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Meine Rechte als Nachbar

Meine Rechte als Nachbar

Titel: Meine Rechte als Nachbar
Autoren: Detlef Stollenwerk , Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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Grenzabstandes führt generell bei untätigem Zeitablauf zum Verlust des Beseitigungsanspruchs. Hierbei muss der Rechtsnachfolger, sofern keine besonderen Vereinbarungen bestehen, sich auch „das Verstreichenlassen“ der Frist durch seinen Rechtsvorgänger anrechnen lassen. Für die Bundesländer, die nach Ablauf der Beseitigungsansprüche keinen ausdrücklichen Rückschnittsanspruch gesetzlich regeln, bleiben dem Grundstückseigentümer bei Nichtbeachtung der Grenzabstände nur die Ansprüche nach § 910 BGB (Rückschnitt des Überhanges) unter den dort genannten Voraussetzungen.
Höherführung von Schornsteinen und Antennenanlagen
    Es kommt verschiedentlich vor, dass entweder durch die baurechtliche Genehmigung von höheren Häusern bzw. durch eine Erhöhung einer vorhandenen baulichen Anlage der Fernsehempfang eines niedrigen Gebäudes gestört wird. Die Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1984, 729 bzw. OLG Hamm, MDR 1996, 1118) hat Abwehransprüche gegen die sogenannte Abschattung von Funkwellen o.Ä. abgelehnt. Eine Reihe von Nachbarrechtsgesetzen versuchen, diesem unglücklichen Zustand entgegenzuwirken.
    Das Problem besteht darin, dass unmittelbar neben einem kleineren Haus ein erheblich größeres Gebäude errichtet wird und hierdurch die Schornsteine und Lüftungsanlagen des kleineren Gebäudes die Zug- und Saugwirkung verlieren bzw. eine Störung des Hörfunk- und Fernsehempfangs eintritt.
    Keine Regelung besteht in Bayern und Bremen sowie in den Bundesländern, die noch kein Landesnachbarrechtsgesetz beschlossen haben.
    Höherführung von Schornsteinen und Lüftungsanlagen: Voraussetzungen
Die Gebäude, zu denen die Schornsteine oder Lüftungsschächte gehören, müssen aneinandergebaut sein.
Das Nachbargebäude darf nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Befestigung für die „Betriebsfähigkeit“ des Schornsteines oder des Lüftungsschachtes erforderlich ist.
Die Befestigung am Nachbargebäude muss notwendig sein. Es darf also keine andere zumutbare technische Möglichkeit geben. In Hamburg bestimmt die Baubehörde über die Notwendigkeit der Höherführung.
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schreiben vor, dass durch die Benutzung des Nachbargrundstücks dem Duldungspflichtigen keine erheblichen Beeinträchtigungen entstehen dürfen.
Das Höherführen der Schornsteine und Lüftungsanlagen ist nur zulässig, wenn diesem Umstand keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
    In der Regel umfasst das Recht der Höherführung der Anlage auch die Duldung der Unterhaltung und Reinigung vom Nachbargrundstück aus.
    Keine landesrechtlichen Regelungen über die Höherführung von Schornsteinen und Lüftungsanlagen haben folgende Bundesländer: Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.
    Höherführung von Antennenanlagen: Voraussetzungen
Die Höherführung der Antenne ist erforderlich, um einen einwandfreien Empfang zu erreichen.
Es darf keine andere zumutbare Lösung bestehen.
Ausgeschlossen wird der Anspruch, wenn dem Eigentümer der zu kurzen Antenne die Mitbenutzung der dazu geeigneten Antennenanlage des höher liegenden Grundstücks vorher angeboten wurde.
    Bei Höherführung der Schornsteine, Lüftungsschächte und Antennenanlagen ist eine rechtzeitige Anzeige beim Nachbarn erforderlich. Tritt durch die Maßnahme ein Schaden ein, haftet hierfür der berechtigte Eigentümer des niedrigeren Gebäudes.
Einfriedung und Nachbarwand
    Stefan Meister besitzt einen kleinen Dackel. Unmittelbar an sein Grundstück grenzt eine große Wohnungsanlage mit zahlreichen Mietparteien. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks wurde baurechtlich zur Anlegung eines „Kinderspielplatzes“ verpflichtet. In letzter Zeit ist es häufig vorgekommen, dass Kleinkinder vom Spielplatz aus das Grundstück von Meister betreten haben, um dessen Hund zu streicheln. Da der Dackel allerdings „Fremde“ nicht ausstehen kann, hat er des Öfteren die Kleinkinder angegriffen. Zur Vermeidung künftiger Probleme fordert Meister seinen Nachbarn auf, sein Grundstück entlang des „Kinderspielplatzes“ einzufrieden. Kann er das?
    Das kommt darauf an, ob das jeweilige Bundesland eine entsprechende Regelung im Landesnachbarrecht vorsieht. Alle Bundesländer (mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) haben eine „Einfriedungspflicht“ unter bestimmten Voraussetzungen
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