte Fässer umgefüllt, die nicht mehr so viele Gerbstoffe abgeben. Ist der richtige Reifegrad erreicht und das Destillat in allen Komponenten ausgewogen, wird es in Großbehälter umgefüllt, in denen sich der Armagnac kaum noch verändert. Armagnac unterliegt sehr strengen gesetzlichen Vorschriften, die das B.N.I.A. (Bureau National Interprofessionnel de l’Armagnac) permanent überwacht. Während der Alterung werden die Brände in so genannte Konten, ähnlich wie beim Cognac, eingeteilt. Es gibt folgende Konten:
    Seit 1972 ist für die Armagnacherstellung auch das Charentaiser-, das Cognacverfahren, erlaubt, das jedoch selten angewendet wird.
    »Konto 00« bezeichnet alle Destillate vom Beginn der Brennkampagne bis zum 30. April des folgenden Jahres. Der Stichtag für den Wechsel des Alterskontos ist immer der 1. Mai jedes Jahres. »Konto 0« meint die Brände vom 1. Mai bis zum 30. April des folgenden Jahres, die Destillate sind bis zu zwölf (plus null bis sechs) Monate alt. »Konto 1«: Die Brände sind
12 bis 24 Monate alt, sie dürfen dann als Armagnac verkauft werden. »Konto 2«: Die Armagnacs sind 24 bis 36 Monate alt und haben die gleichen Bezeichnungen wie »Konto 2«-Cognacs, beispielsweise drei Sterne, »V.S.« oder »De Luxe«. Die »Konto 3«-Armagnacs sind 36 bis 48 Monate alt, jene mit dem Zusatz »Konto 4« bis 60 Monate, die »Konto 5«-Armagnacs bis 72 Monate. Ihre Bezeichnungen entsprechen in etwa denen der beim Cognac verwendeten. Armagnac reift in kleinen Eichenholzfässern (bis zu 420 Liter). Der Gesetzgeber überwacht die Destillate bis zu »Konto 5«. Altersangaben, die über fünf Jahre hinausgehen, sind Vertrauenssache.
    Entscheidend für die Altersangabe auf dem Etikett ist immer das jüngste dem Armagnac zugegebene Destillat.
    Armagnac besteht zumeist nicht aus Destillaten eines einzigen Jahrgangs. Es werden oft verschiedene Jahrgänge miteinander verschnitten, um eine möglichst hohe und gleich bleibende Qualität des Produkts zu erreichen. Daneben gibt es eine große Anzahl von Jahrgangsarmagnacs (»millésimés«). Ist ein Jahrgang auf der Flasche angegeben, müssen alle
Basisweine aus diesem Jahr stammen. Wird auf der Flasche eine Teilregion, z. B. Bas-Armagnac oder Ténarèze, genannt, dann muss der gesamte verwendete Wein aus diesem Gebiet kommen. Auch Weiterverarbeitung, Mischung und Lagerung dürfen dann nur in der »région délimitée« vorgenommen werden. Dabei darf kein anderer Alkohol im gleichen Keller aufbewahrt werden. Der Mindestalkoholgehalt bei Armagnac beträgt 40% vol.
    Armagnac braucht von allen Weinbränden die längste Reifezeit. Wird ihm diese gewährt, bietet er einen unglaublichen Genuss.

Bekannte Marken
    Castarède Das Haus Castarède in Mauléon d’Armagnac wurde bereits 1832 gegründet und befindet sich bis heute in Familienbesitz. Castarède zählt zu
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