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Langenscheidt Nachbar-Deutsch u Deutsch-Nachbar

Langenscheidt Nachbar-Deutsch u Deutsch-Nachbar

Titel: Langenscheidt Nachbar-Deutsch u Deutsch-Nachbar
Autoren: Franz Obst , Rolf Deilbach
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machen will, der sollte mal über eine Beteiligung an der Bobbycar-WM nachdenken. Außerdem gibt es fast unendlich viele Möglichkeiten, diese Dinger völlig sinnbefreit so zu pimpen, dass sie im Wohnbezirk mehr Aufmerksamkeit erregen als jeder echte Sportflitzer. Raketenantrieb aus dem Modellbaukatalog inklusive …
    Die Rutscherautos in der Altersklasse ein bis drei Jahre sind noch ohne Rammschutz und aktive Antriebstechnik. Ein Hemdenmatz übt darauf, sich mit ausgestreckten Beinchen koordiniert fortzubewegen. Der Knirps (relativ leise) krächzt und jauchzt vergnügt, die Reifen (relativ laut) knattern und rattern dazu. Ab jetzt zählen für Nachbarn nur noch zwei Faktoren: Kleinkinddichte pro Quadratmeter und die Bodenbeschaffenheit der Gegend. Ein bis zwei Kleinkinder mit solchen Kisten sind auf Flüsterasphalt leiser als jede Küchenmaschine unter Volllast. Ein achtköpfiges Kleinkindrudel inklusive ihren Rutscherautos mit Anhängern – sogenannte Trailer! – auf Kopfsteinpflaster ist hingegen ähnlich laut wie eine Rotte Leo 2 auf dem Truppenübungsplatz. Muttis können also immer prima hören, wohin sich die junge Intelligenz mittags bewegt: am lautstarken Gemotze der Nachbarn.
    Nachbarn, die damit ein Problem haben, denken meist über zwei unterschiedliche Lösungen nach. Die nette Version kostet Geld und heißt Flüsterräder für alle. Das großzügige Geschenk von leisen und auch fahrdynamischen Vollgummireifen öffnet sämtliche Kinder- und Mütterherzen. Die fiese Lösung ist natürlich billiger, manchmal aber auch tränenreich: grobkörniger Sand oder feine Lavasteine auf der Rennpiste … Nix also, womit man sich als Nachbar wirklich Freunde macht …
    Franz Obst als Rechtsanwalt meint dazu:
    Kinderlärm ist seit der Änderung von § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Juli 2011 kaum noch Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Der Wortlaut ist auszugsweise folgender: „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“
    Heimischer Fuhrpark II: Aufsitzrasenmäher, Vollernter & Co.
    Kein Handtuchgarten ist zu klein, um nicht mit einem robusten 15-PS-Rasenmäher (ausgelegt für Gärten ab zwei Hektar) gepflegt werden zu können. Solange es genug Platz zum Wenden gibt, ist ein solches Vehikel ein Muss. Und kaum ein verantwortungsbewusster Kleingärtner mit hundert Quadratmetern Zierrasen, zwei Bonsai-Obstbäumen und einem Gemüsebeet von weiteren 20 Quadratmetern mag zudem auf einen Vollernter verzichten: Der ist absolut notwendig für die selbst gezogenen Tomaten und Gurken.
    Qualifizierte Geräte mit entsprechendem Lärmpegel erleichtern nicht nur die eigene Gartenarbeit – auch die Nachbarschaft soll schließlich was davon haben. Lärmterror und Sozialneid finden im „nachhaltigen Deutschland“ längst nicht mehr durch die Porsches oder Harleys statt, die in der Auffahrt zu Höchstleistungen auflaufen. Was wirklich zählt, ist ein reichhaltig bestückter Fuhrpark im Geräteschuppen!
    Hinweis: Im Juni 2014 findet in München auf dem Messegelände die nächste „Interforst“ (Internationale Leitmesse für Forstwirtschaft und Forsttechnik) statt. Einfach schon mal im Kalender vormerken und auf das passende forstwirtschaftliche Profigerät hinsparen ... Vielleicht ist bis dahin aus den zwei Bonsai-Obstbäumen ja eine ganze Plantage geworden, wer weiß.
    Die ungeschlagenen Könige hinsichtlich gebrauchsnutzenfreiem, lärmendem Sozialprestige sind alte – sorry – historische Traktoren! Wer jemals einen angeworfenen Lanz-Bulldog aus den frühen 1940er-Jahren in ein paar Metern Entfernung genossen hat, der weiß, was in der Nachbarschaft abgeht, wenn so eine Edel-Krawallmaschine mit steuerbefreitem H-Kennzeichen erst mal im Kleingarten herumtobt. Ernst zu nehmende nachbarschaftliche Gegenmaßnahmen sind kaum bekannt. Doppelreihige Autobahnschallschutzwände oder geschlossene Grundstücksüberbauungen mit Hangars könnten vielleicht funktionieren.
    Franz Obst als Rechtsanwalt meint dazu:
    Ganz so ungezwungen darf man sich indes nicht verhalten, immerhin ist Deutschland kein rechtsfreier Raum! Die 32. Verordnung zur Durchführung des BImSchG gibt hier näheren Aufschluss, § 7 dieser Verordnung lautet
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