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Kleines Lexikon der Reise-Irrtuemer

Kleines Lexikon der Reise-Irrtuemer

Titel: Kleines Lexikon der Reise-Irrtuemer
Autoren: Nele-Marie Bruedgam
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bezahlen, beim Einkauf in anderen Währungen zahle ich nur ein Prozent drauf. Zusätzlich habe ich eine kostenlose VISA-Direkt-Karte der Ing -Di b a, mit der ich an jedem Geldautomaten in Deutschland und im gesamten Euro-Raum gebührenfrei Geld bekomme. Barauszahlungen und Bezahlungen in allen anderen Ländern kosten mich damit nur 1,25 Prozent des Umsatzes. Für alle Fälle habe ich darüber hinaus eine Sparkassen-EC-/Maestro-Karte. Beim geschickten Umgang mit dieser Kartenkombination entstehen mir auf Reisen nur minimale bis keine Kosten fürs Bargeldholen und fürs Bezahlen. Aber wie gesagt: Die Konditionen können sich schnell ändern und dann sind andere Karten vielleicht günstiger.
    Wer vorhat, in näherer Zukunft seine Urlaube ausschließlich in Myanmar zu verbringen, kann sich den ganzen Aufwand übrigens sparen. Dort gibt es keine Geldautomaten.

WER BILLIGFLÜGE VERPASST, BEKOMMT KEIN GELD ZURÜCK
    »Non refundable« – nicht erstattbar – lautet die Bedingung, unter der viele Fluggesellschaften ihren Kunden besonders preiswerte Tickets anbieten. Wer so ein Ticket verfallen lässt, hat dennoch ein Recht darauf, etwas erstattet zu bekommen: die als Steuern und Gebühren gesondert ausgewiesenen Beträge. Darunter fallen zum Beispiel die Luftsicherheitsgebühr (für die Sicherheitskontrolle der Passagiere und des Gepäcks am Flughafen), das Passagierentgelt (für die Nutzung der Einrichtungen am Terminal) und auch die Luftverkehrsteuer, die seit Anfang 2011 in Deutschland erhoben wird. Solche Gebühren gibt die Fluggesellschaft an Behörden und Flughafenbetreiber weiter – aber nur für jeden tatsächlich beförderten Passagier. Ein ungenutztes Ticket, dessen Inhaber sich nichts erstatten lässt, bringt der Fluggesellschaft also einen schönen Bonus.
    Damit die wenigen Passagiere, die sich des Erstattungsrechtes bewusst waren, ja nicht auf die Idee kamen, es auch einzufordern, hatte sich die Airline Germanwings vor einiger Zeit gleich eine ganze Reihe beachtlicher Hürden überlegt:
    • Zwecks Erstattung sollten die Kunden einen neunseitigen Antrag aus dem Internet ausdrucken. Das war nicht nur lästig, sondern kostete auch viel Tinte, denn das Formular hatte einen durchgehend farbigen Hintergrund.
    • Falls für mehrere Reisende gemeinsam gebucht worden war, sollten detaillierte Angaben zu jedem Fluggast und zu den Daten seines Hin- und Rückfluges (einschließlich Sitzplatznummern und Anzahl der Gepäckstücke) gemacht werden – auch dann, wenn die Erstattung nur für einen einzigen Passagier beantragt wurde.
    • Jeder mitgebuchte Passagier sollte das Formular unterschreiben (auch bei Reisegruppen).
    • Man sollte das Formular ungeknickt per Post an die Airline schicken. Für den Versand empfahl Germanwings ein Einschreiben mit Rückschein.
    • Zudem erhob die Fluggesellschaft eine Bearbeitungsgebühr von 5,50 Euro pro Person und Strecke.
    Damit ist seit dem 28. Oktober 2010 Schluss: Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. sprach das Landgericht Köln gegenüber Germanwings das Verbot aus, das abschreckende Formular zu verwenden und die Bearbeitungsgebühr zu erheben. Leider berechnen andere Fluggesellschaften weiterhin Erstattungsgebühren von bis zu 25 Euro.
    Wer sein Erstattungsrecht geltend machen will, sollte Folgendes tun:
    1. Im Ticket nachschauen: Um wie viel Geld geht es überhaupt? Manchmal wird mehr als die Hälfte des Flugpreises als Steuern und Gebühren ausgewiesen, manchmal sind es nur um die zehn Euro.
    2. Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) respektive ABB (Allgemeine Beförderungsbedingungen) lesen: Werden Erstattungsgebühren erhoben? In welcher Höhe?
    3. Die Erstattung – so sie sich lohnt – per E-Mail beantragen. Telefonisch sind viele Airlines nur unter kostenpflichtigen Nummern erreichbar.
    Übrigens: Falls ein Kerosinzuschlag erhoben wurde, erstatten ihn manche, aber nicht alle Fluggesellschaften bei Nichtantritt der Reise. Das Einbehalten dieses Zuschlages ist gerechtfertigt, da der Tank vollgemacht werden muss, auch wenn gebuchte Plätze frei bleiben.

DER NACH OBEN GESTRECKTE DAUMEN IST IN ALLER WELT EIN ZEICHEN FÜR: GUT, TOLL, SUPER!
    Es wäre es so schön: Gegenüber Menschen, mit denen man keine gemeinsame Sprechsprache hat, einfach mal den Daumen heben zu können, um Zustimmung, Zufriedenheit, Wohlgefallen oder Handelseinigkeit zu signalisieren. Aber wer das tut, kann echte Probleme kriegen. In Afghanistan, in Ländern des Nahen Ostens
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