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Liebe auf Dauer

Titel: Liebe auf Dauer
Autoren: Hans Jellouschek
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darstellt. Denn es geht hier um eine Entscheidung auf der Paarebene, die eine Elternschaft erst begründet – und nicht umgekehrt. Gar nicht so selten bleibt die Frage offen: »Hat sie mich wirklich als Mann gewollt? Oder etwa nur als Vater ihres Kindes?« – »Hat er mich wirklich als Frau gewollt oder nur deshalb, weil er keine uneheliche Vaterschaft wollte?« Ohne puristisch sein und Maximalforderungen aufstellen zu wollen, möchte ich doch sagen: Paare haben für ihre Zukunft eine festere Grundlage, wenn sie sicher sind, dass die Entscheidung füreinander aufgrund ihrer Beziehung als Frau und Mann und unabhängig von einem gemeinsamen Kind oder gemeinsamen Kindern gefallen ist.
Einwände
    Heißt das bisher Gesagte nicht, dass hier wieder für die lebenslange Ehe plädiert wird – nicht mehr mit weltanschaulich-moralischen Argumenten, aber mit psychologischen?Wird hier nicht wieder eine Festlegung verlangt, die uns Menschen gar nicht möglich ist, und läuft das nicht doch wieder auf die Zwänge hinaus, eine Beziehung aufrechterhalten zu müssen, die unter Umständen schon längst tot ist?
    Ja, ich plädiere in gewisser Weise für die lebenslange Partnerbeziehung, und zwar in folgendem Sinn: Das Ja zum Partner, wie ich es oben beschrieben habe, will ein unbedingtes sein: »Bei Tag und bei Nacht, bei Gesundheit und Krankheit, in guten wie in schlechten Tagen …«. Was wäre ein Ja zum anderen wert, das ich an Bedingungen knüpfen und im Vorhinein mit möglichen Ausnahmen versehen würde? Es wäre ein Ja mit Vorbehalt und es würde das, was wir wünschen und wollen, nicht erfüllen. Es wäre nicht dieses Ja zu mir, das ich in der Tiefe meiner Seele suche und brauche. Die Verbindlichkeit ist in dem Moment, wo sie eingegangen wird, un-bedingt. Sie wäre sonst gar keine Verbindlichkeit. In diesem Sinn finde ich es auch höchst angemessen, wenn Paare sich, wie es in den Hochzeitsritualen beider christlichen Kirchen vorgesehen ist, diese Verbindlichkeit zusagen: »Bis der Tod uns scheidet«. Darin kommt ihre Unbedingtheit am prägnantesten zum Ausdruck.
    Das heißt allerdings nicht, dass damit das Gelingen der Beziehung bereits vorweggenommen wäre oder das Zusammenbleiben unter irgendeinen Zwang gestellt wird. Natürlich kann auch eine Beziehung, die mit dieser Verbindlichkeit eingegangen wurde, scheitern, durch die unterschiedlichsten Ursachen und Entwicklungen. Zudem bin ich der Überzeugung, dass eine Beziehung gar nicht immer »gescheitert« sein muss, wenn die beiden sich trennen. Es kann sein, dass sie eine Zeit lang gut und wichtig war, dann aber ihren Zweck erfüllt hat und somit zu Ende ist, weil die Wege der beiden in verschiedene Richtung führten. Eine Beziehung, auch wenn wir sie in dieser Verbindlichkeit eingegangen sind, kann dennoch zu ihrem Ende kommen. Wenn wir etwas unbedingt wollen, ist das zwar eine guteVoraussetzung, dass wir es erreichen, jedoch noch lange keine Garantie. Zu unserem menschlichen Schicksal gehört es, dass wir uns unbedingt engagieren müssen, es aber doch nicht in der Hand haben, was dabei herauskommt. Das gilt auch für die Paarbeziehung. Mit diesem Risiko müssen wir leben, und wollten wir dieses Risiko nicht eingehen, würde gar nichts Rechtes herauskommen. Unser Leben würde schal und oberflächlich. »Nur wer an das Unmögliche glaubt, wird das Mögliche verwirklichen« – so oder ähnlich habe ich es unlängst auf einem Poster in einem Zugabteil gelesen. Dieser Satz gilt auch für die Paarbeziehung. Denn selbst wenn sie scheitert, werde ich sie in einer anderen Qualität gelebt haben, als wenn ich sie von Vornherein nur als Lebensabschnitts-Partnerschaft eingegangen wäre.

    Kann Verbindlichkeit in der Beziehung denn nur in einer formellen Ehe gelebt werden, wie es die vorausgehenden Ausführungen nahezulegen scheinen? Braucht es die juristischen Konsequenzen, braucht es das Standesamt und das kirchliche Ritual? Diese Äußerlichkeiten schaffen doch nur Zwänge, die einer lebendigen Beziehung eher abträglich sind!
    Der Akt der Beziehungsdefinition, von dem hier die Rede war, und die äußere Form sind natürlich zweierlei. Es kann gute Gründe geben, menschliche, juristische, steuerliche, vermögensrechtliche und so weiter, welche die beiden zu dem Entschluss bringen, das Standesamt und/oder das kirchliche Trauungsritual zu vermeiden und im juristischen Sinn ledig zu bleiben, obwohl man sich eindeutig zu einer verbindlichen Lebensgemeinschaft miteinander bekennt. Das
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