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Langenscheidt Nachbar-Deutsch u Deutsch-Nachbar

Langenscheidt Nachbar-Deutsch u Deutsch-Nachbar

Titel: Langenscheidt Nachbar-Deutsch u Deutsch-Nachbar
Autoren: Franz Obst , Rolf Deilbach
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auszugsweise wie folgt:
    „(1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien
    1. Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,
    2. Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.“ Rasenmäher gehören übrigens auch dazu.
    ALLES KLAR? Gelegentlich hilft auch der Blick ins jeweilige Nachbarrechtsgesetz weiter …
    Heimischer Fuhrpark III: Bagger und Planierraupen
    Schön, wer einen Bauunternehmer zum Nachbarn hat und nicht verkracht ist. Denn mit ihm ist jeder Tag ein Erlebnis: Bauunternehmer bringen gerne mal – speziell nach der Hannover Messe – eine ihrer etwas größeren Neuerwerbungen mit nach Hause. Kann und soll ruhig jeder sehen, dass die Geschäfte gut laufen und der Fuhrpark ordentlich wächst. Meist sind das zwar nicht unbedingt gleich die im Tagebau üblichen Schaufelradbagger – als respektables Gerät gilt in Kreisen des Baugewerbes ein ordentlicher Teleskopbagger oder eine Planierraupe. Wobei alles unter 60 Tonnen Eigengewicht als „Kinderspielzeug“ beziehungsweise „Hobbygerät“ verspottet wird.
    Als Nachbar hört und spürt man die praktischen dicken Dinger schon lange, bevor man sie sehen kann. Erst reagiert die Tierwelt panisch, dann wackelt das Porzellan in den Schränken und schließlich brummt und donnert es so richtig. Zu diesem Zeitpunkt ist der Nachbar immerhin noch zwei Straßenzüge entfernt ... der Rest ergibt sich. Die Vorgärten der Nachbarschaft ergeben sich dann und wann auch.
    Hinweis: Monstermaschinen selbst zu fahren und dabei Spaß zu haben oder Frust loszuwerden ist einer der wachstumsstarken Freizeittrends – für echte Kerle wie technikaffine Vollweiber. Diverse Anbieter haben fast alles in XXL im Programm, was es früher auch im Sandkasten gab: vom Schaufelradbagger über Radlader bis zu Raupen. Natürlich nicht im Maßstab 1:84 wie zu Kinderzeiten, sondern in 1:1 und in echt! Mehr als ausreichend motorisiert und mit jeglichem Haftungsausschluss bei Kollateralschäden wegen Fahr- und Bedienungsfehlern auf diesem Spielplatz. Wer noch was drauflegt, der darf sogar selbst mit einem Bagger über ausgemusterte Pkws brettern. Eine feine Gaudi, die zudem deutlich billiger und auch für Nachbarn stressfreier ist als jede Übungsstunde im heimischen Wohnviertel mit echten versicherungsrelevanten Haftpflichtschäden.
    Ist aber auch ein saugeiles Männerspielzeug, so eine Monstermaschine. Mit der man selbst zu „Wetten, dass ...?“ eingeladen wird, wenn die Bagger- oder Raupenschaufel mal nicht primitive Hauswände einreißen, sondern mittelhart gekochte Wachteleier köpfen soll. Wer sich mit solch einem Nachbarn streitet – und sei es nur, weil er versehentlich dessen Hund nicht freundlich gegrüßt hat –, der hat ein echtes Problem. Betroffene ziehen besser flott aus, bevor ihnen ihr Haus im wahrsten Sinne des Wortes verschüttgeht. Und alle anderen Nachbarn sollten auch die Klappe halten … sonst ist die schöne Wohngegend bald wieder ein Kartoffelacker.
    Ansonsten sind Bagger nützliche nachbarschaftliche Großwerkzeuge. Denn ein geschulter Baggerfahrer als Nachbar hebt mit einer Schaufelfüllung nicht nur komplette Swimmingpools aus. Er bewegt auch schnell und gründlich größere Erdmassen für befreundete Nachbarn, die mehrgeschossige Tiefgaragen benötigen.
    Franz Obst als Rechtsanwalt meint dazu:
    Auch hier gilt natürlich die bereits genannte 32. Verordnung zur Durchführung des BImSchG. Im Übrigen haftet der Verursacher von Schäden natürlich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 823
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